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DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in Eching Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare

Dienstunfähigkeitsversicherung – Schutz für Referendare vor den tiefgreifenden Folgen einer Dienstunfähigkeit

Referendare werden schon früh mit schwierigen Schülern, großen, multikulturellen Klassen, einem hohen Stress- und Lärmpegel und anstrengenden Eltern konfrontiert. Stress kann psychische und psychosomatische Krankheiten hervorrufen. Das Risiko dienstunfähig zu werden, ist schon bei Referendaren deutlich erhöht. Aber auch andere Erkrankungen oder Unfälle in der Freizeit können dazu führen, dass Sie Ihren Dienst nicht mehr ausüben können und Ihr Dienstherr Sie für dienstunfähig erklärt. 

Dienstunfähigkeit bei Referendaren

Als Referendar können Sie noch nicht in den Ruhestand versetzt werden und haben somit auch keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt. Eine Ausnahme bildet die Tatsache, dass die Dienstunfähigkeit Folge einer Dienstbeschädigung oder eines Dienstunfalls ist, was bei Referendaren recht unwahrscheinlich erscheint. Referendare werden bei Dienstunfähigkeit ohne Versorgungsansprüche aus dem Dienst entlassen und für Ihre geleistete Dienstzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Das heißt für Sie, Sie stehen unvermittelt ohne Einkommen da. Sie können staatliche Leistungen, eine Erwerbsminderungsrente, beantragen, Ansprüche können Sie erst geltend machen, wenn Sie in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre Beiträge aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Selbst wenn das der Fall sein sollte, sind die Aussichten auf eine Rente gering beziehungsweise könnten Sie mit einer Erwerbsminderungsrente Ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten. Ihnen bleibt nur noch, einen Antrag auf Hartz 4 zu stellen. Damit stehen Sie vor Ihrem finanziellen und sozialen Abstieg.

Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare

Diesem Fiasko können Sie mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München vorbeugen. Speziell Referendaren und jungen Beamten bieten wir die Dienstanfänger-Police an. Die Dienstanfänger-Police ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung kombiniert mit einem Produkt der Altersvorsorge und besonders günstigen Beiträgen. Abhängig von Ihrem Dienst können Sie eine garantierte monatliche Rente vereinbaren:

  • Gehobener Dienst bis zu € 1.500/Monat
  • Höherer Dienst bis zu € 1.800/Monat

Gerade für Dienstanfänger ist das finanzielle Risiko am höchsten. Sichern Sie sich deshalb so früh wie möglich ab – die Beiträge für Referendare sind minimal. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München können Referendare optimal vorsorgen, dass zusätzlich zur angeschlagenen Gesundheit und dem Ausscheiden aus dem Dienst nicht auch noch der finanzielle Ruin droht.

Wann sind Referendare dienstunfähig? 
Laut § 44 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) sind Sie dienstunfähig, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihre Dienstpflichten über einen längeren Zeitraum nicht erfüllen können. „Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist“.  

Dienstunfähigkeit ist nicht der Berufsunfähigkeit gleichzusetzen

Berufsunfähig werden Sie, wenn Sie mindestens 50 Prozent Ihrer beruflichen Tätigkeiten nicht mehr ausüben können. Dienstunfähig können Sie bereits bei 20 %iger Einschränkung werden. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel, die eindeutig gegen Dienstunfähigkeit und nicht nur gegen Berufsunfähigkeit versichert. Dienstunfähig können nur Beamte werden. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München ist einer der wenigen Anbieter einer Dienstunfähigkeitsversicherung

Vorteile der Dienstunfähigkeitsversicherung im Überblick:

  • Garantierte, vertraglich festgelegte, monatliche Rente
  • Ihre Beiträge zur Lebens- und Rentenversicherung übernimmt bei Dienstunfähigkeit die DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München
  • Flexible Anpassung, wenn sich Ihr Absicherungsbedarf ändert (beispielsweise Heirat, Geburt)
  • Die Rentenhöhe kann individuell nach Ihren persönlichen Bedürfnissen und der Besoldungsgruppe vereinbart werden
  • Teilversicherungen sind möglich
  • Dienstunfähigkeitsschutz ist mit der Relax Rente, der Klassik-Rente oder der Fonds-Rente kombinierbar
  • Dynamikoption und umfangreiche Nachversicherungsgarantien

