Dienstpflichtverletzungen
Als Beamte der Polizei können Sie in drei unterschiedlichen Situationen in die Nähe einer Dienstpflichtverletzung kommen, wodurch Sie durch Ihren Dienstherrn in Rechenschaft gezogen werden können.
Pflichtverletzungen im Außenverhältnis:
Eine Pflichtverletzung im Außenverhältnis stellt ein Verhalten Ihrerseits dar, dass Sie als Beamte der Polizei in Erfüllung einer hoheitlichen Aufgabe gegenüber einem Bürger oder einer Institution an den Tag gelegt haben.
Hierbei kann es zu unterschiedlichen Schäden gekommen sein.
Handelt es sich ausschließlich um materielle Schäden, trägt der Dienstherr diese erst einmal und prüft im Nachgang, ob die Möglichkeit besteht, Sie im Rahmen der Amtshaftung in Regress zu nehmen.
Voraussetzung hierfür ist, dass der Schaden Vorsätzlich oder grob fahrlässig von Ihnen verursacht worden ist. Sollte Ihr Dienstherr zu dem Schluss kommen, dass Sie zumindest grob fahrlässig gehandelt haben, können Sie, wenn Sie anderer Meinung sind, Ihr Recht nur vor Gericht durchsetzen.
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Pflichtverletzung im Innenverhältnis:
Hierbei handelt es sich um eine Pflichtverletzung, die direkt Ihren Dienstherrn schädigt. Auch hier können Regressforderungen erhoben werden.
Pflichtverletzung im privaten Umfeld:
Auch als Privatperson haben Sie als Beamte der Polizei Verantwortung. So müssen Sie auch in Ihrem Privatleben ein standesgemäßes Verhalten an den Tag legen. Dazu gehört insbesondere, dass Sie nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Andernfalls kann neben dem Verfahren, dass Sie aufgrund einer Straftat womöglich ohnehin von Seiten der Behörden durchstehen müssen, auch ein Disziplinarverfahren auf Sie wartet.
Auch in diesem Fall können Sie auf die Leistungen Ihrer Rechtsschutzversicherung für Beamte der Polizei zurückgreifen.