Wie funktioniert die freie Heilfürsorge?
Man kann das System der freien Heilfürsorge nicht mit der privaten Krankenversicherung oder der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichen. Auch die Beihilfe hat andere Regelungen. Einzig die Leistungen fallen ähnlich der gesetzlichen Krankenversicherung aus.
Bezieht ein Beamte der Polizei Heilfürsorge, werden etwa 1,5 % der Besoldung einbehalten. Einen monatlichen Abschlag auf das Einkommen gibt es nicht. Einzig sind Vollzugsbeamte der Bundespolizei gänzlich von der Kostenbeteiligung entbunden.
Sie als Heilfürsorgeberechtigter haben einen direkten Anspruch auf Sachleistungen. Dazu zählen ärztliche oder zahnärztliche Behandlungen. Die Kosten der Aufwendungen werden zu 100 % vom Dienstherrn getragen, solange sie im Rahmen der erstattungsfähigen Leistungen liegen. Darüber hinaus gehende Kosten können eventuell im Rahmen der Beihilfevorschriften geltend gemacht werden. Das Modell der freien Heilfürsorge sorgt dafür, dass Beamte der Polizei auch weniger Kosten haben. Haben Sie Anspruch auf freie Heilfürsorge, greift das Subsidiaritätsprinzip und hat Vorrang vor dem Anspruch auf Beihilfe.
Wer hat Anspruch auf freie Heilfürsorge?
Ob Sie als Beamte der Polizei Anspruch auf freie Heilfürsorge oder Beihilfe haben, hängt davon ab, in welchem Bundesland sie wohnhaft sind.
Grundsätzlich können Heilfürsorge berechtigt sein:
- Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei und der Länder
- Beamte im Justizvollzug
- Beamte auf Widerruf und auf Probe
Gleiches gilt auch für Beamte bei den Feuerwehren und im Justizvollzug. In den Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg haben Beamte der Bundespolizei und Polizeivollzugsbeamte Anspruch auf freie Heilfürsorge.
Die freie Heilfürsorge ist in einigen Bundesländern nur für die Zeit der Ausbildung zum Beamten der Polizei gedacht. Danach greift die Beihilfe.
Was sind die Leistungen der freien Heilfürsorge?
Sie als Beamte der Polizei mit Anspruch auf freie Heilfürsorge erhalten folgende Leistungen:
Hat die freie Heilfürsorge auch Nachteile?
Sie als Heilfürsorgeberechtigter genießen im Gegensatz zum Beamten der Polizei mit Beihilfe und einer ergänzenden privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle nicht den Status eines Privatversicherten. Die Leistungen der Heilfürsorge entsprechen denen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Damit können Sie nur Rechnungen einreichen, die den Höchstsatz der Gebührenordnung nicht überschreiten. Kosten, die darüber liegen, können teilweise nur über die Beihilfevorschriften geltend gemacht werden. Gleiches gilt für die zahnärztliche Versorgung, die der Regelversorgung entspricht, die auch Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung bekommen. Das bedeutet, dass die Leistungen der freien Heilfürsorge für Sie als Beamter der Polizei insgesamt beschränkt sind und höhere Ansprüche sich nur mit ergänzenden privaten Zusatz- oder Ergänzungsversicherungen erfüllen lassen. Lücken zeigen sich vor allem in der zahnärztlichen Versorgung und Zuschüsse für Brillen.
Zudem sind die Leistungen der freien Heilfürsorge nur berechtigten Beamten der Polizei zugänglich. Familienangehörige können Anspruch auf Beihilfe haben.