DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth Feuerwehrbeamte im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst

Feuerwehrbeamte im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst

Beamte der Feuerwehr übernehmen außerordentlich wichtige Aufgaben für die Sicherheit der Allgemeinheit, wobei sich ihre Funktion schon lange nicht mehr auf das Löschen von Bränden beschränkt. In den vergangenen Jahrzehnten haben sich die Aufgabenschwerpunkte extrem verschoben. Gerade weil die Feuerwehr heutzutage häufig große Umweltschäden und -katastrophen verhindert, müsste sie eher als größte Umweltschutzorganisation der Welt bezeichnet werden.

In Deutschland werden die Aufgaben zur Brandbekämpfung grob in den vorbeugenden und den abwehrenden Brandschutz unterschieden.

Der vorbeugende Brandschutz

Der abwehrende Brandschutz

Die Aufgaben der Feuerwehr im Überblick

Zum Auftrag der Feuerwehr gehören unter anderem Hilfeleistungen bei Feuer, Unfällen, Überschwemmungen, Großschadenslagen und Katastrophen, biologischen, atomaren sowie chemischen Gefahren und ähnlichen Ereignissen. Beamte der Feuerwehr retten, schützen und bergen Menschen, Tiere und Sachwerte. Ehemals war das Löschen von Bränden die Hauptaufgabe der Feuerwehr, die Einsätze zur Brandbekämpfung sind jedoch weltweit zurückgegangen. Das Aufgabenspektrum hat sich stark verbreitert. Die Feuerwehr übernimmt zunehmend technische Hilfeleistungen und entwickelt sich immer mehr in Richtung Hilfsleistungsorganisation.

Bei Bränden, Überschwemmungen oder Verkehrsunfällen leiten Beamte der Feuerwehr bei Menschen, die sich in Lebensgefahr befinden Sofortmaßnahmen ein. Sie sorgen für die Erhaltung oder Wiederherstellung von Atmung, Kreislauf oder Herztätigkeit und befreien Menschen aus Zwangslagen durch technische Rettungsmaßnahmen.

Weitere Details

Aufgaben und Einsatz von Beamten der Feuerwehr im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst

Voraussetzungen für die Ausbildung zum Beamten der Feuerwehr

Das Auswahlverfahren für Bewerber um eine Ausbildung zum Beamten der Feuerwehr

Ausbildung zum Beamten der Feuerwehr im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst

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