Dienstanfänger-Police: Als Beamter der Feuerwehr rundum geschützt

Als Beamter der Feuerwehr genießen Sie durch den beruflichen Status einen der sichersten Jobs in Deutschland. Dennoch ist es möglich, dass Sie aufgrund einer Dienstunfähigkeit aus dem aktiven Dienst entlassen werden. In diesem Artikel haben wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln daher die wichtigsten Grundlagen der Dienstanfänger-Police für Sie zusammengefasst.

Dienstunfähigkeit und Altersvorsorge: die Grundlagen

Um den Sinn der Dienstanfänger-Police zu verstehen, ist ein gewisses Grundwissen über die Ansprüche von Beamten der Feuerwehr bei Dienstunfähigkeit und zur Altersvorsorge notwendig. Grundsätzlich werden Sie in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, wenn Sie dienstunfähig werden. Beamte erhalten statt Rente die Pension, die ab dem Zeitpunkt des Eintritts in den altersbedingten Ruhestand (Pensionsalter; aktuell 67 Jahre – für Beamte der Feuerwehr 60 Jahre) gezahlt wird. 

Allerdings gibt es hier zahlreiche Ausnahmen, die vor allem Dienstanfänger (Beamte der Feuerwehr auf Widerruf/Anwärter und Beamte auf Probe) betreffen. Alle Stufen vor der Verbeamtung auf Lebenszeit fallen in den Bereich „Dienstanfänger“. Hier spielt die Dienstanfänger-Police durch ihren speziell angepassten Schutz eine wichtige Rolle. Konkret haben Sie als Beamter der Feuerwehr bei einer Dienstunfähigkeit diese Ansprüche:

  • Beamte auf Widerruf: Sie werden bei einer Dienstunfähigkeit aus dem Beamtenverhältnis entlassen und nachträglich in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Gegen Ihren ehemaligen Dienstherrn haben Sie keiner darüber hinausgehenden Ansprüche. Auch aus der gesetzlichen Rentenkasse erhalten Sie erst Leistungen, wenn Sie mindestens fünf Jahre Beiträge eingezahlt haben. 
  • Beamte auf Probe: Werden Sie als Beamter der Feuerwehr in dieser Phase dienstunfähig, erhalten Sie ebenfalls noch keine Pension. Obwohl Sie in Ihrer Zeit auf Probe schon das volle Gehalt beziehen, werden Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert und aus dem Beamtenverhältnis entlassen. 
  • Beamte auf Lebenszeit: Sind Sie erst einmal auf Lebenszeit verbeamtet, ist bei einer Dienstunfähigkeit keine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis mehr möglich. Anstelle dessen werden Sie bei Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt und erhalten von Ihrem Dienstherrn die sogenannte Mindes- oder Frühpension. Sie beträgt rund 1400 Euro und erhöht sich für jedes bis dahin geleistete Dienstjahr um rund 1,7 Prozent der letzten Bezüge. 

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass Beamte der Feuerwehr erst bei Übernahme auf Lebenszeit einen guten Schutz genießen. Selbst in dieser Phase ist die Lücke zum vorherigen Gehalt aber noch groß – den schlechtesten Schutz haben Beamte auf Widerruf und Probe. Die Dienstanfänger-Police kombiniert Dienstunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge und sichert diese besonders gefährdeten Beamten damit vollumfänglich ab. Lassen Sie sich bei weiteren Fragen oder Anliegen bei Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln beraten! 

Die Leistungen der Dienstanfänger-Police im Überblick

Werden Sie als Beamter der Feuerwehr auf Probe oder Widerruf aus dem Dienst entlassen, erhalten Sie in den wenigsten Fällen Leistungen. Ausnahmen gibt es lediglich, wenn Sie bereits mehr als fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben oder aufgrund eines Unfalls im Dienst dienstunfähig geworden sind. Ist letzteres der Fall, erhalten Sie die sogenannte Unfallpension Ihres Dienstherrn, die recht hoch ausfällt. 

In allen anderen Fällen erhalten Sie keine Leistungen und sind daher auf die Dienstanfänger-Police angewiesen. Sie kombiniert im Wesentlichen eine klassische, auf Dienstanfänger angepasste Dienstunfähigkeitsversicherung mit verschiedenen Altersvorsorge-Möglichkeiten. So sichern Sie sich auf der einen Seite gegen Dienstunfähigkeit ab und sparen auf der anderen Seite gut verzinstes Geld für Ihr Alter beiseite. 

