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DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Wietze Heilfürsorge

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle mit dem Wichtigsten zur Heilfürsorge der Polizei

Der Dienstherr, wie Bund oder das jeweilige Bundesland, erfüllt mit der Heilfürsorge seine Pflicht gegenüber Beamten der Polizei zur Krankenfürsorge.

Zuständig für Beamte bei der Bundespolizei ist der Bund und für Landesbeamte die Bundesländer. Ob ein Polizist Anspruch auf freie Heilfürsorge oder Beihilfe hat, richtet sich nach dem Status des Beamten und den jeweiligen bundeseinheitlichen Regelungen.

Beamte der Polizei haben ein anderes Arbeitsverhältnis als Angestellte in der privaten Wirtschaft, denn sie stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Damit gehen Rechte und Pflichten einher. Sie als Polizist erfüllen mit der Treuepflicht hoheitliche Aufgaben und setzen dabei nicht selten die eigene Gesundheit oder gar das eigene Leben aufs Spiel.

Sind Beamte der Polizei im Vollzugsdienst, wahren und erhalten sie die Grundrechte der Bürger. Dazu gehört die Abwehr von Gefahren, das Verhindern und Verfolgen von Straftaten und die Sicherstellung des Verkehrs. Auch bei Versammlungen oder Demonstrationen stehen die Polizisten zwischen den Fronten und werden schnell selbst zur Zielscheibe.

Sie als Beamter der Justiz im Vollzugsdienst garantieren für die Sicherheit in den Justizvollzugsanstalten. Hier gehört es zu Ihren Aufgaben Gefangene zu beaufsichtigen und zu kontrollieren. Angriffe auf Beamte der Polizei sind nicht selten.

Es lässt sich schnell erkennen, dass Beamte der Polizei zahlreichen Berufsrisiken ausgeliefert sind. Der Abschluss einer reinen, privaten Krankenversicherung würde mit hohen Risikozuschlägen kaum bezahlbar sein. Daher hat sich der Dienstherr dazu entschieden seinen Beamten der Polizei die Krankheitskosten in Form von freier Heilfürsorge zu übernehmen.

Nachfolgend informieren wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle Sie über die Heilfürsorge für Beamte der Polizei.

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Wie funktioniert die freie Heilfürsorge?

Man kann das System der freien Heilfürsorge nicht mit der privaten Krankenversicherung oder der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichen. Auch die Beihilfe hat andere Regelungen. Einzig die Leistungen fallen ähnlich der gesetzlichen Krankenversicherung aus.

Bezieht ein Beamte der Polizei Heilfürsorge, werden etwa 1,5 % der Besoldung einbehalten. Einen monatlichen Abschlag auf das Einkommen gibt es nicht. Einzig sind Vollzugsbeamte der Bundespolizei gänzlich von der Kostenbeteiligung entbunden.

Sie als Heilfürsorgeberechtigter haben einen direkten Anspruch auf Sachleistungen. Dazu zählen ärztliche oder zahnärztliche Behandlungen. Die Kosten der Aufwendungen werden zu 100 % vom Dienstherrn getragen, solange sie im Rahmen der erstattungsfähigen Leistungen liegen. Darüber hinaus gehende Kosten können eventuell im Rahmen der Beihilfevorschriften geltend gemacht werden. Das Modell der freien Heilfürsorge sorgt dafür, dass Beamte der Polizei auch weniger Kosten haben. Haben Sie Anspruch auf freie Heilfürsorge, greift das Subsidiaritätsprinzip und hat Vorrang vor dem Anspruch auf Beihilfe.

Wer hat Anspruch auf freie Heilfürsorge?

Ob Sie als Beamte der Polizei Anspruch auf freie Heilfürsorge oder Beihilfe haben, hängt davon ab, in welchem Bundesland sie wohnhaft sind.

Grundsätzlich können Heilfürsorge berechtigt sein:

  • Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei und der Länder
  • Beamte im Justizvollzug
  • Beamte auf Widerruf und auf Probe

Gleiches gilt auch für Beamte bei den Feuerwehren und im Justizvollzug. In den Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg haben Beamte der Bundespolizei und Polizeivollzugsbeamte Anspruch auf freie Heilfürsorge.

Die freie Heilfürsorge ist in einigen Bundesländern nur für die Zeit der Ausbildung zum Beamten der Polizei gedacht. Danach greift die Beihilfe.

Was sind die Leistungen der freien Heilfürsorge?

Sie als Beamte der Polizei mit Anspruch auf freie Heilfürsorge erhalten folgende Leistungen:

  • Gesundheitsfürsorge
  • ärztliche Behandlung im Krankheitsfall inklusive Psychotherapie
  • Betreuung durch einen Arzt, eine Hebamme oder einen Entbindungspfleger bei Schwangerschaft und Entbindung
  • zahnärztliche Leistungen, einschließlich Zahnersatz
  • Krankenhausbehandlung
  • Rehabilitation
  • Arznei- und Verbandmitteln
  • Heil- und Hilfsmitteln
  • Behandlung im Ausland

Hat die freie Heilfürsorge auch Nachteile?

