DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Wietze Gesetzliche Krankenversicherung

Krankenversicherung für Lehrer und Referendare – DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle

Seit dem 01.01.2009 besteht in der Bundesrepublik Deutschland eine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung. Damit zog man seinerzeit der Pflegepflichtversicherung nach, sodass in Deutschland kein Bürger ohne Absicherung im Krankheits- oder Pflegefall dasteht und in Folge einer Krankheit in eine finanzielle Notlage geraten würde. Somit wurde sichergestellt, dass jeder Mensch medizinische Hilfe in Anspruch nehmen kann, ohne auf seine finanzielle Situation Rücksicht nehmen zu müssen.

Das Besondere jedoch ist, dass Deutschland im Rahmen seines Krankenversicherungssystem einzigartig ist. So haben Sie die Möglichkeit, sich entweder gesetzlich oder privat krankenzuversichern.

Während gesetzliche Krankenversicherungen zum Großteil an die Bestimmungen des Gesetzgebers gebunden sind, bieten private Krankenkassen ihren Versicherten ein breites Spektrum an Versicherungs- und Vorsorgelösungen an, aus dem sich jeder Versicherte ein individuelles Leistungspaket zusammenstellen kann.

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle gibt im Folgenden ein erster Überblick zu den Gemeinsamkeiten und Unterschieden der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung.

Referendare und Lehrer – Besonderheiten

Als Lehrer haben Sie die Möglichkeit, als Beamte, Angestellte oder Freiberufler tätig zu sein, wobei jede dieser Konstellationen Besonderheiten mit sich bringt. So stehen Sie als verbeamteter Lehrer beispielsweise in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und stehen mit Ihrer ganzen Arbeitskraft Ihrem Dienstherrn zur Verfügung. Im Gegenzug ist dieser Ihnen zu Schutz und Fürsorge verpflichtet, was unter anderem auch die Krankenversicherung beinhaltet.

Im Gegensatz zu den angestellten Lehrern unterliegen Sie als Beamter nicht der Sozialversicherungspflicht und können selber entscheiden, ob Sie sich privat oder gesetzlich versichern möchten. Als angestellter Lehrer sind Sie aufgrund der Einkommenssituation zunächst in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Freiberufler haben unabhängig der Einkommenshöhe immer ein Wahlrecht zwischen einer gesetzlichen oder privaten Absicherung.

Beteiligung in Form einer Beihilfe für Referendare und Lehrer

Der Dienstherr beteiligt sich im Rahmen seiner Fürsorgepflicht an den Aufwendungen im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt oder Tod sowie im Zusammenhang mit Gesundheitsvorsorge im Rahmen einer Beihilfe. Das bedeutet, er übernimmt einen Teil der entstandenen Kosten und erstattet Ihnen diese auf Antrag.

Die Höhe der Beihilfe bemisst sich nach den für Ihr Bundesland maßgeblichen Beihilfeverordnungen. Unabhängig von den Vorschriften richtet sich der Beihilfeanteil jedoch nach dem jeweiligen Familienstand sowie der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder. So kann der Anspruch zwischen 50 und 80 Prozent der entstandenen Aufwendungen liegen.

Aufgrund der bestehenden Krankenversicherungspflicht ist es jedoch nicht ausreichend und vor allem nicht sinnvoll, seine Absicherung allein auf den Beihilfeanspruch zu stützen. Stellen Sie sich vor, Sie erhalten eine Krankenhausrechnung über 50.000 Euro. Bei einem 50-prozentigen Beihilfeanspruch hätten Sie noch immer eine finanzielle Belastung von 25.000 Euro, die aus eigener Tasche zu zahlen wäre.

Daher sind Sie als Referendare oder verbeamteter Lehrer verpflichtet, eine ergänzende Krankenversicherung abzuschließen. Am sinnvollsten ist hier in der Regel eine beihilfekonforme private Krankenversicherung, welche die verbleibenden Restkosten abdeckt. In der gesetzlichen Versicherung hätten Sie diese Option nicht. Hier könnten Sie sich lediglich zu 100 Prozent absichern und würden somit auf einen Großteil des Beihilfeanspruches verzichten, da dieser gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung nur subsidiär geltend gemacht werden kann. Darüber hinaus haben Sie als Beamter keinen Anspruch auf einen Arbeitgeberanteil zu den Krankenversicherungsbeiträgen, so dass Sie die Beiträge vollständig aus eigener Tasche zahlen müssten. In der Regel sind diese deutlich höher als die beihilfekonforme Absicherung einer privaten Krankenversicherung.

Mit den Vision B Tarifen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle bieten wir Referendaren und Lehrern eine optimal auf diesen Personenkreis zugeschnittene Versicherungslösungen an. Sprechen Sie uns jederzeit gerne an. Wir beantworten Ihnen alle Fragen und sichern Sie ab!

Private Krankenversicherung für Lehrer

Gesetzliche Krankenversicherung für Referendare und Lehrer

Zusammenfassung

Als Referendare oder Lehrer haben Sie die Wahl, ob Sie sich privat oder gesetzlich absichern möchten. Zu bedenken gilt es hier jedoch, dass als Beamter die gesetzliche Krankenversicherung aufgrund der hohen Kosten bei gleichzeitig schlechteren Leistungen die deutlich schwächere Alternative darstellt, sofern Sie nicht einem der Bundesländer angehören, die einen Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen.

FAQ zur GKV

Wer kann eine Beratung für mich als Referendar oder Lehrer durchführen?

Was muss ich bei Versicherungen für Lehrer beachten?

Wie können Referendare und Lehrer die Versicherung wechseln?

Wie teuer ist eine Krankenversicherung für Referendare und Lehrer?

Sind Referendare und Lehrer automatisch krankenversichert?

Wo können Referendare und Lehrer die günstigsten Krankenversicherungen finden?

Was muss ich als Referendar oder Lehrer im Krankheitsfall tun?

Haben Sie noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie Ihren ersten unverbindlichen, kostenlosen Beratungstermin! Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle sind gerne für Sie da.

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