DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth Bewerbungsverfahren und
Auswahlverfahren

Bewerbungsverfahren und Auswahlverfahren

Die Ausbildung zum Polizisten ist an neunzehn verschiedenen Polizeibehörden in Deutschland möglich. Diese ist in Deutschland Ländersache. Dazu gibt es sechzehn Landespolizeistellen sowie die Bundespolizei, die Polizei des deutschen Bundestags und die Bundeskriminalpolizei.

Sollten Sie sich für eine Ausbildung zum Polizisten entscheiden, sind im ersten Schritt die Einstellungsvoraussetzungen zu prüfen, bevor Ihre Bewerbung bei einer Polizeibehörde geprüft werden soll. Zwar sind die Anforderungen für Bewerber nicht bundeseinheitlich geregelt, dennoch sehr ähnlich. In einem Land müssen Sie eine bestimmte Voraussetzung erfüllen, welche in einem anderen Land nicht zwangsläufig erforderlich ist. Sie haben die Möglichkeit sich in mehreren Bundesländern zu bewerben und selbst wenn es in einer Bewerberperiode nicht funktioniert haben sollte, so können Sie im nächsten Jahr einen neuen Anlauf starten.

Einstellungsvoraussetzungen für die Laufbahn als Polizist

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth haben Ihnen im Folgenden die Einstellungsvoraussetzungen zusammengestellt, welche für Sie wichtig sind, wenn Sie eine Ausbildung als Polizist anstreben:

  • Sie benötigen die deutsche Staatsbürgerschaft oder unter bestimmten Voraussetzungen anderer EU-Länder
  • Es wird die Bereitschaft vorausgesetzt für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
  • Je nach Behörde müssen Sie die unterschiedlichen Regelungen zur Altersgrenze erfüllen. Eine Orientierung geben folgenden Werte: Maximales Alter für den mittleren Dienst sind ca. 25 Jahre, für die gehobene Dienstlaufbahnen sind es um die 30 Jahre. Zu beachten gilt, dass Bewerber in Berlin bei Ausbildungsbeginn höchstens 29 Jahre sein dürfen, in Nordrhein-Westfalen hingegen eine Ausbildung bis zum Alter von 37 Jahren möglich ist. Einige Bundesländer haben das Höchstalter gänzlich gestrichen und es wird nur noch auf das Mindestalter geachtet
  • Mobilität und Flexibilität sind ein Muss und so ist der Führerschein Grundvoraussetzung für den Polizeidienst. Dieser muss spätestens am Ende der Ausbildung vorliegen
  • Sie müssen gesundheitlich geeignet sein, um die Ausbildung als Polizist beginnen zu können. Auch hier unterscheiden sich die Anforderungen nach einzelnen Ländern und Behörden. Bei dem Eignungstest werden das Seh- und Hörvermögen, der Body-Mass-Index oder das Herz-Kreislauf-System geprüft. Auch eine körperliche Mindestgröße ist bei den meisten Behörden erforderlich.
  • Geregelt und festgelegt, wann ein Polizist für den Dienst geeignet ist, ist in der „Polizeidienstverordnung 300“ festgehalten
  • Voraussetzung sind geordnete wirtschaftliche Verhältnisse. Das bedeutet, dass Sie mit keinen Schulden belastet sind. Insolvente Bewerber haben schlechte Karten, weil das Risiko der Bestechlichkeit als Gefahrenpotential eingestuft wird. Ein Polizist muss in der Lage sein, vernünftig mit Geld umzugehen und dies wird an seiner privaten finanziellen Situation bemessen. Daher wird diese in dem Bewerbungsverfahren abgefragt
  • Es dürfen natürlich keine Vorstrafen vorliegen. Jeder mit dem Bestreben Polizist zu werden, darf bisher nicht straffällig geworden sein, außerdem wird nachgefragt, ob es laufende Ermittlungsverfahren gibt oder gab
  • Es muss der für die Laufbahn geforderte Bildungsabschluss nachgewiesen werden
  • Tätowierungen, Piercings und ähnliches sollten im Dienst nicht sichtbar getragen werden (Grundsätze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung dürfen nicht verletzt werden)
  • Als Kernkompetenzen gelten: Teamfähigkeit, soziale Kompetenz, Zivilcourage, Leistungsbereitschaft, Flexibilität, Mobilität, Belastbarkeit und Entscheidungsvermögen
  • Um die körperliche Fitness einschätzen zu können, werden teilweise ein Schwimmabzeichen oder ein deutsches Sportabzeichen verlangt

Bewerbungsverfahren Laufbahn als Polizist

Je nach Bundesland bzw. Behörden werden Sie unterschiedliche Bewerbungsfristen einhalten müssen. Verpassen Sie die Frist einer Behörde, haben Sie die Möglichkeit bei einer anderen Behörde zu bewerben.
Die Unterlagen für Ihre Bewerbung zur Ausbildung als Polizist müssen entsprechend der Vorgaben des Bundeslandes eingereicht werden.

