Einstellungs-, Auswahlverfahren und Ausbildung
Für Bewerber zum Dienst in der JVA gelten diese Einstellungsvoraussetzungen:
- deutsche Staatsangehörigkeit oder eines EU-Mitgliedsstaats
- gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
- Verantwortungsbewusstsein und Beobachtungsgabe
- gutes Gedächtnis
- Konfliktfähigkeit
- körperliche Fitness
- psychische Stabilität
- tadelloses polizeiliches Führungszeugnis
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse (schuldenfrei)
- normaler BMI
- keine Tätowierungen mit politischer Aussage
In einem Auswahlverfahren werden sportliche Tests, Intelligenztests, eine ärztliche Untersuchung und Vorstellungsgespräche zur psychischen, physischen und charakterlichen Eignung durchgeführt. Da es sich dabei um eine Ländersache handelt, können sich die Verfahren, je nach Bundesland, unterscheiden. Bei einer positiven Bewertung kann die Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten beginnen.
Falls Sie zum Justizvollzugsbeamten im mittleren Dienst ausgebildet werden, wird ein Realschulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung vorausgesetzt. Die zweijährige Ausbildung wird in einer Justizvollzugsanstalt und einer Justizvollzugsschule durchgeführt. Die sich abwechselnden theoretischen und praktischen Abschnitte dauern jeweils zweieinhalb bis fünfeinhalb Monate.
Bereits während der Ausbildung können Sie sich für eine bestimmte Richtung spezialisieren, z.B.:
- Allgemeiner Vollzugsdienst
- Mittlerer Verwaltungsdienst
- Werkdienst
Schwerpunkte der theoretischen Ausbildung
- Staats-, Verfassungs-, Straf- und Strafprozessrecht
- Beamten-, Tarif- und Verwaltungsrecht
- Vertrags- und Vergaberecht
- Betriebswirtschaftslehre
- Haushaltsrecht
- Vollstreckungs- und Vollzugsrecht