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DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Wietze Gesetzliche Krankenversicherung

Krankenversicherung für Lehrer und Referendare – DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle

Seit dem 01.01.2009 besteht in der Bundesrepublik Deutschland eine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung. Damit zog man seinerzeit der Pflegepflichtversicherung nach, sodass in Deutschland kein Bürger ohne Absicherung im Krankheits- oder Pflegefall dasteht und in Folge einer Krankheit in eine finanzielle Notlage geraten würde. Somit wurde sichergestellt, dass jeder Mensch medizinische Hilfe in Anspruch nehmen kann, ohne auf seine finanzielle Situation Rücksicht nehmen zu müssen.

Das Besondere jedoch ist, dass Deutschland im Rahmen seines Krankenversicherungssystem einzigartig ist. So haben Sie die Möglichkeit, sich entweder gesetzlich oder privat krankenzuversichern.

Während gesetzliche Krankenversicherungen zum Großteil an die Bestimmungen des Gesetzgebers gebunden sind, bieten private Krankenkassen ihren Versicherten ein breites Spektrum an Versicherungs- und Vorsorgelösungen an, aus dem sich jeder Versicherte ein individuelles Leistungspaket zusammenstellen kann.

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle gibt im Folgenden ein erster Überblick zu den Gemeinsamkeiten und Unterschieden der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung.

Referendare und Lehrer – Besonderheiten

Als Lehrer haben Sie die Möglichkeit, als Beamte, Angestellte oder Freiberufler tätig zu sein, wobei jede dieser Konstellationen Besonderheiten mit sich bringt. So stehen Sie als verbeamteter Lehrer beispielsweise in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und stehen mit Ihrer ganzen Arbeitskraft Ihrem Dienstherrn zur Verfügung. Im Gegenzug ist dieser Ihnen zu Schutz und Fürsorge verpflichtet, was unter anderem auch die Krankenversicherung beinhaltet.

Im Gegensatz zu den angestellten Lehrern unterliegen Sie als Beamter nicht der Sozialversicherungspflicht und können selber entscheiden, ob Sie sich privat oder gesetzlich versichern möchten. Als angestellter Lehrer sind Sie aufgrund der Einkommenssituation zunächst in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Freiberufler haben unabhängig der Einkommenshöhe immer ein Wahlrecht zwischen einer gesetzlichen oder privaten Absicherung.

Beteiligung in Form einer Beihilfe für Referendare und Lehrer

Der Dienstherr beteiligt sich im Rahmen seiner Fürsorgepflicht an den Aufwendungen im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt oder Tod sowie im Zusammenhang mit Gesundheitsvorsorge im Rahmen einer Beihilfe. Das bedeutet, er übernimmt einen Teil der entstandenen Kosten und erstattet Ihnen diese auf Antrag.

Die Höhe der Beihilfe bemisst sich nach den für Ihr Bundesland maßgeblichen Beihilfeverordnungen. Unabhängig von den Vorschriften richtet sich der Beihilfeanteil jedoch nach dem jeweiligen Familienstand sowie der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder. So kann der Anspruch zwischen 50 und 80 Prozent der entstandenen Aufwendungen liegen.

Aufgrund der bestehenden Krankenversicherungspflicht ist es jedoch nicht ausreichend und vor allem nicht sinnvoll, seine Absicherung allein auf den Beihilfeanspruch zu stützen. Stellen Sie sich vor, Sie erhalten eine Krankenhausrechnung über 50.000 Euro. Bei einem 50-prozentigen Beihilfeanspruch hätten Sie noch immer eine finanzielle Belastung von 25.000 Euro, die aus eigener Tasche zu zahlen wäre.

Daher sind Sie als Referendare oder verbeamteter Lehrer verpflichtet, eine ergänzende Krankenversicherung abzuschließen. Am sinnvollsten ist hier in der Regel eine beihilfekonforme private Krankenversicherung, welche die verbleibenden Restkosten abdeckt. In der gesetzlichen Versicherung hätten Sie diese Option nicht. Hier könnten Sie sich lediglich zu 100 Prozent absichern und würden somit auf einen Großteil des Beihilfeanspruches verzichten, da dieser gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung nur subsidiär geltend gemacht werden kann. Darüber hinaus haben Sie als Beamter keinen Anspruch auf einen Arbeitgeberanteil zu den Krankenversicherungsbeiträgen, so dass Sie die Beiträge vollständig aus eigener Tasche zahlen müssten. In der Regel sind diese deutlich höher als die beihilfekonforme Absicherung einer privaten Krankenversicherung.

