stage-background.jpg

DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Wietze Dienstunfähigkeitsversicherung

Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle – Optimale Absicherung gegen Dienstunfähigkeit für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll

Die Aufgabenbreite eines Beamten der Polizei, sowie für Zoll- und Justizbeamte umfasst ein großes Spektrum unterschiedlichster Aufgaben. Jedoch haben alle drei Berufssparten einen gemeinsamen Nenner:
Durchsetzung von Recht und Ordnung in der Gesellschaft!

Eine logische Konsequenz hieraus ist ein täglich hoher Bürgerkontakt zwischen der Polizei, der Justiz und dem Zoll mit Menschen unterschiedlicher ethnischer und sozialer Gruppen. Dies kann wiederum zu Konflikten führen oder dazu, dass Hilfeleistungen für Opfer von Straftaten unvermeidbar sind.

Mit steigender Tendenz wird es einem jeden von Ihnen in seiner beruflichen Karriere widerfahren, in Situationen zu geraten, die sowohl körperlich als auch psychisch an die Substanz gehen. Aus diesen Gründen wird nahezu jeder fünfte Beamte der Polizei, Justiz und Zoll dienstunfähig und vorzeitig in den Ruhestand versetzt.

Soziale Absicherung durch den Dienstherrn

Nun wird sich der eine oder andere unter Ihnen die berechtigte Frage stellen: „Warum soll ich denn in Sachen Dienstunfähigkeit einen Handlungsbedarf haben? Ich bin doch schließlich vollumfänglich über meinen Dienstherrn abgesichert!“

Diese Aussage enthält jedoch „gefährliche“ Halbwahrheiten:

Ja, es ist korrekt, dass Sie im Rahmen der Dienstunfähigkeit über den Dienstherrn im Rahmen eines Versorgungsanspruches abgesichert sind.

Es ist jedoch nicht richtig, dass diese Absicherung vollumfänglich ist! Eine vorzeitige Dienstunfähigkeit geht stehts mit einer enormen finanziellen Belastung einher, da Sie nur einen Teil der zuletzt bezogenen Dienstbezüge erhalten werden. Die Möglichkeit zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes ist demnach fraglich, sicher ist jedoch, dass der aktuelle Lebensstandard keinesfalls aufrechterhalten werden kann, sofern Sie nicht über große Mengen Erspartes verfügen.

Der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle ist demnach nahezu unverzichtbar.

Dienstunfähigkeit – die gesetzliche Definition

§ 44 Bundesbeamtengesetz (BBG) definiert eine Dienstunfähigkeit wie folgt:

„Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.“

Berufsunfähigkeit vs. Dienstunfähigkeit

Im Gegensatz zu Angestellten können Beamte der Polizei, Justiz und Zoll nicht berufsunfähig werden, sondern ausschließlich dienstunfähig.

Aber handelt es sich hierbei nicht lediglich um Begrifflichkeiten, die im Ergebnis keinen Unterscheid darstellen? Diese Frage kann mit einem klaren „Nein“ beantwortet werden.

Der bereits wesentliche Unterscheid besteht darin, dass die Dienstunfähigkeit durch den für Sie zuständigen Amtsarzt festgestellt werden muss. Die Kriterien zur Erfüllung dieser sind darüber hinaus deutlich schneller erfüllt, als die zur Erlangung der Berufsunfähigkeit notwendigen Merkmale.

Daher raten wir Beamten der Polizei, Justiz und Zoll ausdrücklich den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle, da eine Berufsunfähigkeitsversicherung die deutlich schlechtere Alternative darstellt.

Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Widerruf und Probe

Besonders prekär wird es immer dann, wenn die Dienstunfähigkeit Sie bereits in der Ausbildung als Beamte auf Probe ereilt. In derartig gelagerten Fällen werden für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll regelmäßig die Entlassung aus dem Dienst ausgesprochen, was an dieser Stelle nicht mit der Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand zu verwechseln ist. Die Entlassung hat zur Folge, dass Sie keinerlei Versorgungsbezüge erhalten. Ferner haben Sie auch keinen Anspruch auf die gesetzliche Sozialversicherung, da Sie als Beamte nicht in die Sozialversicherung eingezahlt haben. Es bleibt Ihnen nur eine Nachversicherung für den Zeitraum des Beamtenverhältnisses in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Eine Ausnahme von dieser Regelung besteht lediglich dann, wenn die Dienstunfähigkeit aus einem Dienstunfall oder einer Dienstbeschädigung resultiert. In diesem Fall kann, bei Vorliegen einer Erwerbsminderung von mindestens 20 Prozent, ein Unterhaltsbeitrag für die Dauer der Beeinträchtigung gezahlt werden.

