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DBV Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg Dienstunfähigkeitsversicherung

Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Studenten, Referendare und Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg

In manchen Berufen sind das Stresspotenzial sowie der tägliche Druck deutlich höher als in anderen. Ihre Tätigkeit als Studenten, Referendare und Lehrer zeigt sich als besonderes anspruchsvoll und nicht selten, schaffen es viele Beamte nicht bis in den Ruhestand. Laut Statistik wird jeder zehnte Lehrer dienstunfähig. Schnell stehen Sie mit dem Wegfall vor großen, finanziellen Herausforderungen. Sie erhalten zwar ein Ruhegehalt, jedoch reicht das in den meisten Fällen nicht aus, um Ihren Lebensstandard zu halten. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg sind Sie im Ernstfall bestens abgesichert.

Wann sind Sie dienstunfähig?

Können Sie weniger als 50 % Ihrer Arbeit in den nächsten 6 Monaten nachgehen, werden Sie in den Ruhestand versetzt und erhalten ein Ruhegehalt. Das beträgt maximal 72 % des letzten Gehalts nach 40 Dienstjahren. Schnell lässt sich erkennen, dass eine Dienstunfähigkeit mit finanziellen Einbußen einhergeht und Sie Ihren Lebensstandard anpassen müssen. Wussten Sie zudem, dass Sie als Beamter auf Widerruf oder auf Probe und junger Beamte auf Lebenszeit bei Dienstunfähigkeit keinerlei Unterstützung erhalten? Das zeigt, wie wichtig eine Dienstunfähigkeitsversicherung wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg ist, die die finanzielle Lücke für Sie als Studenten, Referendare und Lehrer schließt.

Darauf sollten Sie bei der Dienstunfähigkeitsversicherung für Studenten, Referendare und Lehrer achten:

Studenten, Referendare und Lehrer können immer nur dienstunfähig, aber nicht berufsunfähig erklärt werden. Sie benötigen für die Anerkennung der Dienstunfähigkeit bei Ihrem Dienstherrn folgende Dokumente:

  • Entlassungs- bzw. Ruhestandszeugnis
  • Amtsärztliche Zeugnis

Ferner raten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg Ihnen bei einem Vertrag einer Dienstunfähigkeitsversicherung einen genauen Blick zu riskieren und die „richtige“ und „falsche“ Dienstunfähigkeitsklausel zu beachten. Während eine „richtige Klausel“ die Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit anerkennt, bewertet eine „falsche Klausel“ diese nach den allgemeinen Absätzen der Berufsunfähigkeit und Sie als Studenten, Referendare und Lehrer gehen im Zweifelsfall leer aus.

Wir beraten Sie gern

Bei weiteren Fragen oder dem Wunsch nach einer individuellen Beratung sind wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg jederzeit für Sie da. Setzen Sie sich dazu direkt mit uns in Verbindung.

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