Mit den Vision B Tarifen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle bieten wir Referendaren und Lehrern eine optimal auf diesen Personenkreis zugeschnittene Versicherungslösungen an. Sprechen Sie uns jederzeit gerne an. Wir beantworten Ihnen alle Fragen und sichern Sie ab!

Private Krankenversicherung für Lehrer

Mit den Vision B Tarifen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle bieten wir Ihnen eine speziell auf die Bedürfnisse von Referendaren und Lehrern mit Beihilfeanspruch zugeschnittene Versicherungslösungen an. Zur Auswahl stehen die Tarife:

  • Vision B Basis
  • Vision B Komfort
  • Vision B Premium

Zu den Leistungen aller Tarife von Vision B gehören unter anderem:

  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
  • Weltweiter Versicherungsschutz bei Auslandsreisen
  • Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe bis zu 100 %
  • Hohe Erstattungen für Brillen und Medikamente
  • Kostenerstattungen für Behandlungen durch Heilpraktiker
  • Hohe Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit

Ihr Leistungsplus: Es besteht Leistungsgarantie! Die vertraglich vereinbarten Leistungen erhalten Sie solange der Versicherungsvertrag gültig ist.

Als Referendare oder Lehrer haben Sie mit den Tarifen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle Zugang zu den bestmöglichen Behandlungen sowie innovativen Therapien und Medikamenten. Allerdings bietet es sich an, grundsätzlich mit Ihrer Beihilfestelle Rücksprache zu halten, ob auch diese entsprechenden Kosten in vollem Umfang berücksichtigt, damit Sie am Ende nicht doch noch auf etwaigen Kosten sitzenbleiben.

Hinsichtlich der Beitragsermittlung werden lediglich die Kosten herangezogen, welche nicht über die Beihilfe abgedeckt sind. Somit ergeben sich besonders günstige Beiträge für Referendare und Lehrer mit einem Beihilfeanspruch. Ferner werden im Rahmen der Beitragsermittlung das Einstiegsalter zu Beginn der Versicherung, der aktuelle Gesundheitszustand sowie der gewünschte Leistungsumfang berücksichtigt.

Gesetzliche Krankenversicherung für Referendare und Lehrer

Als Referendare oder Lehrer im Beamtenverhältnis sind Sie von der verpflichtenden Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit. Dies wiederum hat dahingehend Konsequenzen, dass sich der Dienstherr auch nicht an den Beiträgen beteiligt (Ausnahmen sind die Länder Hamburg, Bremen, Thüringen und Brandenburg) und Sie somit die Beiträge in voller Höhe selber tragen müssen. Diese bemessen sich prozentual an Ihrem Einkommen und werden dementsprechend mit jeder Gehaltserhöhung teurer. Anstelle der Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung erhalten Beamte eine Beihilfe seitens des Dienstherrn.

Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung rechnet der Leistungserbringer unmittelbar mit dem Versicherer ab, so dass Sie entgegen dem Procedere der privaten Absicherung nicht am Abrechnungsvorgang beteiligt sind.

Dass Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherungen ist, streng in einem durch den Gesetzgeber festgelegten Leistungskatalog festgelegt. Dies gilt im Übrigen auch für freiwillig gesetzlich Versicherte.

Unterschiede zwischen den gesetzlichen Anbietern gibt es einzig und allein im Zusammenhang mit Zusatzleistungen, welche die gesetzlichen Krankenversicherer in begrenztem Maße individuell gestalten dürfen. Ansonsten erhalten Sie bei allen Versicherern lediglich eine Regelversorgung, was gemäß dem Sozialgesetzbuch dahingehend definiert ist, dass die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und vor allem wirtschaftlich sein müssen. Sie dürfen demnach das notwendige Maß nicht überschreiten.

Wünschen Sie mehr Komfort, sind Sie gezwungen, Zusatzversicherungen abzuschließen oder Leistungen, die über den gesetzlichen Leistungskatalog hinausgehen, aus eigener Tasche zu zahlen.

Zusammenfassung

Als Referendare oder Lehrer haben Sie die Wahl, ob Sie sich privat oder gesetzlich absichern möchten. Zu bedenken gilt es hier jedoch, dass als Beamter die gesetzliche Krankenversicherung aufgrund der hohen Kosten bei gleichzeitig schlechteren Leistungen die deutlich schwächere Alternative darstellt, sofern Sie nicht einem der Bundesländer angehören, die einen Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen.

