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DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in Eching Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer

Dienstunfähigkeitsversicherung

Lehrer sind in Ihrem Dienst verschiedenen Stressfaktoren ausgesetzt. Ihre Tätigkeit ist sehr komplex, sie vermitteln anspruchsvollen, umfassenden Lernstoff, motivieren ihre Schüler und tragen maßgeblich zur Erziehung bei. Sie müssen den Ansprüchen von Schülern, Eltern und der Schulleitung gerecht werden. Wirkliche Erfolgserlebnisse haben Lehrkräfte bei ihrer Tätigkeit kaum. Konflikte, Leistungsdruck und Lärmbelastung – Burn-out und Depressionen werden bei dieser Berufsgruppe besonders häufig diagnostiziert und können bis hin zur Dienstunfähigkeit und Frühpensionierung führen. Betroffen sind bereits Berufsanfänger, aber auch erfahrene Lehrer, die schon lange unterrichten. 

Was ist eine Dienstunfähigkeit? 
Für dienstunfähig kann Sie Ihr Dienstherr erklären, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Dienst innerhalb der letzten 6 Monate weniger als 3 Monate ausüben konnten und wenn keine Aussicht besteht, dass Sie innerhalb der nächsten 6 Monate wieder vollkommen dienstfähig werden. Lehrer müssen nach Ihrer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit eine 5jährige Wartezeit erfüllen, bevor sie mit einem Ruhegehalt in den Ruhestand versetzt werden können. Eine Dienstunfähigkeit trifft verbeamtete Lehrer in den ersten 5 Dienstjahren genauso hart wie Referendare. Sie werden ohne finanzielle Ansprüche aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Unter Umständen haben Sie Aussichten auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente. Voraussetzung ist, dass Sie in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben. 

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente ist abhängig davon:

  • wie viele Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt wurden
  • wie hoch das Nettoeinkommen ist
  • die Art der Erwerbsunfähigkeit (voll/teilweise)

Bei einer vollen Erwerbsminderung wird etwa die Hälfte des Nettogehalts gezahlt, bei teilweiser Erwerbsminderung etwa ein Viertel. Ihre Ansprüche auf ein Ruhegehalt sind anfangs ebenfalls nur gering. Sie können mit etwa 35 Prozent der letzten Bezüge, beziehungsweise einer Mindestversorgung von etwa € 1.400 rechnen. Umso mehr Dienstjahre Sie bereits zurückgelegt haben, desto höher sind Ihre Ansprüche. Maximal sind 71,75 % des letzten Soldes möglich, was nach etwa 40 Dienstjahren der Fall ist. 

Lehrer benötigen, unabhängig von ihrem Status, eine private Absicherung

Eine Dienstunfähigkeit bringt Sie ohne private Vorsorge immer in finanzielle Schwierigkeiten. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist sowohl für Lehrer, die schon viele Jahre Ihren Schuldienst leisten und insbesondere für Referendare die beste Möglichkeit, die eigene Existenz zu sichern. Dennoch sind sich viele des Risikos, krank und dienstunfähig zu werden, nicht bewusst. Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München bietet Lehren optimalen finanziellen Schutz. Die Rentenzahlungen ermöglichen es Ihnen, finanziellen Versorgungslücken zu schließen, damit Sie Ihren gewohnten Lebensstandard auch mit einer Erkrankung beibehalten können.

Höhe der Dienstunfähigkeitsrente für Lehrer
Sie sollten davon ausgehen, dass Sie nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst noch etwa 80 % Ihrer gewohnten Einnahmen benötigen, um Ihren Lebensstandard ohne Abstriche beibehalten zu können. Als Empfehlung gilt eine Rente von monatlich mindestens € 1.000, beziehungsweise 50 % des letzten Solds, zu vereinbaren. Die Rente sollte die Differenz zwischen zu erwartendem Ruhegehalt und dem vorherigen Nettogehalt ausgleichen. 

