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DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in Eching Gesetzliche Krankenversicherung für Lehrer

Gesetzliche Krankenversicherung

Das deutsche Versicherungssystem basiert auf zwei im Kern verschiedenen Systemen. So ist eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung oder der privaten Krankenversicherung möglich. Einer der größten Unterschiede ist der Leistungsumfang. Während die gesetzliche Krankenversicherung den vom Gesetzgeber festgelegten Grundschutz bietet, können Sie im Rahmen der privaten Krankenversicherung Ihren ganz individuellen Versicherungsschutz zusammenstellen. Aus diesem Grund gibt es zwischen den verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen auch keine großen Unterschiede. Grob gesagt gleicht sich der Leistungsumfang zu etwa 90%. Die gesetzliche Krankenversicherung fußt auf dem so genannten Solidaritätsprinzip. Jeder Versicherungsnehmer muss 15,5% seines monatlichen Einkommens für die Versicherungsbeiträge entrichten. Hieraus folgt, dass Gutverdiener die Leistungen für die Geringverdiener mitfinanzieren. Im Gegensatz dazu basiert die private Krankenversicherung auf dem Individualprinzip. Hier bildet jeder Versicherungsnehmer individuelle Rückstellungen, um steigenden Kosten im Alter entgegnen zu können. Die Beitragsberechnung basiert hierbei auf individuellen Faktoren wie Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang. 

Im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgesprächs mit unseren Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München vergleichen wir gerne gemeinsam mit Ihnen die gesetzliche mit der privaten Krankenversicherung.

Darum benötigen Lehrer eine Krankenversicherung 
Seit geraumer Zeit gilt in Deutschland für Jedermann eine allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung. Die Gründe hierfür liegen auf Hand. Hohe Kosten, die in Folge ärztlicher Behandlungen entstehen, können in eine wirtschaftliche Misere führen, wenn man nicht adäquat abgesichert ist. In Folge dessen könnten Personen auf die Idee kommen, wichtige Behandlungen zu unterlassen. Um die Volksgesundheit aufrecht zu erhalten, führte der Gesetzgeber die Versicherungspflicht ein. In einer besonderen Lage befinden sich verbeamtete Lehrer. Diese sind seit 1. Januar 2019 dazu verpflichtet, eine Restkostenversicherung abzuschließen. Es sollen die Kosten abgedeckt werden, die nicht von der Beihilfe übernommen werden. Hierbei haben sie eine bedingungslose Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Bei der Wahl gilt es jedoch einiges zu beachten. Unsere erfahrenen Mitarbeiter in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München unterstützen Sie gerne bei der Wahl der zu Ihnen passenden Krankenversicherung.

Wichtige Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung für Lehrer

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie Kompromissbereitschaft zeigen können. Schließlich hat der Gesetzgeber einen Leistungskatalog festgelegt, der dem Grundschutz entspricht. Ziel dabei ist es, finanzierbare Leistungen zusammenzustellen, die halbwegs attraktiv für jedermann sind. Für Familien bietet die gesetzliche Krankenversicherung einen großen Vorteil. Im Rahmen einer Familienversicherung können Kinder ohne zusätzliche Kosten mitversichert werden. Auch der Ehepartner kann unter diese Familienversicherung gefasst werden, wenn er lediglich geringes oder gar kein Einkommen hat. Der Gesetzgeber hat nicht nur den Leistungsumfang, sondern auch die Beitragshöhe gesetzlich festgeschrieben. Sie müssen im Monat 15,5% Ihres EinkommenS für die Beiträge entrichten. Dabei müssen Sie als verbeamteter Lehrer einen großen Nachteil verkraften. Während im klassischen Angestelltenverhältnis 50% der Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden, müssen Sie als Beamter die Kosten alleine tragen. Darüber hinaus verlieren Sie den Anspruch auf Unterstützung durch ihre Beihilfe, wenn Sie sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden.

