Benötigen Lehrer eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine Berechtigte Frage in Sachen Berufsunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer ist die nach der Notwendigkeit. Diese Frage kann jedoch nur individuell und im Einzelfall beantwortet werden, da es hierfür wichtig ist, ob Sie nach dem Referendariat verbeamtet werden, oder aber Ihren Dienst als angestellter Lehrer verrichten werden.
Als Beamter ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zwar generell möglich, aber nur bedingt sinnvoll, weil die Hürden des Leistungsanspruches höher sind, als bei der Dienstunfähigkeitsversicherung. Aus diesem Grund sollten sich die Beamten unter Ihnen eher auf den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung konzentrieren.
Als Referendar macht es wiederum Sinn, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, da Sie sich so die geringeren Monatsbeiträge aufgrund des jüngeren Eintrittsalters sichern können. Mit unseren Dienstanfänger-Policen stehen Ihnen hier diverse Absicherungsmöglichkeiten zur Verfügung. Sprechen Sie hierzu gerne unser Expertenteam der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle an. Wir beraten Sie allumfassend und spartenübergreifend!
Daher muss an dieser Stelle zusammenfassend festgestellt werden, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung für angestellte Lehrer eine durchaus sinnvolle Absicherung darstellt. Alleine vor dem Hintergrund eines immens hohen Risikos einer Berufsunfähigkeit und der daraus resultierenden Versorgungslücke.
Möchten Sie auch zukünftig Ihren aktuellen Lebensstandard aufrechterhalten, führt am Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung kein Weg vorbei.