Die kleine Anwartschaft sichert in erster Linie den Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Wird die private Krankenversicherung später aktiviert, ist grundsätzlich keine erneute vollständige Gesundheitsprüfung erforderlich. Erkrankungen, die während der Anwartschaft entstehen, beeinflussen die Aufnahmebedingungen dadurch nicht erneut.
Das spätere Eintrittsalter wird bei der kleinen Anwartschaft jedoch weiterhin berücksichtigt. Da keine Alterungsrückstellungen aufgebaut werden, kann ein höheres Alter bei der Aktivierung zu entsprechend höheren Beiträgen führen.
Die große Anwartschaft berücksichtigt zusätzlich zum Gesundheitszustand auch das ursprüngliche Eintrittsalter. Während der Laufzeit werden Alterungsrückstellungen gebildet, die später bei der Beitragsberechnung des privaten Krankenversicherungsschutzes berücksichtigt werden.
Die wichtigsten Unterschiede sind:
- kleine Anwartschaft: Sicherung des Gesundheitszustands
- große Anwartschaft: Sicherung des Gesundheitszustands und des Eintrittsalters
- kleine Anwartschaft: keine Bildung von Alterungsrückstellungen
- große Anwartschaft: Aufbau von Alterungsrückstellungen während der Laufzeit
- beide Varianten: spätere Aktivierung ohne erneute vollständige Gesundheitsprüfung nach den vertraglichen Voraussetzungen
Für Polizeibeamte, die voraussichtlich über einen langen Zeitraum freie Heilfürsorge erhalten, kann die große Anwartschaft aufgrund der berücksichtigten Alterungsrückstellungen besonders relevant sein. Die Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln bietet beide Varianten für unterschiedliche Laufbahn- und Absicherungssituationen an.