Zwar liegen die Beiträge bei fest kalkulierten 15,5%, doch ob dies für lange Zeit so bleiben wird, ist fraglich. Ein Blick auf die demographische Entwicklung Deutschlands macht deutlich, dass die Summe an entstandenen Behandlungskosten tendenziell steigen wird. Um diese Kosten tragen zu können, müssen Beitragserhöhungen oder Leistungskürzungen vorgenommen werden. Wer als Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung auf privatem Wege für eine Erweiterung des schwachen Grundschutzes sorgen möchte, kommt an einer privaten Zusatzversicherung nicht vorbei. Hierbei gibt es eine große Auswahl unterschiedlicher Produkte, die Ihnen die Versicherungsexperten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München gerne persönlich vorstellen.

Kostenloser Krankenversicherungscheck 
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München gilt nicht nur als Experte für private Versicherungen. Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch einen kostenlosen und unverbindlichen Versicherungscheck zu unterschiedlichen Anbietern und Tarifen.

Die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenversicherung 
Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung basiert die Beitragsberechnung nicht auf individuellen Faktoren des Versicherungsnehmers. Es gilt vielmehr ein allgemeiner Beitragssatz, der wie der Leistungskatalog vom Gesetzgeber festgelegt wird. Jedes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung muss 15,5% seines monatlichen Gehaltes als Versicherungsbeitrag entrichten. Dies fußt auf dem Solidaritätsprinzip und hat zur Folge, dass Gutverdiener einen höheren Beitrag bezahlen müssen als Geringverdiener. Was auf den ersten Blick für Besserverdiener unfair klingen mag, macht den solidarischen Aspekt der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich. Hier helfen die Stärkeren den Schwächeren. Damit das System funktioniert, müssen die Gutverdiener an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden werden. Schließlich würde das System zusammenbrechen, wenn alle in die weitaus attraktivere private Krankenversicherung wechseln würden. Damit diese Tatsache vermieden wird, hat der Gesetzgeber eine sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze eingeführt. Wer von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechseln möchte, muss eine gewisse Entgeltgrenze überschreiten, um in die private Krankenversicherung eintreten zu dürfen. 

Allerdings gilt diese Grenze lediglich für klassische Angestelltenverhältnisse. Verbeamtete Lehrer befinden sich in einer besonderen Situation. Sie haben die Pflicht für Kosten, die nicht von der Beihilfe übernommen werden, eine Restkostenversicherung abzuschließen. Hierfür haben Sie eine bedingungslose Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Unabhängig Ihres Gehaltes können Sie sich zwischen dem einen oder dem anderen System entscheiden. Bevor Sie sich schlussendlich für eines der beiden Systeme entscheiden, sollten Sie sich zunächst deutlich machen, welches besser zu Ihnen passt. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München unterstützen Sie gerne bei der Wahl der passenden Versicherung. Ein Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Möglichkeit, eine Familienversicherung abzuschließen. Hier können Kinder und unter Umständen auch Lebenspartner oder Ehepartner kostenlos mitversichert werden. Dies kann sich bei großen Familien lohnen. Allerdings sucht man weitere Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung für Lehrer vergebens. Sie verlieren vielmehr Ihren Anspruch auf Beihilfe und erhalten lediglich einen schwachen Grundschutz, den Sie unter Umständen mit privaten Zusatzversicherungen erweitern müssen. Darüber hinaus müssen Sie für die Versicherungsbeiträge alleine aufkommen. Eine Unterstützung erhalten Sie nicht von Ihrem Dienstherrn.

Vorteile der privaten Krankenversicherung

Im Gegensatz dazu basiert die Betragsberechnung der privaten Krankenversicherung auf individuellen Faktoren wie Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang. Die Beihilfeberechtigung behalten Sie mit Wahl der privaten Krankenversicherung aufrecht. Außerdem haben Sie die Möglichkeit einen individuellen Versicherungsschutz zusammenzustellen. Hierbei unterstützen Sie die Versicherungsexperten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München gerne persönlich. Von der Wahlfreiheit profitieren lediglich verbeamtete Lehrer. Lehrer in einem Angestelltenverhältnis können erst dann in die private Krankenversicherung wechseln, wenn sie die Versicherungspflichtgrenze überschreiten.

