Welche Versicherungen sollten Lehrer und Referendare idealerweise abschließen?
Egal welcher Berufsgruppe Sie angehören – ein notwendiger Basisschutz sollte jeder von Ihnen haben, demnach auch Lehrer und Referendare. Idealerweise sollten Sie, natürlich Ihrer finanziellen Situation angepasst, darüberhinausgehende Versicherungen abschließen. Hierzu gehören eine Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Rechtsschutzversicherung und idealtypischer Weise eine Unfallversicherung.
Die Besonderheit als Lehrer und Referendar ergibt sich nunmehr daraus, dass Referendare sowie Lehrer beim Abschluss der Versicherungen ergänzende Bausteine abschließen sollten.
Zu den Klassikern in diesem Bereich gilt die zur Privathaftpflicht ergänzende Diensthaftpflichtversicherung, denn gerade in Lehrberufen kann es durchaus passieren, dass Sie auch für Schäden zur Verantwortung gezogen werden, an denen Sie persönlich gar nicht beteiligt waren – regelmäßig dann, wenn eine Verletzung der Aufsichtspflicht im Raum steht.
Neben der elementar wichtigen Haftpflichtversicherung empfiehlt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung, welche Sie gegen die finanziellen Folgen einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit absichert.
Darüber hinaus müssen Sie als Lehrer und Referendar aufgrund der Krankenversicherungspflicht in Deutschland eine Krankenversicherung abschließen – ob dies über eine private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle oder im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt, ist zur Erfüllung der Verpflichtung egal. Empfehlenswert ist aber definitiv die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle, da Ihnen diese als Lehrer und Referendar ein deutliches höheres Leistungsspektrum bietet und in der Regel gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung die deutlich günstigere Alternative ist.
Erfolgt die Abrechnung von ärztlichen Honoraren unmittelbar mit der Versicherung?
Es kommt hier darauf an, ob Sie der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung angehören. In der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt gem. dem Sachleistungsprinzip eine unmittelbare Abrechnung mit dem Arzt und dem jeweiligen Kostenträger.
Sind Sie jedoch privat versichert, gehen Sie bei jeder Behandlung einen Dienstvertrag mit dem Arzt ein, das heißt, es kommt ein Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und dem Arzt zustande, woraus sich gegenseitige Pflichten ergeben – Sie erhalten eine Behandlung, im Gegenzug sind Sie zur Zahlung des Honorars verpflichtet.
Diese Honorarabrechnung können Sie im Anschluss bei der privaten Krankenversicherung einreichen, welche dann die vereinbarten Versicherungsleistungen erbringt.
Da Sie in der Regel als verbeamteter Lehrer oder Referendar einen Anspruch auf Beihilfe haben, müssen Sie die Rechnungen sowohl bei der Versicherung als auch bei der Beihilfe einreichen, sodass beide Stellen Ihren jeweiligen Anteil erstatten.
Augenscheinlich hört sich dies kompliziert an, verschafft Ihnen jedoch einen nennenswerten Vorteil: Sie können taktisch im Zusammenhang mit der Beitragsrückerstattung vorgehen. Erst wenn Sie feststellen, dass Sie mit den eingereichten Rechnungen über dem Niveau der Beitragsrückerstattung liegen, reichen Sie diese bei der Krankenversicherung ein.
So können Sie Ihre Rechnungen zunächst sammeln und diese geschlossen zu einem späteren Zeitpunkt einreichen, wenn Sie feststellen, dass die von Ihnen erbrachten Zahlungen die Höhe der zu erwartenden Beitragsrückerstattung übersteigen.
Beachten Sie hierbei jedoch, dass es Verjährungsfristen gibt, die zwingend eingehalten werden müssen. Im Rahmen der privaten Krankenversicherung beträgt diese drei, bei der Beihilfe in der Regel höchstens ein Jahr.
Gibt es spezielle Versicherungslösungen für Lehrer und Referendare?
Gerade der Beruf eines Lehrers – auch bereits im Referendariat – bringt im Vergleich zu anderen Berufssparten einige Besonderheiten und somit auch zusätzliches Gefahrenpotential mit sich.
