DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in Eching Gesetzliche Krankenversicherung für Lehrer

Gesetzliche Krankenversicherung

Das deutsche Versicherungssystem basiert auf zwei im Kern verschiedenen Systemen. So ist eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung oder der privaten Krankenversicherung möglich. Einer der größten Unterschiede ist der Leistungsumfang. Während die gesetzliche Krankenversicherung den vom Gesetzgeber festgelegten Grundschutz bietet, können Sie im Rahmen der privaten Krankenversicherung Ihren ganz individuellen Versicherungsschutz zusammenstellen. Aus diesem Grund gibt es zwischen den verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen auch keine großen Unterschiede. Grob gesagt gleicht sich der Leistungsumfang zu etwa 90%. Die gesetzliche Krankenversicherung fußt auf dem so genannten Solidaritätsprinzip. Jeder Versicherungsnehmer muss 15,5% seines monatlichen Einkommens für die Versicherungsbeiträge entrichten. Hieraus folgt, dass Gutverdiener die Leistungen für die Geringverdiener mitfinanzieren. Im Gegensatz dazu basiert die private Krankenversicherung auf dem Individualprinzip. Hier bildet jeder Versicherungsnehmer individuelle Rückstellungen, um steigenden Kosten im Alter entgegnen zu können. Die Beitragsberechnung basiert hierbei auf individuellen Faktoren wie Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang. 

Im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgesprächs mit unseren Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München vergleichen wir gerne gemeinsam mit Ihnen die gesetzliche mit der privaten Krankenversicherung.

Darum benötigen Lehrer eine Krankenversicherung 
Seit geraumer Zeit gilt in Deutschland für Jedermann eine allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung. Die Gründe hierfür liegen auf Hand. Hohe Kosten, die in Folge ärztlicher Behandlungen entstehen, können in eine wirtschaftliche Misere führen, wenn man nicht adäquat abgesichert ist. In Folge dessen könnten Personen auf die Idee kommen, wichtige Behandlungen zu unterlassen. Um die Volksgesundheit aufrecht zu erhalten, führte der Gesetzgeber die Versicherungspflicht ein. In einer besonderen Lage befinden sich verbeamtete Lehrer. Diese sind seit 1. Januar 2019 dazu verpflichtet, eine Restkostenversicherung abzuschließen. Es sollen die Kosten abgedeckt werden, die nicht von der Beihilfe übernommen werden. Hierbei haben sie eine bedingungslose Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Bei der Wahl gilt es jedoch einiges zu beachten. Unsere erfahrenen Mitarbeiter in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München unterstützen Sie gerne bei der Wahl der zu Ihnen passenden Krankenversicherung.

Wichtige Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung für Lehrer

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie Kompromissbereitschaft zeigen können. Schließlich hat der Gesetzgeber einen Leistungskatalog festgelegt, der dem Grundschutz entspricht. Ziel dabei ist es, finanzierbare Leistungen zusammenzustellen, die halbwegs attraktiv für jedermann sind. Für Familien bietet die gesetzliche Krankenversicherung einen großen Vorteil. Im Rahmen einer Familienversicherung können Kinder ohne zusätzliche Kosten mitversichert werden. Auch der Ehepartner kann unter diese Familienversicherung gefasst werden, wenn er lediglich geringes oder gar kein Einkommen hat. Der Gesetzgeber hat nicht nur den Leistungsumfang, sondern auch die Beitragshöhe gesetzlich festgeschrieben. Sie müssen im Monat 15,5% Ihres EinkommenS für die Beiträge entrichten. Dabei müssen Sie als verbeamteter Lehrer einen großen Nachteil verkraften. Während im klassischen Angestelltenverhältnis 50% der Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden, müssen Sie als Beamter die Kosten alleine tragen. Darüber hinaus verlieren Sie den Anspruch auf Unterstützung durch ihre Beihilfe, wenn Sie sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden.

Zwar liegen die Beiträge bei fest kalkulierten 15,5%, doch ob dies für lange Zeit so bleiben wird, ist fraglich. Ein Blick auf die demographische Entwicklung Deutschlands macht deutlich, dass die Summe an entstandenen Behandlungskosten tendenziell steigen wird. Um diese Kosten tragen zu können, müssen Beitragserhöhungen oder Leistungskürzungen vorgenommen werden. Wer als Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung auf privatem Wege für eine Erweiterung des schwachen Grundschutzes sorgen möchte, kommt an einer privaten Zusatzversicherung nicht vorbei. Hierbei gibt es eine große Auswahl unterschiedlicher Produkte, die Ihnen die Versicherungsexperten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München gerne persönlich vorstellen.

