DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Wietze Übersicht Krankenversicherung

Vorgeschriebene Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Das Sozialversicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland besteht aus verschiedenen Komponenten. Hierzu gehören die

  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Unfallversicherung

Eine Besonderheit ergibt sich im Rahmen der Krankenversicherung. Diese wird auf einem Zwei-Säulen-Modell gestützt und besteht aus der gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite.

An dieser Stelle wird sich der eine oder andere unter Ihnen sicher die Frage stellen, worin der Unterschied besteht. Versicherung ist doch Versicherung! Dem ist jedoch keineswegs so. Es gibt deutliche Unterschiede zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung! Über diese wird Ihnen Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle nun einen ersten Überblick geben.

Die private Krankenversicherung ist dadurch gekennzeichnet, dass Sie im Rahmen des Vertragsabschlusses mit der Versicherung den gewünschten Versicherungsumfang festlegen und so die Versicherung optimal an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen können.

In der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen werden die Leistungen in einem durch den Gesetzgeber festgelegten Leistungskatalog definiert. Zu 90 Prozent fallen diese bei allen gesetzlichen Versicherern gleich aus.

Ferner gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung das Solidaritätsprinzip, was bedeutet, dass jedes Mitglied einen festgelegten Beitrag von 15,5 Prozent seines Bruttoeinkommens als Beiträge entrichten muss. In der Konsequenz zahlt ein Besserverdienender entsprechend höhere Beiträge als ein Geringverdiener.

Notwendigkeit einer Krankenversicherung

Nun fragen sich einige von Ihnen sicherlich, ob es überhaupt notwendig ist, eine Krankenversicherung zu haben. Diese Frage lässt sich mit einem klaren „ja“ beantworten, was wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle Ihnen anhand eines kleinen Beispiels verdeutlichen möchten:

Frank A. wird aufgrund eines Herzinfarktes ins Krankenhaus eingeliefert. Die Rechnung für den Aufenthalt auf der Intensivstation sowie der operativen Eingriffe beläuft sich auf 125.000 Euro.

Sie sehen, schnell kommen immense Summen auf Sie zu, die sich kaum dauerhaft ausgleichen lassen. Allein vor diesem Hintergrund ist eine Krankenversicherung ein Muss!

Genau vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber im Jahr 2009 beschlossen, eine Krankenversicherungspflicht einzuführen. Das bedeutet, dass jeder Einwohner mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland eine Krankenversicherung innehaben muss. Ob diese privater Natur oder mittels der gesetzlichen Krankenkasse sichergestellt wird, ist an dieser Stelle unerheblich.

Referendare und Lehrer – Informationen im Hinblick auf die gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist in erster Linie an die Entscheidungen des Gesetzgebers gebunden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass alle gesetzlich Versicherten den gleichen Behandlungsstandard genießen dürfen und dies zu erschwinglichen Mitgliedsbeiträgen für jedermann.

Insbesondere für Familien stellt Sie ein Rundum-Sorglos-Paket dar, weil Familienangehörige ohne eigene Einkommen kostenlos im Rahmen der Familienversicherung mitversichert werden können.

Da der Beitragssatz stets 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens beträgt, kann der monatliche Beitrag anhand des Einkommensbescheides leicht kalkuliert werden. Leider zeigt der Trend der letzten Jahre, dass die Beiträge stetig steigen und immer mehr Kosten für medizinische Leistungen selbst getragen werden müssen. Gleichzeitig werden die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung immer weiter gekürzt, damit das Beitragsniveau gehalten werden kann.

Es bleibt somit festzustellen, dass die gesetzliche Krankenversicherung derzeit nur noch die absolut notwendigen Behandlungen zahlt. Alles was über den gesetzlich definierten Leistungskatalog hinausgeht, muss aus eigener Tasche gezahlt werden. Dies gilt für Pflichtversicherte sowie freiwillig Versicherte gleichermaßen.

Diese Umstände schaffen Unzufriedenheit und das Gefühl, dass eine umfassende Gesundheit kaum noch finanziert werden kann. Der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung stellt eine Möglichkeit dar, den sehr mäßigen Versicherungsumfang der GKV entsprechend zu ergänzen, einige Behandlungen abzusichern oder sich von Zuzahlungen zu befreien.

Beitragsberechnung für Referendare und Lehrer in der gesetzlichen Krankenversicherung

Grundsätzlich gilt für alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5 Prozent vom Bruttoeinkommen. Demnach ist es eine logische Konsequenz, dass die Beiträge mit zunehmendem Einkommen entsprechend steigen.

