Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie den Anspruch auf die günstigsten und notwendigsten Leistungen. Dazu kommt die Behandlung der vertragsärztlichen Versorgung bei teilnehmenden Ärzten. Wenn nicht vertraglich gebundene Leistungserbringer ins Spiel kommen müssen, benötigen Sie eine Überweisung der Kassenärzte.
Die Leistungen sind stark begrenzt. Wer mehr haben möchte, muss auf private Zusatzversicherungen zurückgreifen. Das kann zum Beispiel Zahnzusatz oder eine Krankenhauszusatzversicherung sein.
Bei der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle gilt die Notwendigkeit. Sie haben Anspruch auf eine angemessene und notwendige Versorgung. Darüber hinaus genießen Sie den freien Zugang zu geeigneten Therapien und den besten Medikamenten. Die Wahl von Ärzten und Krankenhäusern obliegt Ihnen selbst.
Altersversorgung
Das Thema Altersversorgung spielt heute eine große Rolle und so tritt auch die Finanzierung der Gesundheitsversorgung in den Fokus. Wir wissen, dass es der demographische Wandel mit sich bringt, dass immer weniger Menschen in die Kassen einzahlen und damit auch immer weniger Menschen einen Anspruch auf Leistungen bekommen. Die Anzahl der Rentner steigt genauso wie die Lebenserwartung. Im Alter ist eine intensive medizinische Betreuung nicht selten.
Die gesetzliche Krankenversicherung basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Das bedeutet, dass alle Krankenkassenbeiträge die Kosten aller Versicherten abdecken müssen. Ist das nicht der Fall, kommt es zu Beitragserhöhungen oder Kürzungen von Leistungen bzw. zur Reduktion auf die Grundversorgung. Alle Versicherten sind davon gleichermaßen betroffen.
Bei der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle bilden Sie im Laufe der Versicherungszeit Altersrückstellungen. Diese werden im Alter aufgelöst und federn damit die Kosten ab, sodass Beiträge und Leistungen konstant bleiben können.
Zahnarzt
Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie auch beim Zahnarzt nur die notwendigen Behandlungen. Alles, was darüber hinaus an Kosten anfällt, müssen Sie selbst zahlen. Das regelt der einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM). Als Füllmaterial für Zähne haben Sie zum Beispiel die Wahl zwischen Amalgam und Kunststoff.
Anders ist dies bei der privaten Krankenversicherung, denn hier entscheiden die von Ihnen gewählten Leistungen der Tarife.
Sie als Beamte der Polizei profitieren von einer bis zu 100%igen Erstattung der Zahnarztkosten. Maßgeblich ist die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Auf Grundlage der festgelegten Leistungen werden die Kosten für aufwendige Maßnahmen und hochwertige Materialien (z.B. Inlays, Implantate) sowie hochwertige Füllmaterialien (z.B. Keramik und Gold) erstattet.
Kuren
Wer auf Kur fahren möchte, benötigt einen Antrag. Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung kommt nur die günstigste Variante in Betracht. Möchten Versicherte erneut auf Kur fahren, ist das erst nach drei Jahren möglich. Wo die Kur verbracht wird, entscheidet die gesetzliche Krankenversicherung nach wirtschaftlichen und medizinischen Aspekten. Versicherte leisten einen Eigenanteil für die ersten 28 Tage in Höhe von 10 € am Tag.
Möchten Sie als privat versicherter Beamte der Polizei auf Kur, ist das maßgeblich, was im Vertrag festgehalten wurde. Dabei entscheiden Arzt und Patient gemeinsam, wie und wo sich diese gestaltet. Bei dem Tarif Komfort und Premium der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle sind Kurleistungen bereits eingeschlossen.