Unterhaltsbeitrag
Wenn Sie als Beamter der Polizei innerhalb der ersten fünf Dienstjahre dienstunfähig werden, die gesetzliche Altersgrenze noch nicht erreicht haben oder Beamter auf Probe sind und die versorgungsrechtliche Wartezeit von fünf Jahren noch nicht erfüllen können, werden Sie entlassen. Sie haben jetzt noch kein Recht auf Ruhegehalt. Jedoch kann nach Ermessen ein Unterhaltsbeitrag gewährt werden, der bis zu einer Höhe des Ruhegehalts möglich ist.
Mindestversorgung für Beamte im Ruhestand
Sollte es zu einer Dienstunfähigkeit ohne Dienstunfall gekommen sein, sieht das Beamtenversorgungsgesetz ein Unfallruhegehalt sowie eine Mindestversorgung für Beamte der Polizei vor. Damit wird die finanzielle Situation des Beamten gesichert. Bei amtsabhängiger Versorgung gibt es mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.
Bei amtsunabhängiger Mindestversorgung gelten 65% der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge auf Basis der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4. Gewährt wird die jeweils höhere Mindestversorgung. Bei einem Dienstunfall mit einhergehender Dienstunfähigkeit gilt der Mindestruhegehaltssatz von 66,67 %.
Altersrente und Ruhegehalt
Man kann die Altersrente eines Arbeitnehmers und der Versorgung für Beamte im Ruhestand kaum miteinander vergleichen, denn einen Anspruch auf eine Mindestversorgung besteht bei einem Arbeitnehmer nicht. Es lässt sich jedoch festhalten, dass der Beamte im Ruhestand nach dem aktiven Dienst bei der Polizei bessergestellt ist.