Als verbeamteter Lehrer kann man Sie bei langwieriger Krankheit ebenfalls für dienstunfähig erklären. Falls Sie in einem Zeitraum der letzten sechs Monate insgesamt keine drei Monate Ihren Dienst verrichteten, wird eine Versetzung in den Ruhestand wirksam. Darüber hinaus darf in den kommenden sechs Monaten keine komplette Gesundung, bzw. Dienstfähigkeit zu erwarten sein. Generell dürfen Sie eine Dienstunfähigkeit nicht mit einer Berufsunfähigkeit verwechseln, denn möglicherweise findet sich bei einer Dienstunfähigkeit noch eine andere Tätigkeit für Sie.
Gemäß den Richtlinien der Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie noch einen anderen Beruf ausüben und dürfen deshalb keine Leistungen in Anspruch nehmen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle raten Ihnen zu einer Dienstunfähigkeitsversicherung, mit der Sie sich ein Ruhegehalt sichern, selbst wenn Sie noch einen anderen Beruf ausüben können.
Die Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung:
- Garantie einer vertraglich festgelegten Rente
- Übernahme der Beiträge zur Lebens- und Rentenversicherung für die gesamte Laufzeit
- Nachversicherungen sind generell möglich
- Optional flexible Anpassungen, z.B. bei einer Änderung des Absicherungsbedarfs bei Heirat oder Hausbau
- In Abhängigkeit von Ihren persönlichen Bedürfnissen obliegt Ihnen die freie Entscheidung über die Höhe Ihrer Rente.
- Zukünftig sind auch Teilversicherungen möglich.