Seit einigen Jahren können Sie sich bei den meisten Bundesländern online bewerben. Sollten Sie sich in Bayern und Baden-Württemberg bewerben, so erhalten Sie die Bewerbungsformulare bei einem Einstellungsberater. Über einen schriftlichen Antrag für den Bezug der Unterlagen beim Einstellungsberater können Sie sich aus anderen Bundesländern in Bayern oder Baden-Württemberg bewerben.

Beachten Sie das Initiativbewerbung, die in Unternehmen gerne gesehen werden, nicht erwünscht sind.

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth geben Ihnen als angehender Polizist eine Übersicht, was alles in Ihrer Bewerbung Platz finden sollte:

  • Das persönliche Bewerbungsanschreiben
  • Sie sollten über eine E-Mailanschrift verfügen, um gegebenenfalls die Bewerbungsvordrucke elektronisch übersenden zu können
  • Ein Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild, welcher oftmals noch handschriftlich zu verfassen ist
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde, eventuell mit Übersetzung
  • Einen Nachweis des jeweiligen (angestrebten) Schulabschluss: Fachoberschulreife (Mittlere Reife), Fachhochschulreife (Fachabitur) oder allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  • Falls vorhanden Nachweis einer Berufsausbildung mit Berufsschulzeugnissen, Gesellenbrief, etc. Diese sind insbesondere dann notwendig, wenn Sie sich mit einem Hauptschulabschluss für den mittleren Dienst bewerben
  • Eine beidseitige Kopie des Personalausweises
  • Beidseitige Kopie des Führerscheins
  • Die Kopie des Schwimmnachweises oder Sportabzeichens

Im Zeitalter der Digitalisierung ist es über die Online-Portale günstig und einfach sich zu bewerben. Aber auch hier zählt der erste Eindruck. Gehen Sie bei der Erstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen als Polizist sorgsam vor, reichen Sie alle erforderlichen Dokumente, wie Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse, fehlerfrei ein.

Ihre sauberen und gut aufbereiteten Unterlagen entscheiden darüber, ob Sie im nächsten Schritt zu einem Eignungstest geladen werden.

Das Auswahlverfahren für Ihre Karriere als Polizist

Bei dem Auswahlverfahren können Sie sich auf 4 Prüfungen einstellen, welche auf bis zu 4 Tage aufgeteilt sein können. Von Land zu Land variiert dabei die Reihenfolgen.

Haben Sie einen Test erfolgreich abgeschlossen, werden Sie für den nächsten Test zugelassen. Fallen Sie bei einem der Tests durch, ist das Auswahlverfahren für Sie an dieser Stelle beendet. Das bedeutet, dass Sie jedem Test die gleiche und volle Aufmerksamkeit schenken und sich auf jede der Prüfungen intensiv vorbereiten sollten.

1. Schriftlicher Test

2. Sporttest

3. Vorstellungsgespräch bzw. Assessment Center

Assessment Center

4. Polizeiärztliche Untersuchung

Laufbahn im höheren Polizeivollzugsdienst

Sollten Sie sich für den höheren Polizeivollzugsdienst interessieren, sollten Sie auf Ausschreibungen achten, denn die Einstellungen erfolgen nach Bedarf und nicht nach festen Einstellungsterminen.

Mögliche Tests vor einer Einstellung:

  • Diskussionsrunden
  • Gruppenarbeit
  • Kurzreferate
  • Befragungen durch Polizeibeamte oder Psychologen
  • schriftlicher Leistungstest
  • Sportprüfung zur Feststellung der Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Geschicklichkeit
  • Vorstellung vor einer Auswahlkommission

Eine polizeiärztliche Untersuchung wird Ihre Diensttauglichkeit feststellen.

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