Sie als Heilfürsorgeberechtigter genießen im Gegensatz zum Beamten der Polizei mit Beihilfe und einer ergänzenden privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle nicht den Status eines Privatversicherten. Die Leistungen der Heilfürsorge entsprechen denen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Damit können Sie nur Rechnungen einreichen, die den Höchstsatz der Gebührenordnung nicht überschreiten. Kosten, die darüber liegen, können teilweise nur über die Beihilfevorschriften geltend gemacht werden. Gleiches gilt für die zahnärztliche Versorgung, die der Regelversorgung entspricht, die auch Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung bekommen. Das bedeutet, dass die Leistungen der freien Heilfürsorge für Sie als Beamter der Polizei insgesamt beschränkt sind und höhere Ansprüche sich nur mit ergänzenden privaten Zusatz- oder Ergänzungsversicherungen erfüllen lassen. Lücken zeigen sich vor allem in der zahnärztlichen Versorgung und Zuschüsse für Brillen.

Zudem sind die Leistungen der freien Heilfürsorge nur berechtigten Beamten der Polizei zugänglich. Familienangehörige können Anspruch auf Beihilfe haben.

Zusatzversicherungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle bieten Ihnen ein breites Spektrum an Zusatzversicherungen, sodass Sie die Möglichkeit haben Ihren individuellen Versicherungsschutz entsprechend Ihrer Bedürfnisse anzupassen. Neben einer umfassenden Auslandsreiseversicherung erhalten Sie zum Beispiel eine Krankenhaustagegeldversicherung oder eine ambulante Zusatzversicherung. Bei der Zahnzusatzversicherung sowie der Pflegezusatzversicherung können Sie sich als Beamter der Polizei einen der drei Tarife aussuchen.

Bei Heilpraktiker- oder Sehhilfeleistungen bekommen Sie diese in Form einer ambulanten Zusatzversicherung, die in zwei Tarifen gestaffelt ist. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über unsere weiteren Zusatzversicherungen zur Ergänzung der freien Heilfürsorge.

Zahnzusatzversicherung

Schnell können durch Zahnersatz, Zahnbehandlungen und Prophylaxe hohe Kosten entstehen, die mit der freien Heilfürsorge nicht abgedeckt sind. Die private Zahnzusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle zeigt sich hier als optimale Lösung die Eigenbeteiligungen zu reduzieren.

Bedenken Sie, es gibt Leistungen wie die Zahnreinigung, die von vornherein bei der freien Heilfürsorge für Sie als Beamter der Polizei ausgeschlossen sind, da sich die Leistungen stets an den Festzuschüssen der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren. Rund 50-80 % der Kosten für Zahnersatz müssen Sie selbst zahlen.

Krankenversicherung

Bei Krankheit oder Unfall haben Beamte der Polizei entweder Anspruch auf freie Heilfürsorge oder Beihilfe. Im Rahmen der Beihilfe müssen Sie die Restkosten mit einer privaten Krankenversicherung absichern. Beziehen Sie Heilfürsorge, ist das nicht notwendig.

Sobald jedoch der Anspruch auf freie Heilfürsorge erlischt, erhalten Sie Beihilfe und damit nur noch einen Teil der Kosten erstattet. Mit der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle sichern Sie als Beamte der Polizei die verbleibenden Restkosten ab.

Aufnahme in die private Krankenversicherung

Der Beitragssatz einer privaten Krankenversicherung wird anhand von Gesundheitszustand, Alter und Leistungen ermittelt. Je älter Sie also sind und je mehr Erkrankungen sich zeigen, umso höher fallen die Zuschläge aus oder Sie müssen mit der Absicherung im Basistarif rechnen. Hier entspricht das Leistungsniveau der gesetzlichen Versorgung. So zahlen Sie hohe Beiträge, ohne Anspruch auf den Komfort einer privaten Krankenversicherung zu haben.

Bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle haben Sie als Beamte der Polizei die Wahl zwischen einem Basis-, Komfort- und Premiumtarif mit je ambulanten, stationären Zusatz- und Zahnleistungen.

Anwartschaftsversicherung

Die Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle garantiert Ihnen schon in jungen Jahren die spätere, garantierte Aufnahme in die private Krankenversicherung zu geringen Beiträgen. Bei der kleinen Anwartschaftsversicherung wird Ihr Gesundheitszustand eingefroren und für die spätere Berechnung herangezogen. Bei der großen Anwartschaftsversicherung wird auch Ihr Alter konserviert. Je jünger Sie sind, desto geringer fallen die Beiträge aus.

Pflegeversicherung

Beamte der Polizei benötigen eine Pflegeversicherung. Diese müssen Sie unabhängig von Beihilfe oder Heilfürsorge abschließen. In der Regel werden private Krankenversicherung und Pflegeversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle zusammen abgeschlossen. Zudem bieten wir Ihnen mit der Pflegevorsorge Vario eine zuverlässige Absicherung in jedem Alter und für jede Pflegestufe.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Sie haben noch Fragen zur Heilfürsorge oder unseren Leistungen? Setzen Sie sich jederzeit unverbindlich mit uns in Verbindung. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle ist gerne für Sie da.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Müller & Schön oHG
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29323 Wietze
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