Gesetzliche Krankenversicherung FAQ

Die erfahrenen Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München bieten Ihnen nicht nur leistungsstarke Versicherungs- und Vorsorgelösungen. Darüber hinaus bieten wir Ihnen wertvolle Informationen zu dem Thema. Im Folgenden haben wir einige der häufigsten Fragen zum Thema der gesetzlichen Krankenversicherung aufgelistet. 

Wo erhalte ich als Lehrer eine zuverlässige Beratung zum Thema Versicherung?

Mittlerweile haben Sie die unterschiedlichsten Möglichkeiten, sich zum Thema Versicherung beraten zu lassen. So können Sie beispielsweise ein Versicherungsunternehmen aufsuchen. Allerdings sollten Sie dabei beachten, dass viele dieser Unternehmen keine unabhängige Beratung bieten. Sie werden versuchen Ihnen die eigenen Produkte zu verkaufen. Sollten Sie ein Versicherungsunternehmen suchen, das eine unabhängige Beratung bietet, laden wir Sie herzlich in die DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München ein. 

Neben der Beratung in einem Versicherungsunternehmen, können Sie auch einen unabhängigen Makler für Finanzen und Versicherungen aufsuchen. Da dieser unternehmensübergreifend arbeitet, kann er Ihnen eine umfangreiche Palette an Produkten präsentieren. Darüber hinaus können Sie eines der vielen Vergleichsportale nutzen, die mittlerweile im Internet zu finden sind. Hier können Sie einen umfangreichen Überblick über Leistungen und entsprechende Kosten erhalten.

Was muss ich als Lehrer bei Versicherungen beachten?

Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass Sie sich als verbeamteter Lehrer in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis befinden. Dieses erfordert maßgeschneiderte Versicherungslösungen. So sind Sie aufgrund Ihrer großen Verantwortung tagtäglich hohen Haftungsrisiken bei Ihrer Dienstausübung ausgesetzt. Zwar muss Ihr Dienstherr in aller erster Linie für Schäden aufkommen, die Sie verursacht haben, doch hiervon kann es Ausnahmen geben. Dieser kann Sie im Wege der Amtshaftung in Regress nehmen, wenn Sie grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt haben. 

Um dem Haftungsrisiko vorzubeugen, empfehlen wir Ihnen die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München. Unberechtigte Ansprüche werden dabei abgewehrt und berechtigte zuverlässig reguliert. Ein teures Beispiel ist der Verlust des Schulschlüssels. Dieser hat den Austausch der gesamten Schließanlage der Schule zur Folge. Hier können Kosten in fünfstelliger Höhe entstehen.

Auch vor der Dienstunfähigkeit sollten Sie sich absichern. Um finanziellen Engpässen vorzubeugen, sollten Sie sich die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München einmal ansehen. Sollten Sie dienstunfähig werden, sichern Sie sich damit eine monatliche Dienstunfähigkeitsrente.

Was muss ich als Lehrer beim Wechsel einer Versicherung beachten?

Gründe für einen Versicherungswechsel kann es viele geben. Der klassischste ist sicherlich ein Alternativprodukt, das gleiche oder bessere Leistungen zu einem besseren Preis bietet. Doch eine Kündigung eines Versicherungsproduktes kann auch dann in Frage kommen, wenn die Versicherung schlicht und ergreifend nicht mehr benötigt wird. Sollten Sie sich als Lehrer für den Wechsel oder die bloße Kündigung Ihrer Versicherung entscheiden, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten. Das wichtigste ist dabei die Einhaltung und Beachtung der geltenden Kündigungsfristen. So müssen Sie bei der Haftpflichtversicherung beispielsweise die Kündigungsfrist von drei Monaten beachten. 