Grund hierfür ist die Amtshaftung, im Rahmen dessen Sie als Lehrer oder Referendare für durch Sie verursachte Schäden während der Dienstverrichtung seitens des Dienstherrn in Regress genommen werden können, heißt, Sie haften als Lehrer mitunter auch unbegrenzt mit Ihrem Privatvermögen.
Daher ist es nicht auszuschließen, dass im Laufe Ihrer beruflichen Karriere ein entsprechendes Haftungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird, wodurch Sie schadensersatzpflichtig werden.
Daher bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle spezielle Versicherungslösungen an, die optimal auf die Bedürfnisse von Lehrern und Referendaren zugeschnitten sind.
So bieten wir Ihnen beispielsweise im Zusammenhang mit der BOXFlex Haftpflichtversicherung auch einen Baustein „Diensthaftpflichtversicherung“ an, welche Schäden im Rahmen der Amtshaftung optimal absichert.
Ferner ist die Dienstunfähigkeitsversicherung eine nennenswerte Absicherung. Diese sichert Sie gegen den finanziellen Verlust, welchen eine vorzeitige Dienstunfähigkeit mit sich bringt, ab.
Was sollte beim Abschluss einer Versicherung beachtet werden?
Die individuelle Absicherung erfordert stets mit Berücksichtigung der persönlichen Gesamtumstände. Hierzu zählt natürlich auch der jeweilige Berufsstatus. Gerade als Lehrer bestehen massive Unterschiede zwischen verbeamteten und angestellten Lehrer.
So ist es beispielsweise für einen Beamten in der Regel die deutlich günstigere Alternative, in Anlehnung an den bestehenden Beihilfeanspruch eine entsprechend beihilfekonforme Krankenzusatzversicherung abzuschließen. Angestellte Lehrer verbleiben zunächst in der gesetzlichen Pflichtversicherung und haben erst zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit zum Wechsel in die private Versicherung, sofern das Einkommen die maßgebliche Einkommensgrenze überschreitet.
Ferner haben Angestellte keine Möglichkeit zum Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung. Möchten Angestellte Lehrer im Rahmen der Existenzsicherung aktiv werden, so müssen diese auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung zurückgreifen. Diese ist zwar kostengünstiger im Vergleich zur Dienstunfähigkeitsversicherung, bringt aber im Leistungsfall unter Umständen Nachteile.
Ferner muss auch die Altersvorsorge dem jeweiligen Berufsstatus angepasst werden. Hier ergeben sich aufgrund der Steuerverpflichtungen etc. auch Unterschiede, die es zu berücksichtigen gilt – sprechen Sie uns hierzu gerne an!
Muss der Schlüsselverlust abgesichert werden?
Der Abschluss einer Schlüsselversicherung ist insbesondere für Lehrer und Referendare sehr empfehlenswert, wenn nicht sogar seitens Ihres Dienstherrn vorgeschrieben.
Das Problem beim Schlüsselverlust ist nicht der Schlüssel als solcher, da dieser theoretisch kostengünstig erneuert werden könnte. Vielmehr besteht das Krenproblem darin, dass es sich in Schulen in der Regel um Schließanlagen handelt, welche im Rahmen eines Schlüsselverlustes ausgetauscht werden muss. Im Gegensatz zu den Kosten eines Ersatzschlüssels können hier hohe fünf- bis sechsstellige Schadensersatzansprüche auf Sie zukommen.
In derartig gelagerten Fällen würde die DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle den Schaden regulieren oder nötigenfalls abwehren, falls unberechtigte Schadensersatzforderungen gegen Sie durchgesetzt werden sollen – notfalls auch mittels Gerichtsentscheidung.
Die hierdurch anfallenden Mehrkosten werden ebenfalls vollständig durch die DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle getragen.
Ist ein Versicherungswechsel jederzeit möglich?
Hin und wieder kommt es vor, dass Sie nach Vertragsabschluss ein attraktiveres Angebot, als das Bestehende der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle erhalten. Dies kann sowohl aus leistungsspezifischer als auch aus finanzieller Sicht der Fall sein.
In diesem Fall ist es durchaus legitim, den Wunsch eines Versicherungswechsels zu äußern. Wichtig jedoch ist zu wissen, dass entsprechende Kündigungsfristen zwingend einzuhalten sind und auch für spezielle Berufsgruppen keine Ausnahmen erfolgen können.