Die Idee hinter diesem sogenannten Solidaritätsprinzip ist die, dass sich jedermann den notwendigen Krankenversicherungsschutz leisten kann, also auch Geringverdiener. Niemand soll aufgrund eines höheren Einkommens besser behandelt werden als weniger Verdienende!

Das mag für den Besserverdienenden unter Ihnen an dieser Stelle vielleicht sehr unfair klingen, aber darin liegt seit Jahrzehnten die große Stärke des deutschen Sozialversicherungssystems: Die Starken helfen den Schwachen!
Allerdings besteht für Höherverdienende die Option, in die private Krankenversicherung zu wechseln, und damit das Leistungsspektrum im Behandlungsfall deutlich zu erhöhen. Damit jedoch vermieden wird, dass jedermann mit einem überdurchschnittlichen Einkommen in die private Krankenversicherung abwandert, müssen Angestellte die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten. Dieses Grenzeinkommen wird regelmäßig seitens des Gesetzgebers angepasst und ist in den letzten Jahren stetig gestiegen.

Erst nach Erreichen oder Überschreiten dieser Grenze haben Sie als Angestellter die Möglichkeit zu einem Wechsel in die private Krankenversicherung. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle rät Ihnen jedoch vor einem Wechsel in die private Krankenversicherung eine umfangreiche Abwägung aller Vor- und Nachteile, da ein späterer Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung sehr schwer und ab Vollendung des 55. Lebensjahres gar nicht mehr möglich ist, selbst wenn Ihr Einkommen wieder unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.

Ferner wurde für gesetzlich Versicherte die Beitragsbemessungsgrenze eingeführt, welche Ungerechtigkeiten zwischen Versicherten mit einer hohen sowie niedrigen Beitragslast verhindern soll. Anhand dieser Bemessungsgrenze werden die Höchstbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung kalkuliert. Die Beitragsbemessungsgrenze wird, wie auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze, jährlich neu festgesetzt.
Auf Basis dieses Höchsteinkommens wird der Beitragssatz von 15,5 Prozent angewendet, um den jährlichen Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zu ermitteln. Im Jahr 2017 lag dieser bei einem monatlichen Beitrag von 674,25 EUR.

Gerade als verbeamteter Lehrer kann diese Höchstgrenze von entscheidender Bedeutung sein, denn genau dieser Höchstbeitrag ist in der gesetzlichen Krankenversicherung zu entrichten. Das Problem: Als Beamter sind Sie von einer verpflichtenden Mitgliedschaft in der gesetzlichen Sozialversicherung befreit. Daher erhalten Sie, außer in den Bundesländern Hamburg, Bremen, Brandenburg und Thüringen, keinen Arbeitgeberanteil zu den Krankenversicherungsbeiträgen, so dass die volle Beitragslast aus eigener Tasche zu zahlen ist.

Weiterhin verzichten Sie auf einen Großteil Ihres Beihilfeanspruches, dass dieser subsidiär gegenüber den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gilt. Als Angestellter Lehrer hingegen werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung paritätisch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt, so dass Sie letzten Endes nur die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge zahlen müssen.

Zusammenfassung

Die gesetzliche Krankenversicherung hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Viele Versicherte haben jedoch keine Wahlmöglichkeit zwischen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung. Auch als angestellter Lehrer verbleiben Sie in der gesetzlichen Pflichtversicherung, sofern Sie nicht die Versicherungspflichtgrenze übersteigen.

Falls Sie dennoch den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufwerten möchten, bleibt es Ihnen natürlich freigestellt, eine ergänzende Krankenzusatzversicherung abzuschließen. So können Sie sich im Fall der Fälle einen kleinen Spielraum verschaffen und von besonderen Leistungen wie Beispielsweise der Chefarztbehandlung oder Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus partizipieren. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren beraten Sie hierzu gerne! Sprechen Sie uns jederzeit an!

Müssen Sie Ihre gesamte Familie mit absichern, ist die gesetzliche Krankenversicherung jedoch in vielen Fällen alternativlos, da neben dem Versicherten alle Familienmitglieder kostenlos versichert werden können.

FAQ zur Krankenversicherung

Wie reiche ich die Rechnungen bei der Versicherung ein?

Wer kann mich über Versicherungen für Lehrer beraten?

Worauf sollte ich bei Versicherungen für Lehrer achten?

Kann ich als Referendare oder Lehrer die Versicherung jederzeit wechseln?

Bin ich als Referendar oder Lehrer automatisch krankenversichert?

Wo bekomme ich eine günstige Krankenversicherung für Referendare oder Lehrer?

Was gilt es im Krankheitsfall zu tun?

Haben Sie noch Fragen?

Dann kontaktieren Sie uns! Die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle sind gerne für Sie da.

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