Gesetzliche Pflegepflichtversicherung
Die gesetzliche Sozialversicherung, wozu auch die Pflegepflichtversicherung gehört, basiert auf dem sogenannten Sachleistungsprinzip.
Als Sachleistungsprinzip bezeichnet man die Abrechnung im Leistungsfall unmittelbar zwischen dem Versicherer und dem Leistungserbringer. Auch werden medizinische Hilfsmittel etc. ausschließlich in Form von Sachleistungen erbracht, dass heißt, in der Regel leihweise, kostenlos zur Verfügung gestellt. Den meisten unter Ihnen dürfte dieses aus der gesetzlichen Krankenversicherung bekannt sein, wenn Ihnen beispielsweise kostenlose Gehhilfen zur Verfügung gestellt wurden.
Anders als bei der Krankenkasse können in der Pflegepflichtversicherung aber auch kombinierte Leistungen aus Sach- und Geldleistungen in Anspruch genommen werden. Dies ist immer dann der Fall, wenn ein Familienangehöriger die Pflege übernimmt und es zur Auszahlung von Pflegegeld kommt, welches als eine Art Aufwandsentschädigung fungieren soll.
Grundsätzlich werden die Beiträge in der Pflegepflichtversicherung anhand des aktuellen Einkommens ermittelt – aktuell betragen diese 3,05 Prozent des maßgeblichen Bruttoeinkommens für Versicherte mit Kind. Für Versicherte ohne Kind erhöht sich dieser auf 3,30 Prozent. Der Beitrag wird, mit Ausnahme des Kinderlosenzuschlages, paritätisch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt.
Um den Arbeitgebern jedoch eine Entlastung zur ermöglichen, wurde ein bundeseinheitlicher Feiertag (Buß- u. Bettag) gestrichen. Allein in Sachsen hat dieser noch Bestand, sodass hier die Beitragslast auf Arbeitnehmerseite höher ausfällt. Diese beträgt im Bundesland Sachsen 2,275 Prozent für den Arbeitnehmer und 1,275 Prozent für den Arbeitgeber.
Beamte, also auch Polizeibeamte, Freiberufler, Selbständige und Rentner hingegen müssen die Beiträge in voller Höhe tragen, da kein Arbeitgeber vorhanden ist, der den hälftigen Beitrag tragen könnte.
Durch das Solidarprinzip werden die laufenden Kosten der aktuell Pflegebedürftigen durch die Beiträge der Arbeitnehmer finanziert – also „jung sorgt für alt“. Eine Rückstellung aus den laufenden Einnahmen der Pflegepflichtversicherung erfolgt nicht.
Das bedeutet, dass die Pflegekosten immer von der jeweils nächsten Generation finanziert werden, was in Zeiten des stetig voranschreitenden demografischen Wandels auch gewisse Risiken birgt, da die Geburtenrate permanent abnimmt, die Lebenserwartung jedoch immer höher wird.
In der Konsequenz wird irgendwann die Masse an Pflegebedürftigen die Beitragszahler übersteigen – ein großer Nachteil der umlagefinanzierten sozialen Pflegepflichtversicherung.
Private Pflegepflichtversicherung
Im Gegensatz zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung werden in der privaten Pflegepflichtversicherung Rückstellungen gebildet, welche im Bedarfsfall aufgelöst werden können. Auf diese Weise wird die generationsübergreifende Finanzierung umgangen und so eine gerechte Individualfinanzierung ermöglicht, das heißt, jeder Versicherte zahlt seine Beiträge ausschließlich für die eigene Absicherung. In diesem Zusammenhang spricht man auch von einer kapitalgedeckten Form der Pflegekostenfinanzierung.
Bei Beamten der Polizei, Justiz und Zoll werden ein Teil der Pflegekosten von der Beihilfe und die verbleibenden Restkosten durch die private Pflegepflichtversicherung gedeckt. Sie erhalten bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle einen ermäßigten, beihilfekonformen Tarif zur Absicherung der verbleibenden Kosten.
Weitere Unterschiede ergeben sich im Leistungsfall. Wie im Rahmen der privaten Krankenversicherung erfolgt eine Leistungserbringung ebenfalls im Zusammenhang mit dem Kostenerstattungsprinzip. Das bedeutet, Sie erhalten nach erbrachter Leistung durch den Pflegedienst eine Rechnung, welche durch Sie zu begleichen ist. Anschließend reichen Sie diese bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle sowie bei Ihrer Beihilfestelle ein, welche die Aufwendungen nunmehr an Sie erstattet.