DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Wietze Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Bewerbungs-und Auswahlverfahren

Die Ausbildung von Beamten der Polizei obliegt innerhalb Deutschlands den einzelnen Bundesländern. An neunzehn unterschiedlichen Polizeibehörden und sechzehn Landespolizeistellen, der Bundespolizei, der Polizei des deutschen Bundestags und der Bundeskriminalpolizei können Sie zum Polizisten ausgebildet werden.Neben den üblichen Einstellungsvoraussetzungen müssen Sie auch ein Bewerbungs- und Auswahlverfahren durchlaufen, das allerdings von Bundesland zu Bundesland variieren kann. Generell können Sie sich in mehreren Bundesländern bewerben und bei negativem Verlauf können Sie es im nächsten Jahr erneut versuchen.

Einstellungsvoraussetzungen

Die Tauglichkeit für den Dienst bei der Polizei findet sich bundesweit in der „Polizeidienstverordnung 300“.

Bewerbungsverfahren

Es gibt stringent einzuhaltende Bewerbungsfristen, die sich zwischen den Bundesländern, bzw. den Behörden unterscheiden. Viele Bundesländer ermöglichen eine Online-Bewerbung, wobei allerdings deren geforderte Bewerbungsunterlagen mit eingereicht werden müssen. Achten Sie auf Vollständigkeit und Sauberkeit, denn es zählt immer der erste Eindruck. Von einer Initiativbewerbung ist grundsätzlich eher abzusehen. Eine komplette Bewerbung beinhaltet:

  • persönliches Bewerbungsanschreiben
  • gültige E-Mailadresse, um elektronisches Versenden zu ermöglichen
  • teilweise ein handgeschriebener Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde, eventuell mit Übersetzung
  • Nachweis des angestrebten Schulabschlusses, z.B. Fachoberschulreife, Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife
  • Eventuell muss die Berufsausbildung mit Berufsschulzeugnissen, Gesellenbrief, etc. nachgewiesen werden.
  • beidseitige Kopie des Personalausweises und Führerscheins
  • Kopie des Schwimmnachweises oder Sportabzeichens

Auswahlverfahren

Dieses Verfahren umfasst insgesamt vier Prüfungen, deren Verteilung, Reihenfolge oder Inhalt je nach Bundesland variieren können. Nur wenn Sie einen Test bestanden haben, erhalten Sie die Zulassung zum nächsten Test. Endet eine Prüfung negativ, ist das Auswahlverfahren zu Ende.

1. Schriftlicher Test

2. Sporttest

3. Vorstellungsgespräch

4. Assessment Center

5. Ärztliche Untersuchung

Wie erfolgt die finale Auswahl?

Nach der positiven Bewertung sämtlicher Tests ergibt sich aus den einzelnen Resultaten ein Gesamtergebnis. Mit den Endergebnissen aller Bewerber, die das Auswahlverfahren bestanden haben, wird eine Rangliste erstellt. Gemäß der vorliegenden Ranglistenplatzierung werden die zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze besetzt.

Laufbahn im höheren Polizeivollzugsdienst

Es wird lediglich nach Bedarf eingestellt, ohne feste Einstellungstermine. Obligatorisch ist die Untersuchung durch einen Polizeiarzt auf Ihre Diensttauglichkeit. Vor einer Einstellung könnten diese Tests erfolgen:

  • Diskussionsrunden
  • Gruppenarbeit
  • kurze Referate
  • Befragungen durch Polizeibeamte oder Psychologen
  • schriftlicher Leistungstest
  • Sportprüfung zur Ermittlung der Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Geschicklichkeit
  • Vorstellung vor einer Auswahlkommission
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