Nur wenige Versicherer bieten Dienstunfähigkeitsversicherungen für Lehrer an  
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Dienstunfähigkeitsklausel. Ob Dienstunfähigkeit besteht, entscheidet allein der Dienstherr und stellt eine entsprechende Bescheinigung aus. Bei einer reinen Berufsunfähigkeitsversicherung erhält der Lehrer, wenn der Dienstherr ihn für dienstunfähig erklärt, noch kein Geld aus der Versicherung. Denn bei einer klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung beurteilt die Berufsfähigkeit die Versicherung nach ihren eigenen Kriterien. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit unvollständiger Dienstunfähigkeitsklausel bietet Lehrern, die noch nicht in den Ruhestand versetzt werden können, keinen Schutz bei Dienstunfähigkeit: Sie erhalten Leistungen nur dann, wenn Sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden. Beispiel einer unvollständigen Klausel: 

"Bei Beamten des Öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit" von Entlassung ist keine Rede. Leistungen erhalten Sie nicht. 

Berufsunfähigkeitsversicherungen können weitere Klauseln enthalten, die unter Umständen den Anspruch auf eine Rente einschränken oder ausschließen. Lehrer können dienstunfähig werden, was nicht bedeutet, dass Sie auch berufsunfähig sind. Nur mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel können Sie davon ausgehen, dass durch die Erklärung der Dienstunfähigkeit durch Ihren Dienstherrn auch gleichzeitig Berufsunfähigkeit vorliegt und Leistungen, auch bei Entlassung, ohne weitere Prüfungen gezahlt werden.

Vorteile der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV für Lehrer 
Aus der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München erhalten Lehrer die vertraglich vereinbarte, monatliche Rente, zusätzlich zum Ruhegehalt. Im Zuge der Reformgesetze der letzten Jahre wurden auch die Ruhegehaltsansprüche gekürzt. Das Ruhegehalt allein sorgt nicht für einen angemessenen Lebensunterhalt. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München können Lehrer vorsorgen, dass Sie bei Dienstunfähigkeit auch in Zukunft finanziell gut abgesichert sind. 

Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München:

  • Sie erhalten garantiert die vertraglich vereinbarte, monatliche Rente
  • Bei Dienstunfähigkeit übernimmt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München Ihre Beiträge zur Lebens- und Rentenversicherung
  • Anpassungen sind möglich, wenn sich Ihr Absicherungsbedarf ändert, zum Beispiel bei Heirat oder Hausbau
  • Teil- und Nachversicherungen sind möglich
  • Spezielle und besonders preiswerte Absicherungen für Referendare
  • Hohe Absicherungen, abhängig von der Besoldungsgruppe und dem persönlichen Bedarf, können vereinbart werden
  • Auch in Kombination mit der Relax Rente, der Klassik-Rente oder der Fonds-Rente
  • Dynamikoption - für den Ausgleich inflationsbedingter Verluste

Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München zahlt auch dann eine Dienstunfähigkeitsrente, wenn Sie zwar dienstunfähig, aber nicht berufsunfähig sind. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung kann Ihre Existenz sichern und sollte so früh wie möglich abgeschlossen werden. Ihr finanzielles Risiko ist während des Referendariats sowie in den ersten Dienstjahren am höchsten. Je älter Sie bei Versicherungsabschluss sind, desto höher sind Ihre Versicherungsbeiträge. Im Laufe der Jahre steigt das Risiko von chronischen Krankheiten oder Beeinträchtigungen, zum Beispiel durch Unfälle. Mit zunehmendem Alter nimmt die Gefahr von Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder gar der Ablehnung des Antrags zu.

Die Antragstellung durch den Lehrer 
Wichtiger Faktor für einen Vertragsabschluss ist Ihr Gesundheitszustand. Dafür müssen Sie einige Fragen der Versicherung beantworten. Wichtig ist, dass Sie dies umfassend, korrekt und wahrheitsgemäß tun. Bevor Leistungen bei Dienstunfähigkeit gewährt werden, wird Ihre Krankengeschichte eingehend überprüft. Bei verschwiegenen Krankheiten oder Falschaussagen, auch wenn sie nicht im Zusammenhang mit Ihrer Dienstunfähigkeit stehen, können Ihnen Leistungen verwehrt werden. Nehmen Sie sich genügend Zeit zur Beantwortung der Fragen und stellen Sie bei Unsicherheit Recherchen an oder wenden Sie sich direkt an Ihren Arzt oder Ihre Ärzte.

Vereinbaren Sie einen Termin

Schützen Sie sich vor den enormen wirtschaftlichen und sozialen Folgen einer Dienstunfähigkeit. Gern beraten Sie unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München persönlich und detailliert zum Thema Dienstunfähigkeitsversicherung und zu weiteren dienstlichen oder privaten Absicherungsmöglichkeiten für Lehrer. 

