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DBV Claus Decker oHG in Köln Anwartschaftsversicherung

Warum ist eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll?

Sie als Beamter der Polizei erhalten von Ihrem Dienstherrn die Kostenübernahme für gesundheitliche Vorsorgemaßnahmen in Form der freien Heilfürsorge. Die Kosten bei Krankheit, Geburt Ihres Kindes oder die der Pflege werden vollständig übernommen, sind aber zeitlich befristet. Spätestens im Ruhestand haben Sie einen Anspruch auf Beihilfe. In manchen Bundesländern erhalten Beamte der Polizei auch während ihrer Ausbildung Heilfürsorge. Sobald sie dann verbeamtet werden, kann der Heilfürsorgeanspruch erlöschen und das Recht auf Beihilfe setzt ein. Die Heilfürsorge deckt fast die gesamten medizinischen Kosten ab. Demnach ist keine zusätzliche Krankenversicherung nötig. 

Beihilfe wird aber nur dann gewährt, wenn eine private und beihilfekonforme Krankenversicherung die Kosten für nicht erstattungsfähige Leistungen trägt. Sollte sich der Beamte der Polizei für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, entfällt sein Anspruch auf Beihilfe. 

Im Allgemeinen übernimmt die Beihilfestelle 50 Prozent, bzw. 70 Prozent bei Beamten im Ruhestand, der Kosten. Die verbleibenden Geldleistungen müssen mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung gesichert sein. Der Beamte der Polizei zahlt hierfür seine monatlichen Beiträge. Die Versicherungsleistungen müssen denen einer gesetzlichen Krankenversicherung mindestens gleichgestellt sein. 

Die Beiträge einer privaten Krankenversicherung werden durch Kriterien wie Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang berechnet. Je jünger und gesünder der Beamte der Polizei bei Vertragsabschluss ist, desto kostengünstiger fallen die Versicherungsbeiträge aus. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln beraten Sie dazu gerne in einem persönlichen und unverbindlichen Gespräch. Schwierig wird es für Beamte der Polizei, wenn:

  • Sie während des Dienstes Heilfürsorge beziehen
  • mit Beginn des Ruhestandes Beihilfe erhalten möchten
  • und zu diesem Zeitpunkt eine Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung anstreben.

Das recht hohe Alter und der, im Gegensatz zu den Dienstanwärtern, verschlechterte Gesundheitszustand sind Gründe genug, Risikozuschläge zu erhalten. Die monatlichen Beiträge würden immens steigen und gegebenenfalls wäre dadurch lediglich der Basistarif möglich.  

Was spricht der Gesetzgeber?

Laut § 12 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) unterliegen die privaten Versicherer folgender Pflicht: “Alle Personen im sogenannten Basistarif aufzunehmen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind. Die Leistungen im Basistarif sind in Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Der Beitrag im Basistarif darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen.” 

Mit der Anwartschaftsversicherung Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln umgehen Sie dieses Problem und sind bestens abgesichert.

Detailansicht der Anwartschaftsversicherung

Eine Anwartschaftsversicherung dient dazu, schon frühzeitig die Bedingungen für den künftigen Eintritt in die private Krankenversicherung festzulegen. In der Übergangszeit sind geringe Kosten zu erwarten. Die Verwaltungskosten stellen das Minimum dar, aber es lassen sich auch bereits Altersrückstellungen bilden. 

Die Anwartschaftsversicherung unserer DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln sichert Ihnen die spätere, garantierte Aufnahme in eine private Krankenversicherung. Die Vertragsbedingungen, die beim Abschluss der Anwartschaft festgelegt wurden, sind maßgeblich – egal wie lange die Umwandlung auf sich warten lässt. Eine Anwartschaftsversicherung beinhaltet keine Krankenversicherungsleistungen. 

Es gibt die kleine und die große Anwartschaftsversicherung. Die Kleine ist kostengünstiger, beide Versicherungen weisen jedoch nur einen Bruchteil der Beitragskosten einer aktiven privaten Krankenversicherung auf. Fakt ist:

  • Bei der Umwandlung der Anwartschaftsversicherung in die private Krankenversicherung ist das ursprüngliche Eintrittsalter für die Beitragsberechnung maßgeblich.
  • Diese Umwandlung geschieht ohne erneute Risikoprüfung.
  • Die Dauer der Anwartschaft wird angerechnet und es existiert keine Wartezeit im Leistungsfall.
  • Ein Leistungsanspruch während der Anwartschaft besteht nicht.
  • Jeder Beamte der Polizei muss eine eigene Versicherung abschließen.

