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DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Wietze Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle – beste Absicherung für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll

Als Beamte der Polizei, Justiz und Zoll stehen Sie regelmäßig im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Sie kämpfen an vorderster Front, wenn es heißt, den Kampf gegen Verbrechen und Kriminalität aufzunehmen.

Keine Frage – hier kann es immer wieder zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen Ihnen und den Tatverdächtigen kommen. Das Problem hierbei ist jedoch, dass immer wieder Stimmen laut werden, etwaige Einsätze der Polizei unter Anwendung von Zwangsmaßnahmen seien unverhältnismäßig.

Oftmals haben Sie aber gar keine Zeit, sich ausgiebig Gedanken um die Verhältnismäßigkeit zu machen, da Sie mitunter in Sekundenbruchteilen reagieren müssen. In derartigen Momenten kann es im Nachhinein zu Vorwürfen kommen – häufig fällt hier der Begriff „Polizeigewalt“.

Spätestens jetzt ist es von enormer Wichtigkeit, eine optimale Absicherung zu haben, damit Sie im Fall der Fälle auch die Möglichkeit haben, sich adäquat gegen derartige Vorwürfe zur Wehr zu setzen, notfalls auch mit gerichtlicher Hilfe.

Da ein Rechtsstreit jedoch eine sehr kostspielige Angelegenheit werden kann, ist es wichtig, sich entsprechend abzusichern.

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle bietet Ihnen daher eine Rechtsschutzversicherung an, die Sie optimal bei Rechtsstreitigkeiten absichert.

Rechtsschutzversicherung für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll – das macht Sie interessant

Gehören Sie zu einer der genannten Berufsgruppen, gibt es eine Reihe unterschiedlichster Situationen, die einen Konflikt vor Gericht nach sich ziehen können – häufiger, als dies Menschen anderer Berufsbilder widerfahren würde. Auch wird es mitunter vorkommen können, dass Sie in der einen oder anderen Einsatzsituation an die Grenze Ihrer körperlichen oder psychischen Belastungsfähigkeit führt.

Wirft man Ihnen beispielsweise Polizeigewalt vor, beispielsweise in Form einer Körperverletzung im Rahmen der Amtsausübung, welche sich nicht als Notwehr einstufen lässt, drohen bis zu fünf Jahren Haft. Hierbei sollten Sie berücksichtigen, dass in derartig gelagerten Fällen zunächst immer ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird, um ermitteln zu können, ob der Vorwurf zutrifft.

Sollten die Ermittlungen zu dem Ergebnis kommen, dass eine unverhältnismäßige Gewaltanwendung vorliegt, ist der anschließende Strafprozess vorprogrammiert.

Dies gestaltet sich wiederum schwierig, da viele Rechtsschutzversicherungen keine Leistungen für einen Strafprozess erbringen, sofern Sie als Beschuldigter auftreten.

Für die Rechtsschutzversicherung für die Polizei, Justiz und Zoll der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle gilt dies jedoch zunächst nicht. Wir tragen alle anfallenden Kosten, die im Zusammenhang mit einem Prozess entstehen können.

Hierzu zählen unter anderem:

  • Anwaltskosten
  • Gerichtskosten
  • Gutachterkosten,

sowie weitere Leistungen, damit Sie zunächst in der finanziellen Lage sind, einen adäquaten Rechtsbeistand zu beauftragen.

Sollte der Prozess zu Ihren Ungunsten entschieden werden und mit einem Schuldspruch enden, sind die von uns erbrachten Leistungen zu erstatten, da in diesem Fall tatsächlich eine Straftat vorgelegen hat, welche im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung nicht versicherbar ist.

Weitere Leistungen der Rechtsschutzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle im Detail

In einer Auseinandersetzung bekommen Sie mitunter nicht zwingend sofort Ihr Recht zugesprochen, gerade wenn der Sachverhalt zunächst nicht eindeutig geklärt werden kann. Es kommt bei etwaigen Verfahren immer darauf an, wie der Richter den jeweiligen Sachverhalt erkennt und entscheidet.

Daher ist es immer ratsam, vor dem Gang zum Gericht stets einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der entsprechend auf dem maßgeblichen Rechtsgebiet spezialisiert und qualifiziert ist. Ein Rechtsanwalt für Familienrecht wird Ihnen im Rahmen von Dienstrechtsverletzungen nicht sonderlich weiterhelfen können.

