DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Wietze Justizvollzugsbeamter

Justizvollzugsbeamter

Als Justizvollzugsbeamter überträgt man Ihnen zahlreiche, verschiedene, verantwortungsvolle Aufgaben, die Sie körperlich und psychisch sehr fordern. Man betraut Sie mit den Häftlingen einer Justizvollzugsanstalt des Landes und erwartet von Ihnen deren Beaufsichtigung, Betreuung, Versorgung und Unterstützung zur Wiedereingliederung der Häftlinge nach ihrer Entlassung. Man möchte ihnen ein geordnetes Leben in sozialer Verantwortung ermöglichen, ohne dass sie wieder straffällig werden.

Sie verrichten Ihren Dienst in Form einer Wechselschicht, auch an Wochenenden und Feiertagen, in einer Justizvollzugsanstalt (kurz JVA) und sind dabei im Vollzugs-, Werks-, Sanitäts- und Verwaltungsdienst tätig.

Die Sicherheit innerhalb der JVA und der Allgemeinheit

Als Justizvollzugsbeamter sind Sie befugt selbst Zwangsmaßnahmen durchzuführen. Sie benötigen keine Genehmigung eines Richters oder der Staatsanwaltschaft, um bei Gefahr im Verzug oder der Gefährdung der Sicherheit eines Kollegen oder des Gefangenen selbst beispielsweise von Schlagstöcken, Pfefferspray und Fesseln wie Hand- und Fußschellen Gebrauch zu machen.

Innerhalb der JVA Gruppen gibt es Beamte mit Spezialausbildung, die bei erhöhtem Sicherheitsrisiko eingesetzt werden. Dabei kann es sich um den Transport von gefährlichen Gefangenen in Gerichtsgebäude, zu Gerichtsprozessen oder in die Justizanstalt handeln. Sie greifen bei Haftraumstürmungen, bei groben Auseinandersetzungen mit und unter Gefangenen ein und bereinigen die Situation z.B. bei Bränden, Geiselnahmen, Meutereien oder Bombendrohungen. Diese Justizvollzugsbeamte tragen Waffen wie Reizstoffsprühgeräte (RSG), Einsatzstöcke oder unterschiedliche Schusswaffen bei sich, bei Bedarf zum Selbstschutz eine Maske und Schutzkleidung.

Einstellungs-, Auswahlverfahren und Ausbildung

Schwerpunkte der theoretischen Ausbildung

Justizvollzugsbeamter im mittleren Dienst - Aufgaben

Vollzugsdienst

Werkdienst

Sanitätsdienst

Verwaltungsdienst

Ausbildung zum gehobenen Dienst

Man lässt Sie zu, wenn Sie sich durch einen dreijährigen Vorbereitungsdienst zum Dipl. Rechtspfleger (FH) qualifiziert haben. Das Studium setzt sich insgesamt aus einer zwölfmonatigen Studienpraxis in einer Justizvollzuganstalt und aus einem 24 Monate andauerndem Studium an der Fachhochschule zusammen, welches u.a. diese Themen beinhaltet:

  • allgemeine Grundlagen des Zivil-, Straf- und Strafprozessrechts
  • Verwaltungs- und Beamtenrecht
  • Haushalts- und Vollzugsrecht
  • Vollzugsverwaltung
  • Psychologie
  • Kriminologie

Leitung des Versorgungsmanagements (VVM) und der Wirtschaftsverwaltung

Als Justizvollzugsbeamte sorgen Sie für die Versorgung der Justizvollzugsanstalt mit Verpflegung und benötigten Bedarfsgütern. Dabei zählt u.a. das zu Ihrem Aufgabengebiet:

  • Erstellung der Haushalts- und Budgetpläne
  • Organisation des kompletten Einkaufs
  • Leitung aller Versorgungsbereiche (Küche, Wäscherei)
  • Gebäudemanagement

Weitere Einsatzmöglichkeiten wären die Leitung des Verwaltungsdienstes, der Bau-, Arbeitsverwaltung und Verantwortung für den Arbeitseinsatz der Gefangenen. Möglich wäre auch die Beförderung in die Laufbahn des höheren Verwaltungsdienstes in Ministerien oder Behörden.  

Ruhestand und Pensionen

Der Justizvollzug hat einen hohen Anteil an Frühpensionierungen und Krankenstand zu verzeichnen. Je nach Bundesland variiert der Anteil an Frühpensionierungen zwischen 46 und 56 Prozent, wobei Nordrhein-Westfalen mit 56 % den Spitzenwert zu bieten hat.

Justizvollzugsbeamte sind u.a. aufgrund des Schichtdienstes hohen Belastungen ausgesetzt, so dass sie momentan bereits mit 62 Jahren den Ruhestand antreten können. Ihnen und berücksichtigungsfähigen Angehörigen steht wegen des besonderen Dienstverhältnisses eine eigene beamtenrechtliche Krankenfürsorge zu. Im Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfall oder zur Früherkennung von Krankheiten und für Schutzimpfungen können vom Dienstherrn Beihilfen beansprucht werden.

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