Treten nach dem Versicherungsabschluss Krankheiten oder schwere Unfallfolgen auf, werden diese bei der Beitragserhebung durch Risikozuschläge nicht berücksichtigt. 

Pflegeversicherung

Eine Anwartschaftsversicherung kann auch für die Pflegeversicherung abgeschlossen werden. Das allerdings für maximal fünf Jahre. Beamte der Polizei können jedoch eine Verlängerung der Versicherungsdauer beantragen. 

Kleine oder große Anwartschaftsversicherung?

Die kleine Anwartschaft dient dazu, dass der Gesundheitszustand, der bei Vertragsabschluss festgestellt wird, die Beitragsbemessungsgrundlage darstellt. Die kleine Anwartschaftsversicherung ist dann empfehlenswert, wenn es sich um eine kurze Überbrückungszeit handelt und das Lebensalter nur gering ins Gewicht fällt. Für heilfürsorgeberechtigte Polizeianwärter oder Beamte auf Probe, die bei Verbeamtung einen Beihilfeanspruch haben, ist die kleine Anwartschaftsversicherung eine solide Absicherung. Der Nachteile der kleinen Anwartschaft ist, dass der spätere Beitrag höher ausfallen wird, da die notwendigen Altersrückstellungen erst noch gebildet werden müssen.

Die große Anwartschaftsversicher DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln

Beamte der Polizei deren Anspruch auf Heilfürsorge durchaus bis zur Pensionierung bestehen kann, profitieren von der großen Anwartschaft. Die Beitragsberechnung zur privaten Krankenversicherung basiert unter anderem auch auf dem Alter bei Eintritt in die private Krankenversicherung. Wenn Sie mit über 60 in die private Krankenversicherung eintreten möchten, treibt das die Prämien enorm in die Höhe.

Schließen Sie bereits in jungen Jahren eine große Anwartschaftsversicherung ab, um sich die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Berlin mit dem Alter und dem Gesundheitszustand bei Abschluss der Anwartschaft zu sichern.

Anwärter auf den Dienst als Beamte der Polizei sollten zumindest die kleinen Anwartschaftsversicherung abschließen und diese gegebenenfalls nach der Ausbildung, falls weiter ein Heilfürsorge Anspruch besteht, in eine große Anwartschaftsversicherung umwandeln. Das erfolgt problemlos ohne erneute Gesundheitsprüfung. Der monatliche Beitrag zur großen Anwartschaftsversicherung ist höher als die monatlichen Zahlungen zur kleinen Anwartschaftsversicherung. Grund ist, dass bei der großen Anwartschaftsversicherung zusätzlich zum Abdecken der Verwaltungskosten bereits Altersrückstellung aufgebaut werden, die später aufgelöst werden und somit ermöglichen, dass die Beiträge auch im Alter konstant bleiben, trotz einer oft intensiveren medizinischen Versorgung.

Auch wenn noch nicht sicher ist, ob Sie später wirklich in die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Berlin aufgenommen werden möchten bzw. eine andere Versicherung wählen könnten, ist es nicht empfehlenswert, die bestehende Versicherung zu kündigen. Die Konditionen und die Altersrückstellungen sind damit unwiderruflich verloren.

Nachteile, wenn Sie später erneut eine Anwartschaft abschließen möchten:

  • Das höhere Eintrittsalter ist verantwortlich für die inzwischen höheren Beiträge.
  • Mit der Kündigung verfallen die bereits aufgebauten Altersrückstellungen.
  • Die erneute Antragstellung hat eine wiederholte Gesundheitsprüfung zur Folge. Sind Sie mittlerweile erkrankt oder beeinträchtigt, resultieren daraus Risikozuschläge oder gar Leistungsausschlüsse. Möglicherweise erhalten Sie sogar eine Ablehnung des Antrags und können nur noch im Basistarif aufgenommen werden.
  • Der Versicherungsschutz bei einer neuen Versicherung greift erst nach Ablauf der geltenden Wartezeiten.

Die Anwartschaftsversicherung ist grundsätzlich den privaten Krankenversicherungen vorbehalten. In der gesetzlichen Krankenversicherung ergibt sich kein Kostenvorteil durch eine Anwartschaftsversicherung, da die Beiträge auf Basis des Einkommens ermittelt werden. 

Wir beraten Sie gerne

Gerne berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG zu allen Versicherungsfragen in Köln. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!

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Hauptstraße 122-124
50996 Köln
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