Bevor Sie jedoch tatsächlich die Kündigung aussprechen, würden wir uns freuen, wenn Sie zuvor Kontakt mit Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle aufnehmen.
Wir verlieren Sie ungerne als treuen Kunden, weshalb wir Ihnen gerne eine interne Änderungsmöglichkeit Ihres Vertrages anbieten möchten. Möglicherweise gibt es zu diesem Zeitpunkt neue Tarife, die durchaus mit dem Gegenangebot konkurrieren können.
Wir möchten Sie als Kunde nicht verlieren und oftmals bestehen interne Möglichkeiten, Ihren Versicherungsschutz zu Ihren Gunsten anpassen zu können.
Scheuen Sie sich daher nicht und kommen Sie gerne jederzeit auf uns zu.
Sind Lehrer automatisch krankenversichert?
Grundsätzlich sollte aufgrund der Versicherungspflicht jeder Einwohner der Bundesrepublik Deutschland bereits von Geburt an in der Krankenversicherung versichert sein – unabhängig davon, ob in der gesetzlichen oder privaten Versicherung.
Der Krankenversicherungsschutz bleibt so lange bestehen, bis Sie initiativ auf die Versicherung zugehen und einen Wechsel herbeiführen wollen.
In dem Moment, indem Sie als Referendar in den letzten Ausbildungsabschnitt zum Lehrer starten, haben Sie einen Anspruch auf Beihilfe, was wiederum bedeutet, dass Sie von der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sind – Ihnen steht es also frei, sich privat oder gesetzlich zu versichern.
Sie sind demnach nicht automatisch versichert! Der optimale Versicherungsschutz ist stark von Ihrer persönlichen Situation abhängig und sollte im Einzelfall durch einen Experten geprüft werden.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle steht Ihnen hierzu gerne zur Verfügung.
Welche Krankenversicherung ist die kostengünstigste für Lehrer?
Der Preis einer Krankenversicherung kann nicht pauschal bestimmt werden, da hier unterschiedliche Faktoren eine Rolle spielen.
Zum einen besteht ein großer Versicherungsmarkt mit unterschiedlichsten Anbietern, welche wiederum unterschiedliche Tarifoptionen im Portfolio haben.
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung wird bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung der gewünschten Versicherungsschutz und den hieraus resultierenden Versicherungsbeiträgen selbst bestimmt.
Hinzu kommen bei der Preisgestaltung Ihr Eintrittsalter und der aktuelle Gesundheitszustand. So müssen Sie also auf Grundlage Ihres persönlich gewünschten Versicherungsumfangs, Ihres Eintrittsalters und des Gesundheitszustandes einen Versicherungsvergleich zwischen den Unternehmen durchführen.
Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung erhebt die gesetzliche Krankenversicherung einen einheitlichen Beitragssatz. Hier kann sich der Vergleich somit lediglich auf die etwaigen privaten Zusatzleistungen stützen.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle hilft Ihnen gerne bei der Auswahl der richtigen Krankenversicherung. Vereinbaren Sie idealerweise einen persönlichen Termin!
Welche Kosten kommen für eine Krankenversicherung für mich als Lehrer oder Referendar auf mich zu?
Wenn ein Lehrer oder Referendare in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, ist die Ermittlung des Versicherungsbeitrages einfach, da sich dieser anhand Ihres Bruttoeinkommens ermittelt und somit leicht ausgerechnet werden kann. Etwaige Risikofaktoren wie das Einstiegsalter oder der aktuelle Gesundheitszustand spielen in der gesetzlichen Versicherung keine Rolle.
Sie müssen lediglich den aktuell gültigen Beitragssatz in Erfahrung bringen, da dieser aufgrund politischer Entscheidungen in unregelmäßigen Abständen angepasst wird.
Die Versicherungsprämie einer privaten Krankenversicherung kann nicht pauschal berechnet werden, da diese von unterschiedlichen Faktoren abhängig ist.
Zu diesen Faktoren gehören unter anderen Ihr jeweiliges Eintrittsalter sowie Ihr aktueller Gesundheitszustand. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung spielt Ihr monatliches Einkommen keine Rolle bei der Ermittlung der Beitragsbelastung.
Nähere Informationen hierzu gibt Ihnen gerne jederzeit die DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle.