Wie reiche ich die Rechnungen bei der Versicherung ein?
Zunächst müssen Sie wissen, dass Sie keineswegs sofort nach Erhalt verpflichtet sind, die Abrechnungen einzureichen. Wichtig allerdings ist, dass Sie die Einreichung im Laufe der Zeit nicht vergessen.
Sie ganz allein bestimmen in Eigenregie, zu welchem Zeitpunkt Sie die Auslagen für Arztrechnungen oder sonstigen Aufwendungen im Zusammenhang mit Ihrer Gesundheit erstatten lassen wollen. Gerade im Hinblick auf eine mögliche Beitragsrückerstattung macht es Sinn, die Rechnungen erst zu sammeln, bis Sie die Erstattungsgrenze erreicht haben. Allerdings sollten Sie beachten, die dreijährige Verjährungsfrist beginnend ab Datum der Rechnungserstellung nicht zu versäumen, da nach Ablauf dieser Frist auch keine Leistungsverpflichtung des Versicherers mehr besteht.
Ferner gilt es, die Fristen der jeweiligen Beihilfestellen zu berücksichtigen. In der Regel sind diese deutlich kürzer als in der privaten Krankenversicherung. Regelmäßig kommt hier die Jahresfrist zum Tragen, so dass nach Ablauf eines Jahres die Ansprüche gegenüber Ihrem Dienstherrn erlöschen.
Wer kann mich über Versicherungen für Lehrer beraten?
Als Referendare oder Lehrer sind Sie stets ganz besonderen Herausforderungen ausgesetzt, die schnell ein gesundheitliches Leiden unterschiedlicher Art hervorrufen können. Infolgedessen besteht gerade als Referendare oder Lehrer ein besonders hoher Absicherungsbedarf, sowohl im Zusammenhang mit der Krankenversicherung als auch mit der Dienstunfähigkeitsversicherung. Hinzu kommen diverse Absicherungen wie die Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung etc.
Grundsätzlich können Sie sich an Versicherungsagenturen oder Ihre Hausbank wenden, da diese in der Regel entsprechende Produkte vertreiben. Als nachteilig kann sich jedoch erweisen, dass diese meist nur die eigenen Produkte vermarkten möchten und dürfen, so dass die notwendige Objektivität nicht mehr gegeben ist.
Daher bietet es sich an, auf unabhängige Finanz- oder Versicherungsmakler zurückgreifen, die zahlreiche Produkte in ihrem Sortiment führen. Alternativ können Sie sich auch an den unzähligen Vergleichsportalen im Internet bedienen, um einen möglichst breit aufgestellten Kostenvergleich zu erhalten.
Auf diese Weise sind Sie schnell in der Lage viele wichtige Informationen zu sammeln und Versicherungen genau zu vergleichen. Bei Ihrer Recherche finden Sie möglicherweise auch wichtige Tipps zum Thema Versicherungsschutz für Referendare und Lehrer.
Worauf sollte ich bei Versicherungen für Lehrer achten?
Wie in jeder Berufssparte sollte der individuelle Versicherungsumfang eine wesentliche Rolle spielen. So sollte dieser optimal auf Ihren Beruf aber auch auf Ihre privaten Bedürfnisse abgestimmt sein. Beispielsweise muss bei Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung bei Referendaren und Lehrern eine Diensthaftpflichtversicherung inkludiert sein, welche ebenfalls den Verlust des Dienstschlüssels absichert, da Ihr Dienstherr die Möglichkeit hat, Sie regresspflichtig zu machen.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle empfiehlt Ihnen den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung, damit Sie im Ernstfall nicht unter einer zu großen Versorgungslücke leiden müssen.
Ferner stellt die Krankenversicherung eine elementar wichtige Versicherung dar. Egal ob Sie sich gesetzlich oder privat absichern – ohne Krankenversicherungsschutz droht Ihnen im Falle einer schweren Erkrankung der finanzielle Ruin. Hier bieten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch an, um zu ermitteln, welche Form der Absicherung, die für Sie geeignetste ist.
Kann ich als Referendare oder Lehrer die Versicherung jederzeit wechseln?
Oftmals kommt man in die Situation, dass man der Meinung ist, die eine oder andere Versicherungspolice nicht mehr zu benötigen. Sei es aus finanziellen Gründen oder dem persönlichen Empfinden, diese noch nie in Anspruch genommen zu haben und auch in den nächsten Jahren kein Versicherungsfall eintreten wird.
Möglicherweise sind Sie aber auch auf günstigere oder umfassendere Tarife gestoßen, die Sie dazu bewegen, die Versicherung zu kündigen bzw. zu wechseln.
Sollte Ihr Entschluss feststehen, beachten Sie, dass es einzuhaltende Kündigungsfristen gibt. So muss beispielsweise eine Haftpflichtversicherung drei Monate vor dem Ablauf gekündigt werden, eine private Krankenversicherung hingegen drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres. Falls Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung kündigen, wird sie nach einer bestimmten Laufzeit erst zum Ende des übernächsten Monats wirksam.
Ferner beachten Sie bitte vor Kündigung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung, dass angestellte Lehrer nur dann in die private Krankenversicherung wechseln können, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wurde. Diese wird im Übrigen seitens der Politik jährlich neu angepasst.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung wiederum kann jederzeit zum Ablauf des Monat gekündigt werden. Hierbei sollten Sie jedoch bedenken, dass bei Neuabschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung eine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt und das aktuelle Eintrittsalter berücksichtigt wird.
Bin ich als Referendar oder Lehrer automatisch krankenversichert?
Grundsätzlich sind Sie automatisch krankenversichert, da Sie im Vorfeld aufgrund der Versicherungspflicht eine Krankenversicherung gehabt haben sollten. Allerdings wird sich in der Regel Ihr Versichertenstatus ändern, da Sie möglicherweise nicht mehr in der Familienversicherung der Eltern oder in der studentischen Krankenversicherung abgesichert sind.
Hierzu bedarf es einer Rücksprache mit Ihrer aktuellen Krankenversicherung, um dieser Ihren aktuellen Werdegang mitzuteilen.
Werden Sie verbeamtet und sind aktuell gesetzlich krankenversichert, bietet sich der Wechsel in die private Krankenversicherung an. Dies geschieht jedoch allein mittels Antragstellung, was bedeutet, dass Sie aktiv auf den Versicherer Ihrer Wahl zugehen müssen. Alle weiteren Schritte im Zusammenhang mit einem Wechsel wird Ihnen Ihre Versicherung im Rahmen der Antragstellung ganz genau erläutern.
Wo bekomme ich eine günstige Krankenversicherung für Referendare oder Lehrer?
Die Frage nach einer günstigen Krankenversicherung kann nicht final beantwortet werden. Zu groß ist die Auswahl unterschiedlicher Krankenversicherer sowie deren unterschiedliche Tarife. Die private Krankenversicherung ermöglicht Ihnen, den Tarif Ihren individuellen Bedürfnissen anzupassen, so dass sich allein in der Auswahl des Leistungskataloges Preisunterschiede ergeben können.
Darüber hinaus ist der Beitrag stark abhängig vom jeweiligen Eintrittsalter in die Versicherung sowie dem aktuellen Gesundheitszustand. Liegen beispielsweise Vorerkrankungen vor, kann es zu Risikozuschlägen im Rahmen der Beitragslast kommen, im ungünstigsten Fall sogar zu Leistungsausschlüssen.
Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle rät Ihnen daher, die verschiedenen Anbieter nach persönlichen Bedürfnissen genau zu vergleichen. Einen konkreten Beitrag zu nennen, wäre rein spekulativ.
Die gesetzliche Krankenversicherung hingegen verlangt einen einheitlichen, vom Gesetzgeber bestimmten Beitrag. Mögliche Selbstbeteiligungen und fehlende Zusatzbeiträge können aber den Beitrag senken. Kontaktieren Sie Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle und lassen Sie sich bei der Auswahl eines passenden Tarifs ausführlich beraten.
Was gilt es im Krankheitsfall zu tun?
Im Falle einer akuten Erkrankung gilt eigentlich immer: Krankmeldung beim Arbeitgeber oder Dienstherrn und anschließend den Arzt aufsuchen. Mögliche Ausnahmen sind in den jeweiligen Dienstvereinbarungen verankert.
Sind Sie gesetzlich krankenversichert, werden sämtliche anfallenden Kosten, die seitens der Krankenkasse übernommen werden können, unmittelbar mit dem Behandler abgerechnet. Lediglich die nicht im Leistungskatalog enthaltenen Leistungen sind durch Sie eigenständig zu leisten.
Im Rahmen einer privaten Krankenversicherung erhalten Sie die Abrechnung und müssen zunächst in Vorleistung gehen. Im Anschluss reichen Sie die Abrechnungen bei Ihrer Versicherung sowie der Beihilfestelle ein, so dass diese Ihnen die erbrachten Aufwendungen erstatten können.