Absicherung gesetzlich oder privat?
Der Abschluss einer Pflegeversicherung ist nicht nur für gesetzlich krankenversicherte, sondern auch privat versicherte Arbeitnehmer, Arbeitslose, Rentner oder Heilfürsorgeberechtigte verpflichtend. Eine automatische Erfassung in der gesetzlichen sozialen Pflegeversicherung erfolgt für gesetzlich Versicherte, wohingegen beispielsweise privat Versicherte separate Verträge bei deren Krankenkasse oder anderen Anbietern, wie beispielsweise DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle abschließen müssen.
Beinahe sämtliche Bürgerinnen sowie Bürger Deutschlands sind gegen das Pflegebedürftigkeits-Risiko aufgrund Einführung der erweiterten Pflegeversicherungspflicht teilweise abgesichert.
Die Pflegeversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle nutzt das Kostenerstattungs-Prinzip, wohingegen gesetzliche Pflegepflichtversicherungen Sachleistungen gewähren.
Es bestehen klare Definitionen des Leistungsumfangs gesetzlicher und privater Pflegepflichtversicherungen, welche ungefähr gleich sind. Sind vorgegebene Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Recht auf Leistungen:
- Zumindest ½ Jahr bestehende Pflegebedürftigkeit.
- Hilfe wird u.a. beim Essen, Waschen sowie eigener häuslicher Versorgung benötigt.
- Zumindest 1 ½ Stunden benötigte Pflegebedarfs-Unterstützung täglich.
- ¾ Stunde hiervon entfällt auf Grundversorgung.
- Ambulante, stationäre oder teilstationäre Pflege.
Form, Zeitdauer sowie Schwere bestehender Beeinträchtigungen bestimmen den Pflegebedürftigkeitsgrad, wobei beim Antragsteller sechs Lebensbereiche überprüft werden. Der Bedürftige selbst entscheidet, von wem, wo und in welcher Art er gepflegt werden möchte. Die Einstufung der Bedürftigkeit in die Pflegegrade 1-5 erfolgt seit 2017, wobei Leistungsansprüche größer sind, je höher der Pflegegrad ist.