DBV Neubrandenburg Hecht & Schnak oHG | Private Krankenversicherung für Lehrer

DBV Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg Private Krankenversicherung
für Lehrer

Die Private Krankenversicherung für Lehrer der DBV Hecht & Schnak in Neubrandenburg

Die optimale Absicherung

Lehrerinnen und Lehrer haben – sofern sie im Beamtenverhältnis beschäftigt sind – einen gesetzlichen Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall. Dieser lässt sich optimal mit einer privaten Krankenversicherung ergänzen, denn nur sie kann individuell an den persönlichen Bedarf angepasst werden. Wir geben einen Überblick über die verschiedenen Optionen für Lehrer und die private Krankenversicherung (PKV) der DBV.

Funktionsweise und Leistungen

Die private Krankenversicherung für Lehrer

Die private Krankenversicherung für Lehrer der DBV Hecht & Schnak in Neubrandenburg unterscheidet sich in einigen Punkten von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Ein kurzer Überblick:

  • GKV: Der monatliche Beitrag bemisst sich prozentual nach dem Einkommen. Jeder Versicherte zahlt dieselbe Prämie, erhält auf der anderen Seite aber auch dieselben Leistungen. Letztere können einseitig vom Gesetzgeber, vom Versicherten aber nur eingeschränkt angepasst werden
  • PKV: Das Einkommen spielt für die Versicherungsprämie keine Rolle, stattdessen sind Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand maßgeblich. Als Versicherte oder Versicherter wählen Sie Ihre Leistungen selbst aus. Durch unterschiedliche Bausteine stellen Sie sich genau den Gesundheitsschutz zusammen, der Ihrer persönlichen Situation entspricht

Während es in der gesetzlichen Kasse nur den „Einheitstarif“ gibt, profitieren Sie als Mitglied der privaten Krankenversicherung für Lehrer von einem modularen System. Die PKV besteht zunächst aus einem Grundtarif, der weitgehend dieselben Leistungen wie die GKV beinhaltet. Diesen Grundschutz ergänzen Sie durch Zusatzbausteine, mit denen etwa diese Leistungen abgedeckt sind:

  • Chefarztbehandlung, Einzelzimmer und andere Wahlleistungen im Krankenhaus
  • Vollständige Übernahme von Zahnreinigungen und Zahnbehandlungen inklusive hochwertigen Zahnersatzes
  • Erstattung alternativer Heilbehandlungen und für Psychotherapie
  • Generelle Übernahme von ärztlichen Honoraren bis zu den Höchstsätzen der GOÄ oder darüber hinaus
  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit innerhalb eines Jahres (ausgenommen sind Vorsorgeuntersuchungen und -behandlungen)

Insgesamt profitieren Sie mit der privaten Krankenversicherung als Lehrerin oder Lehrer von einer besseren und individuelleren Absicherung. Denn nur die PKV lässt sich individuell an Ihren Anspruch auf Beihilfe anpassen.

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Sinn der PKV für Lehrer

In jedem Einzelfall unterschiedlich

Die Krankenversicherung ist die wohl wichtigste Versicherung und außerdem gesetzlich vorgeschrieben. Je nach individueller Situation kommen daher unterschiedlichste Absicherungsmodelle infrage. Generell ist die PKV für Lehrer aber als Ergänzung zur Beihilfe die beste Wahl. Denn sie sichert genau die verbleibenden Restkosten ab, schließt dadurch eine Deckungslücke und lässt sich durch das Baustein-System an den persönlichen Bedarf anpassen.

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Die Beihilfe

Der Dienstherr übernimmt einen Teil der Krankheitskosten

Beamtinnen und Beamte des Bundes und der Länder erhalten von ihrem Dienstherrn die sogenannte Beihilfe im Krankheitsfall. Dabei handelt es sich um ein eigenständiges Fürsorgesystem, das es so nur im Beamtenverhältnis gibt. Über die Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr unmittelbar an den Ihnen entstehenden Krankheitskosten, wobei die Höhe der Beihilfeleistung von den Beihilfebemessungssätzen abhängt. Sie betragen (mit geringfügigen Unterschieden zwischen den Dienstherren):

  • Beamte mit einem oder keinem Kind erhalten 50 Prozent
  • Ab dem zweiten Kind stehen Beamten 70 Prozent zu
  • „Beamtenkinder“ erhalten grundsätzlich 80 Prozent
  • Beamtinnen und Beamte im Ruhestand erhalten 70 Prozent

Der Beihilfesatz gibt an, welcher Teil der Krankheitskosten von der Beihilfe abgedeckt wird. Haben Sie einen Anspruch auf 70 Prozent und erhalten vom Arzt eine Rechnung über 2.000 Euro, erstattet der Dienstherr auf Antrag 1.400 Euro als Beihilfe. Die verbleibenden 600 Euro (= 30 Prozent der Aufwendungen) decken Sie mit einer privaten Krankenversicherung ab.

Für die Beihilfe kommt es nicht auf den Beamtenstatus selbst an, sodass Sie als Beamter auf Widerruf dieselben Ansprüche haben wie als Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit. Allerdings kann die gesetzliche Krankenversicherung nicht an die Beihilfe angepasst werden, denn hier gibt es nur den „100-Prozent-Schutz“. Da Sie als GKV-Mitglied keine Rechnungen vom Arzt erhalten, können Sie diese auch nicht bei der Beihilfe einreichen. Den Beitrag zahlen Sie mangels Arbeitgeber-Anteil vollständig selbst aus Ihrem Bruttogehalt.
 
Anders sieht es in der PKV für Lehrer aus. Sie wird auch als „Restkostenversicherung“ oder „beihilfekonforme Krankenversicherung“ bezeichnet, da sie genau den Teil der Kosten übernimmt, der nach der Beihilfe verbleibt. Im obigen Beispiel wären das 600 Euro. Sie schließen die PKV also nur für 30 oder 50 Prozent Ihrer Krankheitsaufwendungen ab. Dadurch ist der Beitrag entsprechend niedriger als bei einer „vollständigen“ PKV mit 100-Prozent-Absicherung.

Übrigens:

Beihilfe muss immer aktiv beantragt werden, eine automatische Abrechnung wie in der GKV gibt es nicht. Dazu nutzen Sie den vom Dienstherrn zur Verfügung gestellten Antrag, in den Sie die Aufwendungen eintragen und die Rechnungen beilegen.

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Häufig gestellte Fragen

Kann ich mir die Leistungen in der PKV für Lehrer selbst aussuchen?

Weitgehend ja. Bis auf den Grundtarif, der auch für die PKV gesetzlich vorgeschrieben ist, entscheiden Sie selbst, welche Leistungen Ihnen wichtig sind. Mit den entsprechenden Zu-satzbausteinen stellen Sie sich den Versicherungsschutz selbst zusammen.

Kann ein Lehrer mit Vorerkrankung in die PKV wechseln?

Ja, im Rahmen der DBV-Öffnungsklausel können Sie innerhalb der ersten sechs Monate Ihres Beamtenverhältnisses in die PKV wechseln. Die Beitragszuschläge sind auf 30 Prozent der Grundprämie beschränkt.

Wie hoch sind die Beihilfesätze?

Im Rahmen der Beihilfe übernimmt der Dienstherr zwischen 50 und 80 Prozent der Krank-heitskosten. Für die verbleibenden 20 bis 50 Prozent benötigen Lehrerinnen und Lehrer eine PKV, durch ihre Funktion auch „Restkostenversicherung“ genannt.

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