Kostenloser Krankenversicherungscheck 
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München gilt nicht nur als Experte für private Versicherungen. Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch einen kostenlosen und unverbindlichen Versicherungscheck zu unterschiedlichen Anbietern und Tarifen.

Die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenversicherung 
Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung basiert die Beitragsberechnung nicht auf individuellen Faktoren des Versicherungsnehmers. Es gilt vielmehr ein allgemeiner Beitragssatz, der wie der Leistungskatalog vom Gesetzgeber festgelegt wird. Jedes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung muss 15,5% seines monatlichen Gehaltes als Versicherungsbeitrag entrichten. Dies fußt auf dem Solidaritätsprinzip und hat zur Folge, dass Gutverdiener einen höheren Beitrag bezahlen müssen als Geringverdiener. Was auf den ersten Blick für Besserverdiener unfair klingen mag, macht den solidarischen Aspekt der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich. Hier helfen die Stärkeren den Schwächeren. Damit das System funktioniert, müssen die Gutverdiener an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden werden. Schließlich würde das System zusammenbrechen, wenn alle in die weitaus attraktivere private Krankenversicherung wechseln würden. Damit diese Tatsache vermieden wird, hat der Gesetzgeber eine sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze eingeführt. Wer von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechseln möchte, muss eine gewisse Entgeltgrenze überschreiten, um in die private Krankenversicherung eintreten zu dürfen. 

Allerdings gilt diese Grenze lediglich für klassische Angestelltenverhältnisse. Verbeamtete Lehrer befinden sich in einer besonderen Situation. Sie haben die Pflicht für Kosten, die nicht von der Beihilfe übernommen werden, eine Restkostenversicherung abzuschließen. Hierfür haben Sie eine bedingungslose Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Unabhängig Ihres Gehaltes können Sie sich zwischen dem einen oder dem anderen System entscheiden. Bevor Sie sich schlussendlich für eines der beiden Systeme entscheiden, sollten Sie sich zunächst deutlich machen, welches besser zu Ihnen passt. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München unterstützen Sie gerne bei der Wahl der passenden Versicherung. Ein Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Möglichkeit, eine Familienversicherung abzuschließen. Hier können Kinder und unter Umständen auch Lebenspartner oder Ehepartner kostenlos mitversichert werden. Dies kann sich bei großen Familien lohnen. Allerdings sucht man weitere Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung für Lehrer vergebens. Sie verlieren vielmehr Ihren Anspruch auf Beihilfe und erhalten lediglich einen schwachen Grundschutz, den Sie unter Umständen mit privaten Zusatzversicherungen erweitern müssen. Darüber hinaus müssen Sie für die Versicherungsbeiträge alleine aufkommen. Eine Unterstützung erhalten Sie nicht von Ihrem Dienstherrn.

Vorteile der privaten Krankenversicherung

Im Gegensatz dazu basiert die Betragsberechnung der privaten Krankenversicherung auf individuellen Faktoren wie Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang. Die Beihilfeberechtigung behalten Sie mit Wahl der privaten Krankenversicherung aufrecht. Außerdem haben Sie die Möglichkeit einen individuellen Versicherungsschutz zusammenzustellen. Hierbei unterstützen Sie die Versicherungsexperten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München gerne persönlich. Von der Wahlfreiheit profitieren lediglich verbeamtete Lehrer. Lehrer in einem Angestelltenverhältnis können erst dann in die private Krankenversicherung wechseln, wenn sie die Versicherungspflichtgrenze überschreiten.

Gesetzliche Krankenversicherung FAQ

Die erfahrenen Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München bieten Ihnen nicht nur leistungsstarke Versicherungs- und Vorsorgelösungen. Darüber hinaus bieten wir Ihnen wertvolle Informationen zu dem Thema. Im Folgenden haben wir einige der häufigsten Fragen zum Thema der gesetzlichen Krankenversicherung aufgelistet. 

Wo erhalte ich als Lehrer eine zuverlässige Beratung zum Thema Versicherung?

Was muss ich als Lehrer bei Versicherungen beachten?

Was muss ich als Lehrer beim Wechsel einer Versicherung beachten?

Was kostet einen Lehrer die gesetzliche Krankenversicherung?

Bin ich als Lehrer automatisch krankenversichert?

Wo kann ich die günstigste Krankenversicherung für Lehrer finden?

Was muss ich im Krankheitsfall tun?

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