Nachfolgend möchten wir Ihnen in aller Kürze einige interessante Fakten im Zusammenhang mit der Dienstunfähigkeit darstellen.
Dienstunfähigkeit
Etwa jeder zehnte Lehrer, also 10 v.H. aller eingestellten Lehrer wird dienstunfähig. Grund genug, sich mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle adäquat abzusichern, um den gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten zu können.
Ablehnung
Immer wieder lehnen Versicherungsunternehmen die Zahlung von Dienstunfähigkeitsrenten ab, da in 28 Prozent der Fallgestaltungen beim Versicherungsnehmer der Grad der Dienstunfähigkeit 50 Prozent noch nicht erreicht hat. Achten Sie daher bei der Auswahl auf dieses Kriterium. Bei einigen Gesellschaften wird auf diese Hürde verzichtet, so dass diese in die engere Auswahl genommen werden sollten.
Ruhegehalt
Das Ruhegehalt beträgt maximal 72 Prozent des zuletzt erzielten Nettoeinkommens, abzüglich eventueller Zulagen wie Dienst zu ungünstigen Zeiten etc.
Zwar stellen 72 Prozent eine deutlich höhere Absicherung gegenüber Angestellten dar, nichtsdestotrotz werden die finanziellen Einbußen oftmals unterschätzt. Immerhin müssen Sie auf 28 Prozent Ihres letzten Einkommens verzichten.
Wichtig: Beamte auf Widerruf oder auf Probe und sowie junge Beamte, welche die Anwartschaftszeit von fünf Jahren noch nicht erfüllt haben, erhalten im Falle einer Dienstunfähigkeit keine Leistungen seitens des Staats und das Einkommen fällt vollständig weg. Daher ist es umso wichtiger sich finanziell hinreichend abzusichern!