In diesen Fällen erhalten Beamte der Polizei, Justiz und Zoll ein Ruhegehalt bei gleichzeitiger Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand.

Aus diesem Grund ist es gerade für Berufseinsteiger – Anwärter und Beamte auf Probe – von elementarer Wichtigkeit, eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

Optimalerweise sollten Sie die Dienstunfähigkeitsversicherung laut Stiftung Warentest idealerweise bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres abgeschlossen haben. Der Grund für diese Argumentation ist das hohe finanzielle Risiko, welches zu Beginn der beruflichen Laufbahn am größten ist, sowie die Tatsache, dass die Beiträge im Verhältnis gesehen noch niedrig sind.

Mit fortgeschrittener Dienstzeit und dem damit verbundenen höheren Lebensalter ändert sich die Situation jedoch dahingehend, dass die Ansprüche gegenüber dem Dienstherrn zwar steigen, das Risiko der vorzeitigen Dienstunfähigkeit jedoch ebenfalls zunimmt, da die Wahrscheinlichkeit etwaiger Vorerkrankungen, die zu einer Dienstunfähigkeit führen deutlich zunimmt. Im Ergebnis steigen somit auch die Versicherungsbeiträge mit zunehmenden Alter. Auch eine Annahmeverweigerung der Versicherung kann in besonders schwer gelagerten Fällen die Folge sein.

Daher bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle die Dienstanfänger-Police an. Diese stellt eine optimale Absicherung für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll zu Beginn der Karriere dar, da diese optimal an Ihr Einkommen und den notwendigen Versicherungsschutz angepasst wurde.

Sie bietet den Vorteil an, dass die Dienstunfähigkeitsversicherung hier mit einer privaten Altersvorsorge verbunden wird. Die Relax Rente der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle ist eine Altersvorsorge, die Sicherheit und Rendite optimal kombiniert. Ihnen stehen drei Tarife zur Auswahl:

  • Classic
  • Comfort
  • Chance.

Dienstunfähigkeit – bei Beamten auf Lebenszeit bestehen höhere Ansprüche auf Versorgungsbezüge

Beamte der Polizei, Justiz und Zoll auf Lebenszeit erhalten bei Eintritt einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt (Versorgungsbezüge) und werden darüber hinaus in den Ruhestand versetzt. Ein Anspruch wird allerdings erst nach einer fünfjährigen Wartezeit begründet.

Bei Erfüllen der Wartezeit liegt das derzeitige Ruhegehalt bei 65 Prozent der zuletzt erhaltenen Dienstbezüge, mindestens jedoch bei 1400 Euro. Die Mindestversorgung steigt jedoch mit zunehmender Dienstzeit. Deutlich wird an dieser Stelle jedoch, dass insbesondere junge Beamte mitunter enorme finanzielle Einbußen verkraften müssen, sofern diese mit der Grundversorgung wirtschaften müssten.

Ein Grund mehr, die drohende Versorgungslücke mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle abzusichern.

Wir beraten Sie gern

Sprechen Sie uns hierzu jederzeit gerne an – in Hambühren und Umgebung ist unser Expertenteam für Sie. Wir beraten Sie allumfassend und spartenübergreifend!
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Müller & Schön oHG
Bahnhofstr. 15
29323 Wietze
Termin vereinbaren 05146 92024 0171 4987898 05146 92025 Filialen & Team
Heute:
08:30 bis 12:00
Montag:
08:30 bis 12:00
14:00 bis 17:00
Dienstag:
08:30 bis 12:00
14:00 bis 17:00
Mittwoch:
08:30 bis 12:00
14:00 bis 17:00
Donnerstag:
08:30 bis 12:00
14:00 bis 18:00
Freitag:
08:30 bis 12:00
karte
In Google Maps öffnen