DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Wietze Heilfürsorge

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle mit dem Wichtigsten zur Heilfürsorge der Polizei

Der Dienstherr, wie Bund oder das jeweilige Bundesland, erfüllt mit der Heilfürsorge seine Pflicht gegenüber Beamten der Polizei zur Krankenfürsorge.

Zuständig für Beamte bei der Bundespolizei ist der Bund und für Landesbeamte die Bundesländer. Ob ein Polizist Anspruch auf freie Heilfürsorge oder Beihilfe hat, richtet sich nach dem Status des Beamten und den jeweiligen bundeseinheitlichen Regelungen.

Beamte der Polizei haben ein anderes Arbeitsverhältnis als Angestellte in der privaten Wirtschaft, denn sie stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Damit gehen Rechte und Pflichten einher. Sie als Polizist erfüllen mit der Treuepflicht hoheitliche Aufgaben und setzen dabei nicht selten die eigene Gesundheit oder gar das eigene Leben aufs Spiel.

Sind Beamte der Polizei im Vollzugsdienst, wahren und erhalten sie die Grundrechte der Bürger. Dazu gehört die Abwehr von Gefahren, das Verhindern und Verfolgen von Straftaten und die Sicherstellung des Verkehrs. Auch bei Versammlungen oder Demonstrationen stehen die Polizisten zwischen den Fronten und werden schnell selbst zur Zielscheibe.

Sie als Beamter der Justiz im Vollzugsdienst garantieren für die Sicherheit in den Justizvollzugsanstalten. Hier gehört es zu Ihren Aufgaben Gefangene zu beaufsichtigen und zu kontrollieren. Angriffe auf Beamte der Polizei sind nicht selten.

Es lässt sich schnell erkennen, dass Beamte der Polizei zahlreichen Berufsrisiken ausgeliefert sind. Der Abschluss einer reinen, privaten Krankenversicherung würde mit hohen Risikozuschlägen kaum bezahlbar sein. Daher hat sich der Dienstherr dazu entschieden seinen Beamten der Polizei die Krankheitskosten in Form von freier Heilfürsorge zu übernehmen.

Nachfolgend informieren wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle Sie über die Heilfürsorge für Beamte der Polizei.

Wie funktioniert die freie Heilfürsorge?

Wer hat Anspruch auf freie Heilfürsorge?

Was sind die Leistungen der freien Heilfürsorge?

Hat die freie Heilfürsorge auch Nachteile?

Zusatzversicherungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle bieten Ihnen ein breites Spektrum an Zusatzversicherungen, sodass Sie die Möglichkeit haben Ihren individuellen Versicherungsschutz entsprechend Ihrer Bedürfnisse anzupassen. Neben einer umfassenden Auslandsreiseversicherung erhalten Sie zum Beispiel eine Krankenhaustagegeldversicherung oder eine ambulante Zusatzversicherung. Bei der Zahnzusatzversicherung sowie der Pflegezusatzversicherung können Sie sich als Beamter der Polizei einen der drei Tarife aussuchen.

Bei Heilpraktiker- oder Sehhilfeleistungen bekommen Sie diese in Form einer ambulanten Zusatzversicherung, die in zwei Tarifen gestaffelt ist. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über unsere weiteren Zusatzversicherungen zur Ergänzung der freien Heilfürsorge.

Zahnzusatzversicherung

Krankenversicherung

Aufnahme in die private Krankenversicherung

Anwartschaftsversicherung

Pflegeversicherung

Fordern Sie individuelle Beratung an

Sie haben noch Fragen zur Heilfürsorge oder unseren Leistungen? Setzen Sie sich jederzeit unverbindlich mit uns in Verbindung. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle ist gerne für Sie da.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Müller & Schön oHG
Bahnhofstr. 15
29323 Wietze
Termin vereinbaren 05146 92024 0171 4987898 05146 92025 Filialen & Team
Heute:
Nach Vereinbarung
Montag:
08:30 bis 12:00
14:00 bis 17:00
Dienstag:
08:30 bis 12:00
14:00 bis 17:00
Mittwoch:
08:30 bis 12:00
14:00 bis 17:00
Donnerstag:
08:30 bis 12:00
14:00 bis 18:00
Freitag:
08:30 bis 12:00
karte
In Google Maps öffnen