Werden Sie als Beamter der Feuerwehr auf Probe oder Widerruf aus dem Dienst entlassen, erhalten Sie in den wenigsten Fällen Leistungen. Ausnahmen gibt es lediglich, wenn Sie bereits mehr als fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben oder aufgrund eines Unfalls im Dienst dienstunfähig geworden sind.
Ist letzteres der Fall, erhalten Sie die sogenannte Unfallpension Ihres Dienstherrn, die recht hoch ausfällt.
In allen anderen Fällen erhalten Sie keine Leistungen und sind daher auf die Dienstanfänger-Police angewiesen. Sie kombiniert im Wesentlichen eine klassische, auf Dienstanfänger angepasste Dienstunfähigkeitsversicherung mit verschiedenen Altersvorsorge-Möglichkeiten.
So sichern Sie sich auf der einen Seite gegen Dienstunfähigkeit ab und sparen auf der anderen Seite gut verzinstes Geld für Ihr Alter beiseite.
Im Folgenden stellen wir Ihnen die Dienstunfähigkeitsversicherung und die dadurch entstehenden Vorteile für Beamte etwas genauer vor. Darüber hinaus zeigen wir Ihnen, welche Altersvorsorgeverträge Sie mit Ihrer Dienstanfänger-Police verbinden können. Vereinbaren Sie bei weiteren Fragen einfach einen Termin bei Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln.