stage-background.jpg

DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Wietze Dienstanfänger Police

Die Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle

Grundsätzlich sind Sie als Beamte der Polizei, Justiz und Zoll nicht vor der Gefahr einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit gefeit. Allerdings würde diese einen Beamten der Polizei, Justiz und Zoll im Rahmen der Anwärterzeit (Beamte auf Widerruf) besonders treffen, da die Privilegien eines Beamten auf Lebenszeit noch nicht gegeben sind.

Doch was bedeutet dies in der Konsequenz? Beamte auf Widerruf werden, sofern Sie während der Ausbildung dienstunfähig werden, mit sofortiger Wirkung aus dem Dienst entlassen, sollten Sie aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung dienstunfähig werden.

Das Fatale dabei: Sie sind als Beamte der Polizei sowie jeder andere Beamte von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung befreit. Somit zahlen Sie auch keine Beiträge in diese ein – der Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) droht!

Beamtenanwärter – keine Chance auf Versorgungsbezüge

Wie bereits erwähnt, haben Beamte der Polizei während der Ausbildung keinerlei Versorgungsansprüche gegenüber Ihrem Dienstherrn, sollten Sie in dieser Zeit dienstunfähig werden.

Einzige Ausnahme ist, wenn die Dienstunfähigkeit aus einem Dienstunfall oder einer Dienstbeschädigung resultiert.

Bei einer mindestens 20-prozentigen Erwerbsminderung besteht die Möglichkeit, Unterhaltsbeiträge für die Beeinträchtigungsdauer zu erhalten.

Beamte in der Probezeit – auch jetzt nur unzureichende Versorgung

Bei einer Dienstunfähigkeit von Beamten der Polizei auf Probe erfolgt eine Dienstentlassung ohne finanzielle Ansprüche und sie werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Wird die Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall oder eine Dienstbeschädigung hervorgerufen, besteht für die Beamten ein Anspruch ihrem Dienstherrn gegenüber. Dann erfolgt die Zahlung eins Ruhegehaltes und eine Ruhestandsversetzung

Beamte auf Lebenszeit – der Anspruch auf Mindestversorgung ist gesichert

Mit der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit besteht im Falle einer Dienstunfähigkeit nunmehr ein Anspruch auf die Mindestversorgung von 1400 Euro im Monat, welche sich mit zunehmender Dienstverrichtung erhöht – je länger Sie im aktiven Dienst tätig sind, desto höher wird der Ihnen zustehende Versorgungsanspruch.

Voraussetzung hierzu ist jedoch das Erfüllen einer fünfjährigen Wartezeit. Sollte diese nicht erfüllt werden, erfolgt analog zum Beamtenverhältnis auf Widerruf eine Entlassung aus dem aktiven Dienst sowie die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung – Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht aufgrund der vorausgegangenen Sozialversicherungsfreiheit nicht.

Aus diesem Grund ist es nahezu unabdingbar, eine adäquate Absicherung gerade für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll zu veranlassen.

Mit der Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle bieten wir Ihnen die optimale Absicherung an, um Beamte der Polizei sowie aller anderen Berufsgruppen vor den finanziellen Folgen einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit zu schützen.

Dienstanfänger-Police – Inhalte kurz zusammengefasst

  • bereits für Anwärter finanzielle Sicherheit bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit
  • an den jeweiligen Status angepasste Versicherungsleistungen und Prämien
  • Zahlung einer vertraglich vereinbarten Rente bei Dienstunfähigkeit
  • regelmäßige Anpassung der Versicherung
  • niedriger Finanzaufwand bei maximalem Dienstunfähigkeitsschutz

Warum die Dienstanfänge-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle?

Eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Beamte der Polizei eine unzureichende Versicherungsform, da diese regelmäßig dienstunfähig, jedoch nicht berufsunfähig werden.

Tritt aufgrund von Krankheit, Kräfteverfall, Körperverletzung oder Ähnlichem eine Berufsunfähigkeit ein, sodass der Beruf bzw. eine ausbildungs- oder erfahrungsentsprechende Tätigkeit nicht mehr ausgeführt werden kann, wird diese aufgrund Gutachten festgestellt und muss von der Versicherung anerkannt werden.

Wer seinen Dienst innerhalb von sechs Monaten zumindest über drei Monate aufgrund von Krankheit nicht ausführen kann und in den nächsten sechs Monaten keine Besserungsaussicht besteht, gilt als dienstunfähig. Ein Arzt stellt bei Beamten der Polizei Dienstunfähigkeit fest, die der Dienstherr ausspricht. Der Beamte wird in den Ruhestand versetzt.

Die Dienstunfähigkeitskriterien sind schneller erfüllt als die Berufsunfähigkeitskriterien.

