Benötigen Referendare spezielle Versicherungen?
Referendare müssen zum Erhalt des erforderlichen Versicherungsschutzes die gleichen Bedingungen einhalten, wie Lehrer. Da bereits während des Referendariats das Risiko einer Dienstunfähigkeit besteht, raten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle bereits frühzeitig zum Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung. Denn aufgrund gesundheitlicher Probleme kann Ihr Dienstherr Sie bereits als Referendar für dienstunfähig erklären.
Sogar schon als Referendar besteht für Sie das Risiko für Schäden, die während Ihrer Dienstzeit entstehen, zur Verantwortung gezogen zu werden. In einem solchen Fall werden Sie sogar mit Ihrem vollständigen persönlichen Vermögen zur Haftung herangezogen. Eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung stellt die Diensthaftpflichtversicherung dar. Meist besitzen Sie bereits als Referendar Schulschlüssel. Sollten Sie diese verlieren, muss die vollständige Schließanlage nebst Schlüsseln des Schulgebäudes getauscht werden. Daher sollte die Diensthaftpflichtversicherung dringend eventuellen Schlüsselverlust mit absichern.
Als Referendar erhalten Sie durch Ihren Dienstherrn die sogenannte Beihilfe. Daher sollten Sie sich bereits zu dieser Zeit mit einer Krankenversicherung befassen, welche diese Beihilfe in einem individuellen Vertrag beachtet. Für Sie als Referendar haben wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle den Artikel „Wichtige Versicherungen für Lehrer und Referendare“ zu Ihrer Information zusammengestellt.
Ist eine Haftpflichtversicherung für Referendare notwendig?
Leider existieren für Sie als Referendar spezielle berufliche Risiken. Sollten Sie aufgrund Eigenverschulden gegenüber einem Dritten einen Schaden verursachen, müssen Sie laut Vorgaben des Gesetzgebers mit Ihrem persönlichen Vermögen hierfür haften. Um vor enormen finanziellen Verpflichtungen aufgrund Schadenersatz- sowie Schmerzensgeldforderungen abgesichert zu sein, empfiehlt sich eine adäquate Haftpflichtversicherung.
Speziell als Referendar sollten Sie bei der Diensthaftpflichtversicherung darauf achten, dass nicht nur während Ihrer Amtsausübung entstandene Schäden, sondern auch eventueller Schlüsselverlust abgesichert sind.