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FAQ zur GKV

Wer kann eine Beratung für mich als Referendar oder Lehrer durchführen?

Als Referendare oder Lehrer haben Sie seit jeher einen hohen Versicherungsbedarf. Heutzutage ist es ein Leichtes, sich über eine Vielzahl an Kommunikationswegen über die unterschiedlichen Optionen adäquater Absicherungen zu informieren. So bieten Berater verschiedener Versicherungsunternehmen sowie Banken entsprechende Versicherungslösungen an. Der Nachteil hierbei ist jedoch der, dass dieser Anbieterkreis primär die eigenen Produkte vermarkten möchte bzw. darf, so dass die Auswahl entsprechend gering ausfallen könnte. Daher empfehlen wir Ihnen, besser einen unabhängigen Finanz- und Versicherungsmakler aufzusuchen, da dieser Ihnen eine breite Palette unterschiedlicher Versicherungslösungen von diversen Anbietern aufzeigen kann. Ebenfalls können Sie mittels Vergleichsportalen im Internet schnell ein Angebotsportfolio erhalten. Allerdings fehlt es hierbei an der persönlichen Beratung, die unseres Erachtens gerade für den Bedarf von Referendaren und Lehrern unabdingbar ist.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle in Verbindung zu setzen. Durch unsere langjährige Erfahrung als Spezialversicherer für den öffentlichen Dienst wissen wir genau, worauf es ankommt, und können Ihnen bei der Suche nach für Sie passenden Versicherungslösungen behilflich sein. Sprechen Sie uns jederzeit gerne an!

Was muss ich bei Versicherungen für Lehrer beachten?

Bei der persönlichen Absicherung sollte stets der berufliche Hintergrund eine wesentliche Rolle bei der Ausrichtung notwendiger Versicherungspolicen einnehmen. So müssen Sie als Referendare oder Lehrer beispielweise dringend darauf achten, im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung eine Diensthaftpflichtversicherung zu inkludieren, da diese unter anderem auch den Verlust Ihres Dienstschlüssels absichert.

Bei der Auswahl einer Krankenversicherung, müssen neben dem gewünschten Versicherungsumfang auch die Beihilfezahlungen des Dienstherrn berücksichtigt werden, um alle Vorteile optimal zu nutzen. Behalten Sie stets die unterschiedlichen, passenden Tarife im Auge, um den für Sie günstigsten Tarif sichern zu können.

Wie können Referendare und Lehrer die Versicherung wechseln?

Immer wieder kommt es vor, dass Versicherungsnehmer der Meinung sind, dass die bestehenden Policen teilweise unnötig oder schlichtweg zu teuer sind. Möglicherweise haben Sie auch einfach eine günstigere Versicherung gefunden und möchten aus Kostengründen die derzeitige Versicherung kündigen.

Hierbei sollten Sie berücksichtigen, dass es einzuhaltende Kündigungsfristen gib, die je nach Versicherungssparte unterschiedlich ausgeprägt sind. Beispielsweise hat eine Haftpflichtversicherung feste Laufzeiten, so dass diese mit einer Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten vor dem Ablauf des Vertrages gekündigt werden muss.

Gleiches gilt für private Krankenversicherungen, die ebenfalls drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden können. Gesetzliche Krankenversicherungen können nach Ablauf einer Mindestmitgliedschaft zum Ende des übernächsten Monats gekündigt werden. Wichtig jedoch: Egal ob Sie aktuell gesetzlich oder privat krankenversichert sind, müssen Sie bei Kündigung nachweisen, eine Folgeversicherung sicher zu haben. Aufgrund der Versicherungspflicht hat der aktuelle Versicherer die Pflicht, Ihrem Wunsch erst entsprechen zu dürfen, wenn der Nachweis gegeben ist.

Wie teuer ist eine Krankenversicherung für Referendare und Lehrer?

Im Gegensatz zur Absicherung in der privaten Krankenversicherung entstehen bei der Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung keinerlei Diskussionen, da der Beitragssatz einheitlich für alle Versicherten 15,5 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens beträgt. Ausnahmen bestehen hier lediglich bei Empfängern von Sozialhilfeleistungen.

Auch gesetzlich versicherte Referendare und Lehrer unterliegen dieser Beitragsverpflichtung. In der Konsequenz bedeutet dies, dass Sie dem Versicherer regelmäßig Ihr Einkommen, bestehend aus dem Haupteinkommen zuzüglich etwaiger Nebenverdienste, zur Kalkulation der Beträge übermitteln müssen.

