DBV Neubrandenburg Hecht & Schnak oHG | Versicherung_Referendariat

DBV Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg Versicherung Referendariat

DBV Neubrandenburg Hecht & Schnak oHG | Versicherung_Referendariat

Auch im Referendariat mit der DBV sicher unterwegs

Sie sind im Endspurt Ihres Lehramtsstudiums und bereits im Referendariat angekommen? Dann sind Sie oftmals schon verbeamtet und befinden sich im Beamtenverhältnis auf Widerruf. In diesem Fall gibt es einiges, was Sie über das Beamtenverhältnis wissen sollten. So zum Beispiel, welche Vorteile das Beamtenverhältnis Ihnen mitbringt und in welchen Bereichen Sie aufpassen müssen, dass das begehrte Anstellungsverhältnis als Beamter nicht zur Existenzfalle wird.

Versicherungslösungen die sich besonders für die Zeit im Referendariat eignen

Als Beamter stehen Sie in einem gänzlich anderen Beschäftigungsverhältnis, als ein klassischer Angestellter. Das bringt eine ganze Reihe von Vorteilen mit sich, aber auch den einen oder anderen Nachteil. Umso wichtiger ist es, dass Sie von Anfang an wissen, worauf Sie sich bei der Entgegennahme Ihrer Ernennungsurkunde als Beamter eingelassen haben. Zwei Versicherungslösungen für Ihre Zeit im Referendariat möchten wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg, Ihnen dabei besonders ans Herz legen:

  • Die Krankenversicherung für Beamte
  • Die Dienstunfähigkeitsversicherung

Details

Krankenversicherung für Beamte – hierauf gilt es zu achten

Wenn Sie Beamter auf Widerruf sind, haben Sie bereits vollen Anspruch auf Beihilfeleistungen durch Ihren Dienstherrn. Dabei erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn einen Teil der anfallenden Kosten für die Krankenversorgung und die Gesundheitsvorsorge erstattet. Das Problem dabei: Ihr Dienstherr übernimmt nicht die kompletten Kosten. Und da Sie als Beamter nicht gesetzlich krankenversichert sind, trägt auch keine gesetzliche Krankenversicherung die Arztrechnung, wie das bei klassischen Arbeitnehmern in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis der Fall wäre. Für den Differenzbetrag müssen Sie selber aufkommen. Der konkrete Anspruch auf Beihilfe ist gesetzlich geregelt und richtet sich in der Regel nach Ihrem Familienstand. Auch wenn Kinder oder ein Ehepartner ohne eigene gesetzliche Krankenversicherung hinzu kommt, haben Sie für diese Anspruch auf Beihilfeleistungen. Für den Betrag, den Ihr Dienstherr allerdings nicht übernimmt, gibt es die Krankenversicherung für Beamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg. Die perfekte Absicherung, wenn es um Ihre Gesundheit geht. Dabei sollten sie vor allem auf die Zusatzleistungen achten, die sich oftmals deutlich von den Möglichkeiten, die Ihnen eine gesetzliche Krankenkasse bietet, unterscheiden.

Dienstunfähigkeit – die größte Gefahr für einen Beamten auf Widerruf

Als Beamter auf Widerruf befinden Sie sich quasi in einer dauerhaften Probezeit. Ihr Beamtenverhältnis kann zu jeder Zeit von Seiten Ihres Dienstherrn aufgelöst werden – vorausgesetzt er ist der Ansicht, dass Sie Ihren Dienst nicht pflichtgemäß verrichten oder nicht dauerhaft in der Lage sein werden, Ihren Verpflichtungen als Beamter nachzukommen. Werden Sie in dieser Zeit durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung dauerhaft dienstunfähig, wird Ihr Dienstherr Sie in der Regel aus dem Beamtenverhältnis entlassen und Sie in der Sozialversicherung nachversichern. In diesem Fall wären Sie arbeitslos und gesundheitlich nicht in der Lage in Ihrem Beruf weiter zu arbeiten. Arbeitslosengeld würden Sie nicht beziehen, da Sie als Beamter nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg sichern Sie sich gegen diese Gefahren nachhaltig ab.

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme

Nehmen Sie bei Interesse einfach Kontakt zu der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg auf. Die Mitarbeiter/innen der Agentur informieren Sie gern unverbindlich über die Versicherungslösungen für Beamte im Referendariat.

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