Was meint Heilfürsorge und Beihilfe bei der Polizei?
Polizeivollzugsbeamte und Justizvollzugsbeamte beziehen befristet Heilfürsorge. Diese entfällt bei:
- Wechsel vom Außendienst in den Innendienst
- vorzeitiger Beendigung des Dienstes
- Pensionierung
Während der Ausbildung erhalten Polizeivollzugsbeamte im mittleren Dienst Heilfürsorge. Danach geht dieser in Anspruch auf Beihilfe über. Familienmitglieder erhalten keine Heilfürsorge. Beihilfe kann unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden.
Die Leistungen der Heilfürsorge:
Leistungen für Brillen oder Zahnersatz zeigen sich auch bei der Heilfürsorge als Lücken, weshalb wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle dazu raten sich über private Zusatzversicherungen Gedanken zu machen, um den Versicherungsschutz zu optimieren.
Zudem bieten wir den Tarif BN an, der alle Aufwendungen wie Zahnersatz, Sehhilfen, Behandlung durch Heilpraktiker sowie für Krankheit während Auslandsreisen und Rücktransport aus dem Ausland abdeckt.
Für Dienstanfänger und Beamte auf Widerruf der Polizei halten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle spezielle Ausbildungskonditionen bereit.