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DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Wietze Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Bewerbungs-und Auswahlverfahren

Die Ausbildung von Beamten der Polizei obliegt innerhalb Deutschlands den einzelnen Bundesländern. An neunzehn unterschiedlichen Polizeibehörden und sechzehn Landespolizeistellen, der Bundespolizei, der Polizei des deutschen Bundestags und der Bundeskriminalpolizei können Sie zum Polizisten ausgebildet werden.Neben den üblichen Einstellungsvoraussetzungen müssen Sie auch ein Bewerbungs- und Auswahlverfahren durchlaufen, das allerdings von Bundesland zu Bundesland variieren kann. Generell können Sie sich in mehreren Bundesländern bewerben und bei negativem Verlauf können Sie es im nächsten Jahr erneut versuchen.

Einstellungsvoraussetzungen

  • deutsche Staatsbürgerschaft, ggf. auch eine Staatsbürgerschaft aus einem EU-Land
  •  Sie setzen sich für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ein.
  • Es gibt unterschiedliche Altersgrenzen: für den mittleren Dienst maximal 25 Jahre, für den gehobenen Dienst circa 30 Jahre.
  • In Berlin dürfen Sie zum Ausbildungsbeginn höchstens 29 Jahre alt sein, in Nordrhein-Westfalen noch bis 37 Jahre möglich. Einige Bundesländer verzichten auf das Höchstalter, geben nur ein Mindestalter vor.
  • Führerschein, der am Ende der Ausbildung vorliegen muss
  • Seh- und Hörvermögen, Body-Mass-Index oder das Herz-Kreislauf-System müssen in Ordnung sein, körperliche Mindestgröße wichtig!

Die Tauglichkeit für den Dienst bei der Polizei findet sich bundesweit in der „Polizeidienstverordnung 300“.

  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, das heißt keine Schulden, nicht insolvent und solide finanzielle Situation, um das Risiko der Bestechlichkeit auszuschließen.
  • keine Vorstrafen oder laufende Ermittlungsverfahren
  • Bildungsabschluss für die entsprechende Laufbahn
  • keine Tätowierungen mit politischen Aussagen, Piercings und ähnliches, was im Dienst sichtbar ist.
  • Teamfähigkeit, soziale Kompetenz, Zivilcourage
  • Flexibilität, Mobilität, Belastbarkeit und Entscheidungsvermögen
  • körperliche Fitness, ggf. Nachweis eines Schwimm- oder deutschen Sportabzeichens

Bewerbungsverfahren

Es gibt stringent einzuhaltende Bewerbungsfristen, die sich zwischen den Bundesländern, bzw. den Behörden unterscheiden. Viele Bundesländer ermöglichen eine Online-Bewerbung, wobei allerdings deren geforderte Bewerbungsunterlagen mit eingereicht werden müssen. Achten Sie auf Vollständigkeit und Sauberkeit, denn es zählt immer der erste Eindruck. Von einer Initiativbewerbung ist grundsätzlich eher abzusehen. Eine komplette Bewerbung beinhaltet:

  • persönliches Bewerbungsanschreiben
  • gültige E-Mailadresse, um elektronisches Versenden zu ermöglichen
  • teilweise ein handgeschriebener Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde, eventuell mit Übersetzung
  • Nachweis des angestrebten Schulabschlusses, z.B. Fachoberschulreife, Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife
  • Eventuell muss die Berufsausbildung mit Berufsschulzeugnissen, Gesellenbrief, etc. nachgewiesen werden.
  • beidseitige Kopie des Personalausweises und Führerscheins
  • Kopie des Schwimmnachweises oder Sportabzeichens
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Auswahlverfahren

Dieses Verfahren umfasst insgesamt vier Prüfungen, deren Verteilung, Reihenfolge oder Inhalt je nach Bundesland variieren können. Nur wenn Sie einen Test bestanden haben, erhalten Sie die Zulassung zum nächsten Test. Endet eine Prüfung negativ, ist das Auswahlverfahren zu Ende.

1. Schriftlicher Test

Es handelt sich um einen kognitiven Intelligenztest mit diesen Schwerpunkten:

  • Mathematikaufgaben
  • analytisches, visuelles und logisches Denken
  • Allgemeinwissen, z.B. in den Bereichen Geographie, Naturwissenschaften und Politik
  • Deutschkenntnisse
  • technisches Verständnis
  • Konzentrations- und Merkfähigkeit

Die Schnelligkeit spielt neben dem Wissen auch eine Rolle, denn zur Überprüfung der Deutschkenntnisse wird gerne ein Diktat oder Aufsatz verwendet.