Mit der Rechtsschutzversicherung für die Polizei hat die DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle in Kooperation mit der ROLAND eine entsprechende Versicherungslösung im Portfolio, welche Ihnen unter anderem nachfolgende Vorteile bringt:

  • ROLAND ist an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr für Sie da
  • kein Kostenrisiko, wir übernehmen zunächst die Kosten für einen unabhängigen Anwalt nach Wahl, ein Gerichtsverfahren sowie einen notwendigen Gutachter und Zeugen
  • schnelle Rechtsauskunft durch JurLine, eine telefonische Erstberatung mittels Telefon durch einen qualifizierten Rechtsanwalt
  • auf Wunsch Hausbesuche des Rechtsanwaltes, sofern Sie bei Krankheit oder nach einem Unfall nicht in der Lage sind, diesen in der Kanzlei aufzusuchen

Situationen, in denen eine spezialisierte Rechtsschutzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle wichtig werden kann

Sie stehen als Beamte der Polizei, Justiz und Zoll in vielerlei Hinsicht im Mittelpunkt, unter anderem auch in Situation, die zuweilen auch gefährlich werden können.

In diesen Fällen kann es schnell zu Vorwürfen der Unverhältnismäßigkeit kommen.

Kommt es zu einer Pflichtverletzung, wird Ihr Dienstherr Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Rechenschaft ziehen. Das ist schon allein deshalb notwendig, um den Ruf der jeweiligen Behörde, für die Sie tätig sind, zu schützen.

Doch, auch wenn Anschuldigungen auf den ersten Blick stichhaltig wirken, heißt das noch lange nicht, dass sie auch wahr sind. Aus diesem Grund ist es aus Sicht der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle wichtig, dass jeder Beamte aus den Bereichen Polizei, Justiz und Zoll in die Lage versetzt wird, seine Rechte vor Gericht entsprechend zu erstreiten.

Dienstpflichtverletzungen

Als Beamte der Polizei können Sie in drei unterschiedlichen Situationen in die Nähe einer Dienstpflichtverletzung kommen, wodurch Sie durch Ihren Dienstherrn in Rechenschaft gezogen werden können.

Pflichtverletzungen im Außenverhältnis:

Eine Pflichtverletzung im Außenverhältnis stellt ein Verhalten Ihrerseits dar, dass Sie als Beamte der Polizei in Erfüllung einer hoheitlichen Aufgabe gegenüber einem Bürger oder einer Institution an den Tag gelegt haben.

Hierbei kann es zu unterschiedlichen Schäden gekommen sein.

Handelt es sich ausschließlich um materielle Schäden, trägt der Dienstherr diese erst einmal und prüft im Nachgang, ob die Möglichkeit besteht, Sie im Rahmen der Amtshaftung in Regress zu nehmen.

Voraussetzung hierfür ist, dass der Schaden Vorsätzlich oder grob fahrlässig von Ihnen verursacht worden ist. Sollte Ihr Dienstherr zu dem Schluss kommen, dass Sie zumindest grob fahrlässig gehandelt haben, können Sie, wenn Sie anderer Meinung sind, Ihr Recht nur vor Gericht durchsetzen.

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle unterstützt Sie gerne hierbei!

Pflichtverletzung im Innenverhältnis:

Hierbei handelt es sich um eine Pflichtverletzung, die direkt Ihren Dienstherrn schädigt. Auch hier können Regressforderungen erhoben werden.

Pflichtverletzung im privaten Umfeld:

Auch als Privatperson haben Sie als Beamte der Polizei Verantwortung. So müssen Sie auch in Ihrem Privatleben ein standesgemäßes Verhalten an den Tag legen. Dazu gehört insbesondere, dass Sie nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Andernfalls kann neben dem Verfahren, dass Sie aufgrund einer Straftat womöglich ohnehin von Seiten der Behörden durchstehen müssen, auch ein Disziplinarverfahren auf Sie wartet.

Auch in diesem Fall können Sie auf die Leistungen Ihrer Rechtsschutzversicherung für Beamte der Polizei zurückgreifen.

Wir beraten Sie gern

Natürlich erläutern wir Ihnen Details gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch – in unseren Geschäftsräumen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle sind wir für Sie da!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Müller & Schön oHG
Bahnhofstr. 15
29323 Wietze
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