Dienstunfähigkeitsversicherung FAQ

Ein Lehrer kann für dienstunfähig erklärt werden, „wenn er aufgrund eines körperlichen Gebrechens oder einer Schwäche der geistigen und körperlichen Kräfte dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen Dienst zu tun.“ (Bundesbeamtengesetz § 44 Abs. 1). Dienstunfähig sind Sie, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung in den letzten 6 Monaten weniger als 3 Monate Ihren Dienst leisten konnten und nicht absehbar ist, dass Sie innerhalb eines halben Jahres wieder voll dienstfähig sein werden.

Benötigen Lehrer eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Eine Dienstunfähigkeit kann Ihre Existenz bedrohen. Nur mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung können sich Lehrer gegen finanzielle Schwierigkeiten im Ernstfall optimal absichern. Die Versicherung sollte so früh wie möglich abgeschlossen werden. Ihr finanzielles Risiko ist während des Referendariats sowie in den ersten Dienstjahren am höchsten. Sind Sie noch jung, bestehen meist kaum gesundheitliche Beeinträchtigungen. Im Laufe der Jahre kann sich dann die Gesundheit verschlechtern. Das bedeutet für Sie: Umso jünger Sie bei Vertragsabschluss sind, desto niedriger werden Ihre Beiträge sein. Mit zunehmendem Alter steigt die Gefahr von Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder gar der Ablehnung des Antrags.

Warum reicht keine normale Berufsunfähigkeitsversicherung?

Eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Lehrer in der Regel nicht ausreichend. Nur wenn ein Lehrer seinen Beruf zu weniger als 50 % ausüben kann, gilt er als berufsunfähig und erhält auch Leistungen aus einer normalen Berufsunfähigkeitsversicherung. 

Lehrer müssen eine Berufsunfähigkeit mit ärztlichen Attesten und Gutachten nachweisen. Diese Prozedur kann sehr aufwändig werden und sich über längere Zeit hinziehen. Eine Zeit des Wartens und voller Unsicherheit. Bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung reicht bereits der amtliche Bescheid des Dienstherrn, mit dem er den Lehrer für dienstunfähig erklärt. 

Was ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine, speziell für Beamte, private Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer sogenannten „Beamtenklausel“. Sie stellt sicher, dass die vom Dienstherrn ausgesprochene Dienstunfähigkeit von der Versicherung genauso anerkannt wird und keine weiteren medizinischen Überprüfungen angeordnet werden. Ob Dienstunfähigkeit besteht, entscheidet allein der Dienstherr und stellt eine entsprechende Bescheinigung aus. 

Bei einer reinen Berufsunfähigkeitsversicherung erhält der Beamte, wenn der Dienstherr ihn für dienstunfähig erklärt, in der Regel noch kein Geld aus der Versicherung. Für Berufsunfähigkeit haben Versicherer eigene Kriterien. Eine weitere Variante der Berufsunfähigkeitsversicherung enthält eine unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel, welche Lehrern, die noch nicht in den Ruhestand versetzt werden können bei Dienstunfähigkeit keinen Schutz bietet. Die unvollständige Klausel besagt, dass eine Berufsunfähigkeit nur vorliegt, wenn der Beamte bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird, was bei Berufsanfängern nicht möglich ist. Ein Anspruch besteht für diesen Personenkreis nicht. Lehrer können dienstunfähig werden, was nicht bedeutet, dass Sie auch gleichzeitig berufsunfähig sind. Nur mit einer echten, vollständigen Dienstunfähigkeitsklausel können Sie davon ausgehen, dass mit der Erklärung der Dienstunfähigkeit durch Ihren Dienstherrn auch gleichzeitig Berufsunfähigkeit vorliegt und Leistungen, auch bei Entlassung, ohne weitere Prüfungen gewährt werden. Berufsunfähigkeitsversicherungen sollten Sie immer sorgfältig prüfen, es können weitere Klauseln enthalten sein, die ebenfalls den Anspruch auf eine Rente einschränken oder ausschließen.

Was kostet eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer?

Pauschal kann nicht gesagt werden, wie hoch die Beiträge des Einzelnen ausfallen. Relevante Faktoren sind:

  • Eintrittsalter
  • gewünschte Rentenhöhe
  • Versicherungslaufzeit
  • Berufsgruppe
  • Vorerkrankungen

Der Beitrag ändert sich, wenn nach Versicherungsabschluss Anpassungen vorgenommen werden, zum Beispiel sobald erste Ruhegehaltsansprüche bestehen und die Rentenhöhe reduziert werden kann oder Veränderungen im privaten Bereich eine Erhöhung der Rente erfordern.

Welche Rentenhöhe sollten Lehrer vereinbaren?

Grundsätzlich sollten Referendare und Lehrer in den ersten 5 Dienstjahren eine höhere Rente als Lehrer, die bereits mehr als 5 Jahre im Dienst sind und Anspruch auf Ruhegehalt haben, ansetzen. Empfohlen wird meist, mindestens € 1.000 zu vereinbaren. Im Idealfall gleicht die Rente die Differenz zwischen Ruhegehalt und dem letzten Sold aus. 

Wie lange wird eine Dienstunfähigkeitsrente an Lehrer gezahlt?

Wie lange ein Lehrer eine Dienstunfähigkeitsrente erhält, ist abhängig von der vereinbarten Versicherungslaufzeit. Es ist ratsam, vertraglich eine möglichst lange Zeit zu vereinbaren. Die maximalen Versicherungslaufzeiten einzelner Berufsgruppen sind nicht identisch. Manche Versicherer bieten nur begrenzte Laufzeiten an. So ist in einigen Berufen die Absicherung einer Dienstunfähigkeit beispielsweise nur bis zum Ende des 55. oder 60. Lebensjahres möglich. Die wenigsten Versicherungen lassen eine Laufzeit über das 65. Lebensjahr hinaus zu. Lehrer können mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. München eine Absicherung bis zum 65. Lebensjahr vereinbaren, wenn der Versicherungsbeginn noch vor Vollendung des 40. Lebensjahres liegt.

Kann ich die Höhe der Absicherung später verändern?

Eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung bietet Ihnen die Möglichkeit Ihre Rente bei Bedarf Ihrer veränderten Situation anzupassen. Das Leben ist stets im Wandel, Ihre Lebensumstände ändern sich, zum Beispiel durch Heirat, Hausbau oder Geburt eines Kindes. Hier ist beispielsweise eine Erhöhung der Rente angebracht. Erlangen Sie nach den ersten 5 Dienstjahren erste Mindestansprüche an eine Versorgung durch den Dienstherrn, verringert sich Ihr Bedarf. Die Rente kann reduziert werden, damit sinken auch Ihre monatlichen Beiträge. 

Kann ich eine Dienstunfähigkeitsversicherung kündigen?

Eine Kündigung ist meist problemlos möglich. Bei monatlicher Beitragszahlung müssen Sie keine Kündigungsfristen beachten, sondern können zum Monatsende die Kündigung aussprechen. Allerdings verlieren Sie Ihren wertvollen Versicherungsschutz. Sollten Sie aus dem Dienst ausscheiden und in der freien Wirtschaft tätig werden, kann Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden. Eine Kündigung und die Suche nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die Sie noch aufnimmt, können Sie sich ersparen.

Was müssen Lehrer noch beachten?

Bevor ein Versicherungsabschluss zustande kommt wird immer erst der Zustand Ihrer Gesundheit geprüft, damit möchte die Versicherung ihr eigenes Risiko abschätzen. Sie erhalten einen Katalog mit Fragen, welche Sie unbedingt umfassend, korrekt und wahrheitsgemäß beantworten sollten. Bevor Ihnen Leistungen bei Dienstunfähigkeit gewährt werden, wird Ihre Krankengeschichte genau geprüft. Stellt sich heraus, dass Sie Krankheiten verschwiegen oder Falschaussagen getroffen haben, auch wenn dies nicht im Zusammenhang mit Ihrer Dienstunfähigkeit steht, können Ihnen Leistungen verwehrt werden. Beantworten Sie die Fragen in Ruhe, recherchieren Sie gegebenenfalls oder ziehen Sie gleich Ihren Arzt zu Rate. 

Fazit

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist für Lehrer eine elementare Absicherung. Das Risiko, dienstunfähig zu werden, ist bei Lehrern besonders hoch. Ohne Absicherung werden Sie zu jedem Zeitpunkt des Eintritts einer Dienstunfähigkeit herbe finanzielle Einbußen hinnehmen müssen. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist nicht teuer. Gern informieren wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München Sie noch genauer, gern auch zu weiteren wichtigen Absicherungen für Lehrer.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Versicherungsbüro Michaelsen e.K.
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