2. Sporttest

Hier wird die Kraft, Ausdauer, Koordination und Schnelligkeit für den Dienst geprüft. Er kann sich je nach Bundesland unterscheiden, aber in der Regel beinhaltet er die Disziplinen Hindernisparcours, Dauerläufe, Sprints, Konditionstests, Kraftübungen oder Schwimmen. In Nordrhein-Westfalen entfällt der Sporttest, dafür wird das Deutsche Sportabzeichen (mindestens Bronze) und das deutsche Rettungsschwimmabzeichen verlangt.

3. Vorstellungsgespräch

Das Auswahlverfahren beinhaltet oft ein Gruppengespräch, bei dem mehrere Bewerber eine Diskussion über eine vorgegebene, polizeiliche Gegebenheit führen. Eine Kommunikationsfähigkeit wird hier grundsätzlich vorausgesetzt. Im Anschluss wird ein strukturiertes Einzelgespräch geführt, um die persönliche Kompetenz herauszufinden. Mögliche Fragen anhand des Fragenkatalogs sind:

  • eine nachvollziehbare Erklärung für den Berufswunsch Polizist
  • Fragen zur Organisationsstruktur der Polizei
  • Vorstellung vom Berufsalltag bei der Polizei erläutern
  • Vor- und Nachteile des Polizeiberufs darlegen
  • kurze persönliche Vorstellung mit der Aufzählung der wichtigsten Stationen des bisherigen Werdegangs
  • Nennung von Qualifikationen, Erfahrungen oder Erlebnissen, die zum Polizeiberuf in Beziehung stehen oder sich positiv für den Beruf auswirken können.
  • Wie war das Verhältnis zu Ihren Lehrern und Mitschülern?
  • Was sind Ihre Stärken und Ihre Schwächen?
  • Wo möchten Sie in fünf Jahren stehen?

4. Assessment Center

Als ein Aspekt des Einstellungstests für den gehobenen Dienst besteht in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen das Assessment-Center aus:

  • Rollenspielen
  • Gruppenaufgaben und -diskussionen
  • kurzen Referaten oder Vorträgen

Die Kommission testet damit Ihr Verhalten in Grenzsituationen und den Umgang mit anderen Personen. Über die Gruppendiskussionen findet man heraus, ob mit Ihnen und den anderen eine konstruktive Zusammenarbeit möglich ist. Es wird sehr genau darauf geachtet, wie Sie mit anderen Menschen umgehen und ob Sie ein Teamplayer sind, was für den Beruf unabdingbar ist. Ihr Auftritt sollte bestimmt sein, aber dennoch müssen Sie sich empathisch und kooperativ darstellen. In den Rollenspielen stellt sich heraus, ob Sie Ihren Standpunkt überzeugend vertreten und ob Sie dennoch zu Kompromissen mit anderen bereit sind.
 
Letztlich stellen Sie Ihre Stärken und Ihre Motivation unter Beweis, so dass Sie aus Überzeugung Polizist werden möchten. Bleiben Sie in allen Situationen ruhig und souverän. Lassen Sie sich keine Verunsicherung anmerken, sondern bleiben Sie stets freundlich und ruhig.

5. Ärztliche Untersuchung

Ein Polizeiarzt diagnostiziert Ihre Polizeidiensttauglichkeit aus medizinischer Sicht, weil Sie für den Dienst bei der Polizei des Bundes über eine solide und stabile Gesundheit verfügen müssen. Mit der intensiven Untersuchung durch den Polizeiarzt endet der Auswahltest, denn es dürfen keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, die irgendwann zum Problem werden könnten. Unter anderem umfasst die Auswahluntersuchung:

  • Belastungs-EKG
  • Bluttest
  • Hör- und Sehtest
  • Lungenfunktionstest
  • Arztgespräch

Wie erfolgt die finale Auswahl?

Nach der positiven Bewertung sämtlicher Tests ergibt sich aus den einzelnen Resultaten ein Gesamtergebnis. Mit den Endergebnissen aller Bewerber, die das Auswahlverfahren bestanden haben, wird eine Rangliste erstellt. Gemäß der vorliegenden Ranglistenplatzierung werden die zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze besetzt.

Laufbahn im höheren Polizeivollzugsdienst

Es wird lediglich nach Bedarf eingestellt, ohne feste Einstellungstermine. Obligatorisch ist die Untersuchung durch einen Polizeiarzt auf Ihre Diensttauglichkeit. Vor einer Einstellung könnten diese Tests erfolgen:

  • Diskussionsrunden
  • Gruppenarbeit
  • kurze Referate
  • Befragungen durch Polizeibeamte oder Psychologen
  • schriftlicher Leistungstest
  • Sportprüfung zur Ermittlung der Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Geschicklichkeit
  • Vorstellung vor einer Auswahlkommission
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