Feststellung der Dienstunfähigkeit

Es stellt sich nunmehr die Frage, wie überhaupt eine Dienstunfähigkeit festgestellt wird. Dies möchten wir Ihnen im Folgenden kurz näherbringen.

Bei Beamten ist der Ablauf hier relativ einfach gestaltet. In der Regel wird Ihr behandelnder Haus- oder Facharzt nach eingehender Untersuchung feststellen, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Dienst zu verrichten – die Gründe hierfür können sehr vielseitig sein.

Dies teilen Sie Ihrem Dienstherrn mit, welcher umgehend eine amtsärztliche Untersuchung veranlassen wird. In Abhängigkeit dieses Untersuchungsergebnisses wird der Dienstherr nunmehr feststellen, ob Sie in anderen Arbeitsbereichen eingesetzt werden können oder in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung wird dann die vereinbarten Leistungen auszahlen, wenn die Dienstunfähigkeit seitens des Amtsarztes sowie des Dienstherrn offiziell festgestellt wurde.

Die Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle – mehr als eine reine Dienstunfähigkeitsabsicherung

Das besondere Leistungsplus der Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle:

Die Dienstanfänger-Police der der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle vereint die Einkommensabsicherung im Falle der Dienstunfähigkeit mit unseren Altersvorsorgeprodukten aus dem Hause DBV.

Mit der Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle verschaffen Sie sich somit nicht nur eine Grundlage für die finanzielle Alterssicherheit, sondern ebenfalls eine adäquate Versorgung bei Dienstunfähigkeit.

Bereits frühzeitig mit der finanziellen Absicherung für später vorzusorgen, zahlt sich aus. Für Ihre Altersvorsorge zahlen Sie innerhalb der ersten fünf Jahre lediglich reduzierte Beiträge bei vollständigem Versicherungsschutz.

Eine Anpassung der Versorgungsziele ist bei Beamten der Polizei nach ihrer Verbeamtung jederzeit flexibel möglich. Dies speziell bei Beförderung, Hochzeit, Geburt oder Hauskauf.

Ihre Vorteile der Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle im Überblick

  • Frühzeitige Schaffung finanzieller Grundlagen zum Ruhestand
  • Gegenüber anderen, auf dem Markt vorhandenen Produkten, besteht Preisvorteil
  • Garantie der Nachversicherung ohne weitere Gesundheitsprüfung
  • Höhe der Dienstunfähigkeits-Rente ist bedarfsgerecht in zwei Phasen versicherbar
  • Leistungsdynamik möglich und vertraglich vereinbar.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, durch Inflation bedingte Wertverluste durch eine dynamische Anpassung der Versicherungsleistungen aufzufangen. In diesem Fall werden bei einer Dienstunfähigkeit die Beiträge weitergezahlt und die vereinbarten Rentenleistungen jährlich um bis zu 10 Prozent gesteigert – somit wird Ihre Altersvorsorge bei frühzeitiger Dienstunfähigkeit überproportional erhöht.

Staatliche Unterstützung – unzureichende Leistungen für Beamte der Polizei

Ein Anspruch auf staatliche Erwerbsminderungsrente besteht frühestens nach drei Jahren Einzahlung in die gesetzliche Sozialversicherung – als Beamte jedoch entfällt diese Option, weil Sie kein Mitglied der gesetzlichen Sozialversicherung sind. Somit können Sie weder Beiträge dort einzahlen noch von Leistungen aus dieser partizipieren.

Nur, wenn Sie vor Eintritt in die Beamtenlaufbahn in die Sozialversicherung eingezahlt haben, besteht eine Chance auf einen Leistungsanspruch. Dieser wird jedoch so gering ausfallen, dass Sie den Lebensunterhalt damit nicht sicherstellen könnten, sodass Sie regelmäßig nicht umherkommen, private Absicherung zu betreiben.

Wir beraten Sie gern

Uns ist natürlich bewusst, dass die Thematik Dienstunfähigkeit derart komplex ist, dass an dieser Stelle keine abschließenden Informationen gegeben werden können. Daher bieten wir Ihnen an, in einem persönlichen Beratungsgespräch alle offenen Fragen zu beantworten.

In Hambühren, Wietze und Celle ist die DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG für Sie da.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch! 

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Müller & Schön oHG
Bahnhofstr. 15
29323 Wietze
Termin vereinbaren 05146 92024 0171 4987898 05146 92025 Filialen & Team
Heute:
08:30 bis 12:00
14:00 bis 18:00
Montag:
08:30 bis 12:00
14:00 bis 17:00
Dienstag:
08:30 bis 12:00
14:00 bis 17:00
Mittwoch:
08:30 bis 12:00
14:00 bis 17:00
Donnerstag:
08:30 bis 12:00
14:00 bis 18:00
Freitag:
08:30 bis 12:00
karte
In Google Maps öffnen