Diensthaftpflichtversicherung
Unter hoher Arbeitsbelastung oder unter Zeitdruck unterlaufen schnell Fehler, im privaten wie im beruflichen Bereich. Die private Haftpflichtversicherung ist für Privatpersonen unverzichtbar. Das gleiche gilt für die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg bei Beamten oder Angestellten im Öffentlichen Dienst. Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes haften persönlich für Schäden durch Dienstpflichtverletzungen, im Gegensatz zu normalen Arbeitnehmern, wo der Arbeitgeber die Schadenersatzforderungen trägt.
Aus einem kleinen Fehler kann schnell ein großer Schaden entstehen, der hohe finanzielle Forderungen nach sich zieht. Verursachen Sie Schäden an Sachwerten oder an Personen können immense Schadensersatzforderungen auf Sie zukommen, die bei einem Personenschaden schnell in die Millionen gehen können: Krankenhauskosten, Schmerzensgeld und bei schweren Verletzungen lebenslange Rente. Diese können, ohne ausreichende Absicherung, schnell Ihren finanziellen Ruin bedeuten. Die DBV ist auf maßgeschneiderte Versicherungslösungen für den Öffentlichen Dienst spezialisiert. Unsere Diensthaftpflichtversicherung sichert Sie gegen Schadenersatzforderungen Dritter zuverlässig ab.
Leistungen der Diensthaftpflicht der DBV sind unter anderem:
Als Beamter werden Sie bei grober Fahrlässigkeit, als Angestellter im Öffentlichen Dienst bereits bei mittlerer Fahrlässigkeit, persönlich und unbegrenzt mit Ihrem aktuellen und zukünftigen Vermögen haftbar gemacht. Mit der Diensthaftpflichtversicherung der DBV können Sie Schäden durch Fahrlässigkeit zuverlässig absichern. Bei vorsätzlichen Schäden werden die Schadenersatzforderungen nicht übernommen.
Verursacht werden Schäden beispielsweise:
- Durch fehlerhafte Datenerfassung
- Verjährungsfristen werden nicht beachtet
- Überweisungsaufträge werden fehlerhaft ausgeführt
- Durch Bedienungsfehler an der Computeranlage
- Aus Folgen von Planungsfehlern
Kommt es durch leichte Fahrlässigkeit zu Schadenersatzforderungen, kommt der Arbeitgeber/Dienstherr für die Kosten auf. Leichte Fahrlässigkeit liegt dann vor, wenn es sich um geringfügige Pflichtverletzungen handelt, die leicht entschuldbar sind und jedem unterlaufen können. Beamte und Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst haften ihrem Dienstherrn/Arbeitgeber gegenüber auch für Schäden, die sie ihrem Dienstherrn direkt zugefügt haben.
Wer sollte eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen?
Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes, die aufgrund Ihrer Verantwortung und Ausübung Ihrer Tätigkeit große Schäden verursachen können, benötigen eine spezielle Haftpflichtversicherung.
Dazu gehören Bedienstete:
- im schulischen Bereich - Lehrer
- bei der Polizei, Zoll, Bundeswehr und Bundesgrenzschutz
- in Verwaltungen des öffentlichen Dienstes
- in sozialen und kirchlichen Einrichtungen
- in der Justiz, dazu gehören Richter, Staatsanwälte, Gerichtsvollzieher, Rechtspfleger und weitere Beamte oder Angestellte der Justiz
Für Ärzte, Hebammen und Rettungssanitäter ist eine Diensthaftpflichtversicherung nicht möglich.
Fordern Sie jetzt Ihre individuelle Beratung an!
Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV schützt Sie optimal vor unbezahlbaren Schadensersatzansprüchen, die im Rahmen Ihrer Tätigkeit gegen Sie geltend gemacht werden könnten. Die Leistungen können individuell an persönlichen Bedarf angepasst werden. Sprechen Sie uns an, unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg beraten Sie gerne ausführlich zur Diensthaftpflichtversicherung der DBV.
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