DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Wietze Dienstunfähigkeitsversicherung

Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle – Optimale Absicherung gegen Dienstunfähigkeit für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll

Die Aufgabenbreite eines Beamten der Polizei, sowie für Zoll- und Justizbeamte umfasst ein großes Spektrum unterschiedlichster Aufgaben. Jedoch haben alle drei Berufssparten einen gemeinsamen Nenner:
Durchsetzung von Recht und Ordnung in der Gesellschaft!

Eine logische Konsequenz hieraus ist ein täglich hoher Bürgerkontakt zwischen der Polizei, der Justiz und dem Zoll mit Menschen unterschiedlicher ethnischer und sozialer Gruppen. Dies kann wiederum zu Konflikten führen oder dazu, dass Hilfeleistungen für Opfer von Straftaten unvermeidbar sind.

Mit steigender Tendenz wird es einem jeden von Ihnen in seiner beruflichen Karriere widerfahren, in Situationen zu geraten, die sowohl körperlich als auch psychisch an die Substanz gehen. Aus diesen Gründen wird nahezu jeder fünfte Beamte der Polizei, Justiz und Zoll dienstunfähig und vorzeitig in den Ruhestand versetzt.

Soziale Absicherung durch den Dienstherrn

Nun wird sich der eine oder andere unter Ihnen die berechtigte Frage stellen: „Warum soll ich denn in Sachen Dienstunfähigkeit einen Handlungsbedarf haben? Ich bin doch schließlich vollumfänglich über meinen Dienstherrn abgesichert!“

Diese Aussage enthält jedoch „gefährliche“ Halbwahrheiten:

Ja, es ist korrekt, dass Sie im Rahmen der Dienstunfähigkeit über den Dienstherrn im Rahmen eines Versorgungsanspruches abgesichert sind.

Es ist jedoch nicht richtig, dass diese Absicherung vollumfänglich ist! Eine vorzeitige Dienstunfähigkeit geht stehts mit einer enormen finanziellen Belastung einher, da Sie nur einen Teil der zuletzt bezogenen Dienstbezüge erhalten werden. Die Möglichkeit zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes ist demnach fraglich, sicher ist jedoch, dass der aktuelle Lebensstandard keinesfalls aufrechterhalten werden kann, sofern Sie nicht über große Mengen Erspartes verfügen.

Der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle ist demnach nahezu unverzichtbar.

Dienstunfähigkeit – die gesetzliche Definition

§ 44 Bundesbeamtengesetz (BBG) definiert eine Dienstunfähigkeit wie folgt:

„Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.“

Berufsunfähigkeit vs. Dienstunfähigkeit

Im Gegensatz zu Angestellten können Beamte der Polizei, Justiz und Zoll nicht berufsunfähig werden, sondern ausschließlich dienstunfähig.

Aber handelt es sich hierbei nicht lediglich um Begrifflichkeiten, die im Ergebnis keinen Unterscheid darstellen? Diese Frage kann mit einem klaren „Nein“ beantwortet werden.

Der bereits wesentliche Unterscheid besteht darin, dass die Dienstunfähigkeit durch den für Sie zuständigen Amtsarzt festgestellt werden muss. Die Kriterien zur Erfüllung dieser sind darüber hinaus deutlich schneller erfüllt, als die zur Erlangung der Berufsunfähigkeit notwendigen Merkmale.

Daher raten wir Beamten der Polizei, Justiz und Zoll ausdrücklich den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle, da eine Berufsunfähigkeitsversicherung die deutlich schlechtere Alternative darstellt.

Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Widerruf und Probe

Dienstunfähigkeit – bei Beamten auf Lebenszeit bestehen höhere Ansprüche auf Versorgungsbezüge

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Sprechen Sie uns hierzu jederzeit gerne an – in Hambühren und Umgebung ist unser Expertenteam für Sie. Wir beraten Sie allumfassend und spartenübergreifend!
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