Im Rahmen der Dienstunfähigkeitsversicherung gilt keine Kündigungsfrist. Doch auch hier müssen Sie einiges beachten. So sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie die angehäuften Rücklagen fast immer verlieren, wenn Sie den Vertrag kündigen. Außerdem ist es wichtig, dass Sie bei Versicherungswechsel keine Versorgungslücke zulassen. Kündigen Sie Ihre bestehende Dienstunfähigkeitsversicherung erst dann, wenn Sie bereits den neuen Versicherungsvertrag abgeschlossen haben. Andernfalls könnte eine finanzielle Misere drohen, wenn Sie zwischen Ende der alten und Beginn der neuen Dienstunfähigkeitsversicherung dienstunfähig werden sollten. Viele Lehrer möchten mit Eintritt in den Beamtenstatus gerne von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln. Da Sie eine bedingungslose Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung haben, ist ein Wechsel unproblematisch. Anders verhält es sich bei angestellten Lehrern. Diese können erst dann in die private Krankenversicherung wechseln, wenn die Versicherungspflichtgrenze überschritten wird.

Was kostet einen Lehrer die gesetzliche Krankenversicherung?

Ähnlich wie der Leistungskatalog wird auch die Beitragshöhe der gesetzlichen Krankenversicherung vom Gesetzgeber festgelegt. Derzeit müssen Sie 15,5% Ihres monatlichen Einkommens für den Versicherungsbeitrag aufbringen. Allerdings haben verbeamtete Lehrer hierbei einen bedeutenden Nachteil. So haben Sie bei der Zahlung Ihrer Versicherungsbeiträge keine finanzielle Unterstützung durch Ihren Dienstherrn. Anders als in einem klassischen Angestelltenverhältnis wird kein Anteil übernommen. Dies kann vor allem bei Lehrern zu einem hohen Versicherungsbeitrag führen. Schließlich verdienen Sie in der Regel überdurchschnittlich gut. Demzufolge kann es unter Umständen günstiger sein, wenn Sie sich für eine private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München entscheiden. Wir unterstützen Sie gerne dabei, eine Vergleichsrechnung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung vorzunehmen. 

Bin ich als Lehrer automatisch krankenversichert?

Sobald Sie verbeamtet werden, ändert sich an Ihrem bisherigen Versicherungsschutz zunächst nichts. Sollten Sie Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sein, sind Sie es auch nach Verbeamtung noch. Allerdings haben Sie nun die Möglichkeit, ohne Probleme in die private Krankenversicherung zu wechseln. Diese Möglichkeit besteht für Sie als Beamter bedingungslos. Geltende Jahresarbeitsentgeltgrenzen müssen Sie im Gegensatz zu einem klassischen Angestellten nicht beachten.

Wo kann ich die günstigste Krankenversicherung für Lehrer finden?

Auf diese Frage kann man keine pauschale Antwort geben. Die gesetzlichen Krankenversicherungen unterscheiden sich bei den Kosten nicht voneinander. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Beitragshöhe wie der Leistungsumfang gesetzlich festgeschrieben ist. Im Rahmen der privaten Krankenversicherung haben Sie einen aktiven Einfluss auf die Beitragshöhe. Schließlich zahlen Sie hierbei einen Beitrag, der auf individuellen Faktoren basiert. So haben Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewählter Leistungskatalog einen effektiven Einfluss auf Ihre Beitragshöhe.

Sollten Sie sich für eine beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München entscheiden, raten wir Ihnen zu einem möglichst frühen Beitritt. Da Sie noch jung und gesund sind, können Sie von den bestmöglichen Konditionen profitieren.

Was muss ich im Krankheitsfall tun?

Im Krankheitsfall sollten Sie als Lehrer unter Umständen einen Arzt aufsuchen, um sich untersuchen und behandeln zu lassen. Hierbei gibt es noch keinen Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, haben Sie keinen unmittelbaren Kontakt zu den Arztrechnungen. Diese werden unmittelbar zwischen Arzt und Krankenkasse abgegolten. Bei der privaten Krankenversicherung läuft dies etwas anders. Hier müssen Sie für die Arztkosten zunächst in Vorkasse treten. Die erstattungsfähigen Kosten können Sie anschließend bei Ihrer Beihilfestelle und privaten Krankenkasse einfordern. Hier können Sie je nach Leistungskatalog von Beitragsrückerstattungen profitieren. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München erklären Ihnen die attraktiven Rückerstattungen gerne persönlich.

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