Gibt es für Referendare besondere Versicherungen?
Prinzipiell ist der Versicherungsschutz bei Lehrern sowie Referendaren identisch. Als Referendar sollten Sie jedoch berücksichtigen, dass Sie während Referendariatszeiten bereits durch Ihren Dienstherrn aufgrund gesundheitlicher Probleme, auch ohne ärztliche Diagnose, für dienstunfähig erklärt werden können. Daher empfehlen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle Ihnen frühzeitig, am besten bereits vor Beginn der Referendariatszeit, den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung.
Für Schäden, welche während Ihrer Dienstzeit eintreten, haften Sie als Referendar mit Ihrem gesamten persönlichen Vermögen. Um sich entsprechend abzusichern empfiehlt sich der Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung, welche eine besondere Variante der Haftpflichtversicherung darstellt. Diese tritt beispielsweise dann ein, sollten Sie den Ihnen übergebenen Schulschlüssel verloren haben. Bereits als Referendar sollten Sie darauf achten, dass die durch Ihren Dienstherrn gewährte Beihilfe bei einer Krankenversicherung mitberücksichtigt wird.
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle haben für Sie als Referendar in dem Artikel „Wichtige Versicherungen für Lehrer und Referendare“ eine Übersicht der für Sie relevanten Versicherungen zusammengestellt.
Ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare notwendig?
Jeder Mensch kann plötzlich erkranken. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen längere Zeit Ihrer beruflichen Tätigkeit als Referendar nicht mehr nachkommen können, beziehen Sie auch kein Einkommen. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass Sie sich, auch ohne ärztlich attestierte Berufsunfähigkeit, vollends von Ihrem Berufsleben verabschieden müssen. Durch frühzeitigen Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung als erweiterte Form der Berufsunfähigkeitsversicherung, erhalten Sie im Ernstfall zur Beibehaltung Ihres derzeitigen Lebensstandards eine vereinbarte monatliche Rente. Eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung würde keine Zahlungen leisten, sollten Sie durch Ihren Dienstherrn dienstunfähig erklärt werden. Dies ist für Sie als Referendar bei der Dienstunfähigkeitsversicherung gewährleistet. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle raten dringend zur frühzeitigen Absicherung.