Im Rahmen der Familienversicherung sind Ehepartner und die Kinder in der GKV kostenlos mitversichert, sofern diese über kein eigenes sozialversicherungspflichtiges Einkommen verfügen.

Eine Möglichkeit, die Beiträge zu reduzieren, besteht darin, Tarife mit Selbstbehalten zu vereinbaren. In diesen Fällen zahlen Sie einen Teil der entstandenen Aufwendungen aus eigener Tasche bis zum Erreichen des vereinbarten Selbstbehalts. Ab dieser Grenze werden die Rechnungen wieder in voller Höhe von der Krankenkasse getragen.

Sind Referendare und Lehrer automatisch krankenversichert?

In der Regel sind Sie vor dem Berufseinstieg als Referendare oder Lehrer bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Meist ist dies über die studentische Krankenversicherung oder teilweise noch über die elterliche Familienversicherung der Fall. Somit besteht zunächst ein entsprechender Versicherungsschutz. Allerdings müssen Sie dem Versicherer eine Mitteilung über die Statusänderung zukommen lassen, damit dieser die Verträge etc. anpassen kann.

Sollten Sie jedoch die Versicherung wechseln ist es etwas aufwendiger. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, Kontakt zur DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle aufnehmen. Wir können Sie allumfassend über einen Versicherungswechsel aufklären und Ihnen Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Versicherungssysteme erläutern.

Wo können Referendare und Lehrer die günstigsten Krankenversicherungen finden?

Die Frage hinsichtlich einer günstigen Krankenversicherung kann vor dem Hintergrund einer geplanten privaten Absicherung nur rein spekulativ erfolgen. Grund ist der große Markt, auf welchem sich unähnliche Versicherungsanbieter tummeln, von denen jeder einzelne noch einmal unterschiedliche Tarife anbietet. Es kommt entsprechend darauf an, welches Leistungsportfolio Sie abschließen möchten sowie auf Ihr jeweiliges Eintrittsalter und Ihren Vorerkrankungen, da diese Kriterien Einfluss auf die Beitragsbelastung haben. Daher empfiehlt Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung einen ausgiebigen Versicherungsvergleich.

Der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung hingegen liegt einheitlich bei 15,5 Prozent des jeweiligen Bruttoeinkommens. Augenscheinlich scheint der Beitrag auch nicht verhandelbar, doch ein zweiter Blick bietet Ihnen sehr wohl die Möglichkeit, Beiträge zu sparen. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenversicherung – oftmals bieten diese Tarife mit Selbstbehalten an, so dass sich dadurch die monatliche Beitragslast reduziert.

Finden Sie für sich die beste Lösung heraus, in dem Sie die private und gesetzliche Krankenversicherung auf den Prüfstand stellen und verschiedene Möglichkeiten vergleichen.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle unterstützt Sie gerne jederzeit dabei! Sprechen Sie uns einfach an!

Was muss ich als Referendar oder Lehrer im Krankheitsfall tun?

Grundsätzlich gilt für Referendare und Lehrer, wie für jeden anderen Arbeitnehmer auch: Melden Sie sich umgehend bei Ihrem nächsten Vorgesetzten krank.

Nachdem Sie sich krankgemeldet haben, sollten Sie umgehend einen Arzt aufsuchen, der Ihnen in diesem Zusammenhang auch die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen kann, damit Sie diese Ihrem Dienstvorgesetzten als Nachweis einreichen können.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, haben Sie mit den gesamten Abrechnungen zwischen Arzt und Krankenkasse keine Berührungspunkte. Sie legen lediglich Ihre Versicherungskarte vor, alles Weitere wird ausschließlich zwischen dem Behandler und der Versicherung abgerechnet.

Als Privatpatient wiederum erhalten Sie eine Rechnung, für die Sie zunächst in Vorkasse gehen müssen. Im Rahmen der Kostenrückerstattung erhalten Sie Ihre Auslagen zurück, wenn Sie die Rechnung an Ihre private Krankenversicherung und gegebenenfalls an die Beihilfestelle senden. Selbstverständlich müssen Sie beihilfeberechtigt sein und ein entsprechendes Antragsformular für die Kostenerstattung ausfüllen.

Haben Sie noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie Ihren ersten unverbindlichen, kostenlosen Beratungstermin! Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle sind gerne für Sie da.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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