Private Krankenversicherung für Lehrer
Zu den Leistungen aller Tarife von Vision B gehören unter anderem:
Ihr Leistungsplus: Es besteht Leistungsgarantie! Die vertraglich vereinbarten Leistungen erhalten Sie solange der Versicherungsvertrag gültig ist.
Als Referendare oder Lehrer haben Sie mit den Tarifen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle Zugang zu den bestmöglichen Behandlungen sowie innovativen Therapien und Medikamenten. Allerdings bietet es sich an, grundsätzlich mit Ihrer Beihilfestelle Rücksprache zu halten, ob auch diese entsprechenden Kosten in vollem Umfang berücksichtigt, damit Sie am Ende nicht doch noch auf etwaigen Kosten sitzenbleiben.
Hinsichtlich der Beitragsermittlung werden lediglich die Kosten herangezogen, welche nicht über die Beihilfe abgedeckt sind. Somit ergeben sich besonders günstige Beiträge für Referendare und Lehrer mit einem Beihilfeanspruch. Ferner werden im Rahmen der Beitragsermittlung das Einstiegsalter zu Beginn der Versicherung, der aktuelle Gesundheitszustand sowie der gewünschte Leistungsumfang berücksichtigt.
Gesetzliche Krankenversicherung für Referendare und Lehrer
Als Referendare oder Lehrer im Beamtenverhältnis sind Sie von der verpflichtenden Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit. Dies wiederum hat dahingehend Konsequenzen, dass sich der Dienstherr auch nicht an den Beiträgen beteiligt (Ausnahmen sind die Länder Hamburg, Bremen, Thüringen und Brandenburg) und Sie somit die Beiträge in voller Höhe selber tragen müssen. Diese bemessen sich prozentual an Ihrem Einkommen und werden dementsprechend mit jeder Gehaltserhöhung teurer. Anstelle der Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung erhalten Beamte eine Beihilfe seitens des Dienstherrn.
Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung rechnet der Leistungserbringer unmittelbar mit dem Versicherer ab, so dass Sie entgegen dem Procedere der privaten Absicherung nicht am Abrechnungsvorgang beteiligt sind.
Dass Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherungen ist, streng in einem durch den Gesetzgeber festgelegten Leistungskatalog festgelegt. Dies gilt im Übrigen auch für freiwillig gesetzlich Versicherte.
Unterschiede zwischen den gesetzlichen Anbietern gibt es einzig und allein im Zusammenhang mit Zusatzleistungen, welche die gesetzlichen Krankenversicherer in begrenztem Maße individuell gestalten dürfen. Ansonsten erhalten Sie bei allen Versicherern lediglich eine Regelversorgung, was gemäß dem Sozialgesetzbuch dahingehend definiert ist, dass die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und vor allem wirtschaftlich sein müssen. Sie dürfen demnach das notwendige Maß nicht überschreiten.
Wünschen Sie mehr Komfort, sind Sie gezwungen, Zusatzversicherungen abzuschließen oder Leistungen, die über den gesetzlichen Leistungskatalog hinausgehen, aus eigener Tasche zu zahlen.