Referendare und Anspruch auf Ruhegehalt

Anspruch auf eine Versetzung in den Ruhestand und Ruhegehalt haben Sie erst nach Ihrer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit und Sie die 5jährige Wartezeit erfüllen. Anfangs können Sie mit einem Mindestanspruch auf Ruhegehalt in Höhe von etwa € 1.400 rechnen. Die Höhe ist unter anderem abhängig von der geleisteten Dienstzeit und steigt somit jährlich. Nach etwa 40 Dienstjahren erreicht das Ruhegehalt mit 71,75 % des letzten Soldes seinen Maximalwert. Mit dem Ruhegehalt werden Sie zu keinem Zeitpunkt Ihren Lebensunterhalt auf dem Niveau bestreiten können, wie Sie es aus Ihrer aktiven Dienstzeit kennen. Diese Fürsorgeleistung Ihres Dienstherrn kann somit lediglich einen Teil der gewohnten Bezüge abdecken. 

Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München kann Sie zuverlässig vom Referendariat bis zum Ruhestand begleiten und Ihnen in jedem Stadium Ihrer dienstlichen Laufbahn finanziellen Schutz bei Dienstunfähigkeit bieten. Eine Dienstunfähigkeit bringt immer finanzielle Einbußen mit sich, egal ob Sie Referendar sind oder kurz vor der Pensionierung stehen. Versorgunglücken können Referendare mit der Dienstunfähigkeitsversicherung beziehungsweise der Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München perfekt schließen.

Vereinbaren Sie einen Termin

Möchten Sie persönlich zu diesem überaus wichtigen Thema beraten werden? Die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München sind gern für Sie und Ihre Fragen da.

Dienstunfähigkeit FAQ

Was ist eine Dienstunfähigkeit?

Dienstunfähig sind Sie, wenn Sie wegen einer Erkrankung innerhalb der letzten 6 Monaten weniger als 3 Monate Ihren Dienst ausüben konnten und keine Aussicht besteht, dass Sie innerhalb der nächsten 6 Monate wieder voll dienstfähig sein werden. Dienstunfähigkeit bedeutet nicht, auch berufsunfähig zu sein. Die Dienstunfähigkeit ist eine spezielle Form der Berufsunfähigkeit, die vom Dienstherrn ausgesprochen wird. Bei einer Dienstunfähigkeit können Sie Ihren Dienst nicht mehr ausüben, aber möglicherweise noch eine andere Tätigkeit verrichten. Leistungen aus einer reinen Berufsunfähigkeitsversicherung können Referendare nicht erwarten.

Dienstunfähigkeit bei Referendaren

Referendare werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Finanzielle Ansprüche gegenüber dem Dienstherrn bestehen noch nicht. Sie benötigen deshalb einen höheren Schutz als Beamte auf Lebenszeit, die bereits mehr als 5 Jahre ihren Dienst leisten und mit Ruhegehalt in den Ruhestand versetzt werden können. Ohne spezielle Absicherung kann Dienstunfähigkeit enorme finanzielle Probleme mit sich bringen.

Reicht für Referendare eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Nein, eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet keinen Schutz. Nur aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Klausel erhalten Sie im Ernstfall Leistungen: Nur die echte Klausel stellt sicher, dass der Versicherer sich 1:1 an die Entscheidung des Dienstherrn hält und sowohl die Versetzung in den Ruhestand als auch eine Entlassung wegen Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit anerkennt. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit unechter Klausel besagt, dass bei Dienstunfähigkeit nur die Versetzung in den Ruhestand als vollständige Berufsunfähigkeit gilt. Da Referendare nicht in den Ruhestand versetzt werden können, sondern entlassen werden, haben Sie keine Aussicht, von der Versicherung auch nur einen Cent zu erhalten.  

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