Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Widerruf und Probe
Besonders prekär wird es immer dann, wenn die Dienstunfähigkeit Sie bereits in der Ausbildung als Beamte auf Probe ereilt. In derartig gelagerten Fällen werden für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll regelmäßig die Entlassung aus dem Dienst ausgesprochen, was an dieser Stelle nicht mit der Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand zu verwechseln ist. Die Entlassung hat zur Folge, dass Sie keinerlei Versorgungsbezüge erhalten. Ferner haben Sie auch keinen Anspruch auf die gesetzliche Sozialversicherung, da Sie als Beamte nicht in die Sozialversicherung eingezahlt haben. Es bleibt Ihnen nur eine Nachversicherung für den Zeitraum des Beamtenverhältnisses in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Eine Ausnahme von dieser Regelung besteht lediglich dann, wenn die Dienstunfähigkeit aus einem Dienstunfall oder einer Dienstbeschädigung resultiert. In diesem Fall kann, bei Vorliegen einer Erwerbsminderung von mindestens 20 Prozent, ein Unterhaltsbeitrag für die Dauer der Beeinträchtigung gezahlt werden.
In diesen Fällen erhalten Beamte der Polizei, Justiz und Zoll ein Ruhegehalt bei gleichzeitiger Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand.
Aus diesem Grund ist es gerade für Berufseinsteiger – Anwärter und Beamte auf Probe – von elementarer Wichtigkeit, eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Optimalerweise sollten Sie die Dienstunfähigkeitsversicherung laut Stiftung Warentest idealerweise bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres abgeschlossen haben. Der Grund für diese Argumentation ist das hohe finanzielle Risiko, welches zu Beginn der beruflichen Laufbahn am größten ist, sowie die Tatsache, dass die Beiträge im Verhältnis gesehen noch niedrig sind.
Mit fortgeschrittener Dienstzeit und dem damit verbundenen höheren Lebensalter ändert sich die Situation jedoch dahingehend, dass die Ansprüche gegenüber dem Dienstherrn zwar steigen, das Risiko der vorzeitigen Dienstunfähigkeit jedoch ebenfalls zunimmt, da die Wahrscheinlichkeit etwaiger Vorerkrankungen, die zu einer Dienstunfähigkeit führen deutlich zunimmt. Im Ergebnis steigen somit auch die Versicherungsbeiträge mit zunehmenden Alter. Auch eine Annahmeverweigerung der Versicherung kann in besonders schwer gelagerten Fällen die Folge sein.
Daher bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle die Dienstanfänger-Police an. Diese stellt eine optimale Absicherung für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll zu Beginn der Karriere dar, da diese optimal an Ihr Einkommen und den notwendigen Versicherungsschutz angepasst wurde.
Sie bietet den Vorteil an, dass die Dienstunfähigkeitsversicherung hier mit einer privaten Altersvorsorge verbunden wird. Die Relax Rente der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle ist eine Altersvorsorge, die Sicherheit und Rendite optimal kombiniert. Ihnen stehen drei Tarife zur Auswahl:
- Classic
- Comfort
- Chance.
Dienstunfähigkeit – bei Beamten auf Lebenszeit bestehen höhere Ansprüche auf Versorgungsbezüge
Beamte der Polizei, Justiz und Zoll auf Lebenszeit erhalten bei Eintritt einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt (Versorgungsbezüge) und werden darüber hinaus in den Ruhestand versetzt. Ein Anspruch wird allerdings erst nach einer fünfjährigen Wartezeit begründet.
Bei Erfüllen der Wartezeit liegt das derzeitige Ruhegehalt bei 65 Prozent der zuletzt erhaltenen Dienstbezüge, mindestens jedoch bei 1400 Euro. Die Mindestversorgung steigt jedoch mit zunehmender Dienstzeit. Deutlich wird an dieser Stelle jedoch, dass insbesondere junge Beamte mitunter enorme finanzielle Einbußen verkraften müssen, sofern diese mit der Grundversorgung wirtschaften müssten.
Ein Grund mehr, die drohende Versorgungslücke mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle abzusichern.