Im Folgenden stellen wir Ihnen die Dienstunfähigkeitsversicherung und die dadurch entstehenden Vorteile für Beamte etwas genauer vor. Darüber hinaus zeigen wir Ihnen, welche Altersvorsorgeverträge Sie mit Ihrer Dienstanfänger-Police verbinden können. Vereinbaren Sie bei weiteren Fragen einfach einen Termin bei Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln

Die Vorteile der Dienstunfähigkeitsversicherung

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln empfehlen grundsätzlich jedem Beamten der Feuerwehr den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung. Denn: Zum einen ist die Absicherung durch den Dienstherrn in nahezu allen Fällen nicht sonderlich umfangreich, zum anderen sind Sie bei der Feuerwehr einem hohen körperlichen und psychischen Risiko ausgesetzt. 

Hinzu kommt, dass Sie die Dienstunfähigkeitsversicherung im Rahmen der Dienstanfänger-Police einfach mit Ihrer privaten Altersvorsorge koppeln. So zahlen Sie kaum höhere Beiträge, profitieren aber von einer doppelten Absicherung. Konkret bietet eine Dienstunfähigkeitsversicherung bei der DBV Ihnen diese Vorteile:

  • Sie erhalten bei Eintritt der Dienstunfähigkeit eine garantierte, vertraglich vereinbarte und monatliche ausgezahlte Rente.
  • Die Rente wird unabhängig davon gewährt, ob Sie noch einen anderen Beruf ausüben können – die Dienstunfähigkeit, die der Dienstherr feststellt, zählt für uns. 
  • Sie haben die Möglichkeit, eine Dynamik in Ihren Vertrag zu integrieren.
  • Es ist ohne Probleme möglich, die Versicherungssumme zu erhöhen – etwa dann, wenn sich Ihr Leben durch Familie oder den Bau des eigenen Hauses verändert.
  • Im Rahmen der Dienstanfänger-Police erhalten Beamte der Feuerwehr besonders günstige Konditionen (junges Alter = geringeres Risiko) und zusätzliche Rabatte, etwa durch die Bündelung verschiedener Versicherungen bei der DBV.

Die Altersvorsorge-Möglichkeiten der Dienstanfänger-Police

Wie bereits erwähnt, kombinieren Sie durch die Dienstanfänger-Police eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit der privaten Altersvorsorge. Bei letzterer können Sie zwischen unterschiedlichen Wegen wählen, die Sie im Einzelfall mit Ihrem Berater der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln besprechen sollten. Es stehen unterschiedliche Fonds, Beteiligungen und Mischlösungen zur Auswahl.

Die Höhe der Rente bei der Dienstanfänger-Police

Bei der Dienstanfänger-Police wird die Rente in zwei Phasen aufgeteilt – einmal die Zeit vor und einmal nach der Verbeamtung auf Lebenszeit. Der Grund hierfür ist, dass Sie in beiden Phasen unterschiedliche Ansprüche gegen Ihren Dienstherrn haben und als Beamter der Feuerwehr so immer bestmöglich geschützt sind. Im Folgenden die beiden Phasen kurz erklärt. 

Phase eins: Beamte der Feuerwehr auf Widerruf und Probe

Solange Sie Beamter auf Widerruf und Probe sind, haben Sie bei einer Dienstunfähigkeit eine besonders hohe Belastung. Daher fließt der Großteil der monatlichen Beiträge in dieser Zeit in die Dienstunfähigkeitsversicherung, aus der Sie (bei Dienstunfähigkeit während der Zeit auf Widerruf oder Probe) diese Leistungen erhalten:

  • Beamte im mittleren Dienst: maximal 1.200 Euro im Monat
  • Beamte der Feuerwehr im gehobenen Dienst: maximal 1.500 Euro im Monat
  • Beamte im höheren Dienst: bis zu 1.800 Euro im Monat möglich

Phase zwei: Beamte auf Lebenszeit

Durch die Mindestpension Ihres Dienstherrn sinkt bei Beamten der Feuerwehr auf Lebenszeit kontinuierlich der Bedarf nach den Leistungen der Dienstanfänger-Police. Deshalb fließt ein großer Teil Ihrer Beiträge nach der Übernahme auf Lebenszeit in die Altersvorsorge. Die Dienstunfähigkeitsrente kann dennoch mit einer Dynamik versehen werden, sodass sie sich Jahr für Jahr an die gestiegenen Pensionsansprüche angleicht.

Wir beraten Sie gerne

Gerne berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG zu allen Versicherungsfragen in Köln. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!

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