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DBV Claus Decker oHG in Köln Dienstunfähigkeitsversicherung

Dienstunfähigkeitsversicherung

Der zu bewältigende Dienst der Beamten der Polizei ist sehr unterschiedlich. Eine Aufgabe ist die Durchsetzung von Recht und Gesetz in der Gesellschaft. Beamte der Polizei haben daher häufig Kontakt zu unterschiedlichsten und manchmal schwierigen Menschen, um für Recht und Ordnung sorgen zu können. Dabei geraten Beamte der Polizei sogar in körperliche Auseinandersetzungen, wenn sie beispielsweise Täter verfolgen, Opfern oder hilflosen Personen helfen. Weitere Aufgaben sind das Absichern von Großveranstaltungen oder Demonstrationen, die Unterstützung bei Evakuierungsmaßnahmen oder ein Einsatz bei Gefahrenabwehr. Ebenso müssen Beamte der Polizei bei Diebstahlsdelikten oder Schlägereien eingreifen. Polizeibeamte können bei Einsätzen enorm verletzt oder gar getötet werden, weshalb ein Beamter der Polizei immer und jederzeit mit allem rechnen muss.

Beamte der Polizei erleben dabei psychisch, physisch oder moralisch sehr belastende Situationen. Die gestellten Dienstanforderungen nehmen ebenfalls kontinuierlich zu, so dass bereits jeder fünfte Beamte aufgrund von Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt wird.

Sind Beamte der Polizei genügend abgesichert?

Zwar besteht generell eine gute Absicherung, wobei allerdings finanzielle Einbußen aufgrund einer Dienstunfähigkeit und anderen Risiken bestehen. Dabei ist egal, ob Beamte der Polizei sich in Ausbildung befinden oder bereits vor Dienstende stehen. Daher ist jederzeit eine Dienstunfähigkeitsversicherung existenziell.

Was ist Dienstunfähigkeit?

§ 44 des Bundesbeamtengesetzes (BBG):

„Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.“

Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit?

Als Beamter wird man dienst- und nicht berufsunfähig. Beamten der Polizei ist aufgrund einer Dienstunfähigkeit die Ausübung ihres Dienstes nicht mehr möglich. Die Voraussetzungen einer Berufsunfähigkeit sind wesentlich geringer als die der Berufsunfähigkeit. Werden Beamte aufgrund einer Erkrankung entlassen oder in Ruhestand versetzt, sind diese dienstunfähig. Voller Versicherungsschutz besteht bei Beamten der Polizei nur mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel in deren Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei Dienstunfällen leistet eine „normale“ Berufsunfähigkeitsversicherung womöglich nicht.

Berufsunfähigkeit muss bei einer unechten Dienstunfähigkeitsklausel, meist durch Versicherungsgutachter, nachgewiesen werden. Erst dann erhält der dienstunfähige Beamte überhaupt eine Rente. Dabei besteht die Gefahr, dass die Dienstunfähigkeit, die durch einen Arzt festgestellt wurde, nicht als Berufsunfähigkeit anerkannt wird und damit kein Berufsunfähigkeitsrentenanspruch besteht. Daher ist auf eine echte Dienstunfähigkeitsklausel im Vertrag unbedingt zu achten! Diese gewährleistet, dass Leistungen der Versicherung auch dann erfolgt, wenn Sie zwar als dienstunfähig gelten, allerdings andere Arbeiten ausführen könnten. Auf eine eigene Prüfung wird nur bei echten und vollständigen Dienstunfähigkeitsklauseln durch Versicherungen verzichtet, da dann dem Arzturteil sowie Dienstherrnurteil entsprochen wird. Bei echten Dienstunfähigkeitsklauseln existiert kein Verweis auf Berufsunfähigkeitsprüfung nach Versicherungskriterien.

Einem großen Gesundheitsrisiko sind Beamte im Sicherheitsbereich sowie Beamte im Polizei-, Bundespolizei- oder Strafvollzugsdienst ausgesetzt, weshalb sie besonderem Schutz bedürfen. Als Experte für den öffentlichen Dienst bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln eine adäquate Dienstunfähigkeitsversicherungen. Diese sichert über das Risiko einer allgemeinen Dienstunfähigkeit hinaus ab.

Sollte es einem Beamten der Polizei nicht mehr möglich sein, vorgesehene gesonderte Tätigkeiten auszuüben, beispielsweise Dienstwaffengebrauch, gilt er als vollzugsdienstunfähig.

Ein Arzt stellt Dienstunfähigkeit fest, wobei der Dienstherr amtsärztliche Gutachten aufgrund begründeter Zweifel der Dienstunfähigkeit einfordern kann.

Dienstunfähigkeit – Beamte auf Widerruf und Probe

Beamte auf Widerruf oder Probe trifft eine Dienstunfähigkeit am Schlimmsten.

Nur, wenn eine Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls oder einer Dienstbeschädigung entstand, bestehen bei Beamten auf Widerruf nach Dienstentlassung Versorgungsansprüche. Sollte dann Erwerbsminderung von zumindest 20% vorliegen, besteht die Möglichkeit, einen Unterhaltsbeitrag für die Beeinträchtigungsdauer zu erhalten.

Auch bei Beamten auf Probe erfolgt eine Entlassung bei Dienstunfähigkeit. In der Regel bestehen keine dienstlichen Versorgungsansprüche bei Beamten in Ausbildung oder Probezeit, sollte eine Dienstentlassung erfolgen. Daher benötigen diese besonders großen Versicherungsschutz. Während der Probezeit erhalten Beamte der Polizei Ruhegeld und werden in den Ruhestand versetzt, wenn sie aufgrund eines Dienstunfalls oder einer Dienstbeschädigung dienstunfähig werden.
Durch die Absicherung des finanziellen Risikos mit der Dienstunfähigkeitsversicherungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln sind Beamte auf der sicheren Seite.

Das Abschließen einer Dienstunfähigkeitsversicherung vor dem 35. Lebensjahr ist laut Stiftung Warentest am Sinnvollsten. Gerade zu Laufbahnbeginn ist das finanzielle Risiko durch unverhoffte Dienstunfähigkeit am Größten. Trotz allem sind in dieser Zeit die Beiträge eher gering, so dass sich auch und gerade junge Beamte der Polizei diese leisten können. Jedoch ändert dies mit steigendem Dienstalter. Zwar steigen deren Ansprüche dem Dienstherren gegenüber, allerdings steigen parallel dazu sowohl die Krankheitsanfälligkeit als auch die Monatsbeiträge. Auch ein Vorerkrankungsrisiko sowie chronische Krankheiten steigen, so dass eventuell eine Absicherung nicht mehr möglich ist.

Gerade jüngere Beamte können sich durch eine Dienstanfänger–Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln von Anfang an eine große Dienstunfähigkeitsrente sichern. Hierbei sind speziell in den ersten Jahren die Beiträge gering.

Die Möglichkeit des Verbindens dieser Einkommensabsicherung mit privater Altersvorsorge ist ein weiterer Vorteil. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln bietet mit der Relax-Rente eine Altersvorsorge, die Rendite und Sicherheit ideal kombiniert. Zur Auswahl stehen die Tarife Classic, Comfort und Chance.

Dienstunfähigkeit der Beamten auf Lebenszeit

Besteht Dienstunfähigkeit, werden Beamte der Polizei auf Lebenszeit mit Bezug eines Ruhegehaltes in den Ruhestand versetzt. Voraussetzung ist eine fünfjährige Wartezeit. Sollte diese bei Eintritt einer nicht im Dienstzusammenhang entstandenen Dienstunfähigkeit nicht erfüllt sein, erfolgt die Dienstentlassung. Bei erfüllter Wartezeit besteht ein Ruhegehaltsanspruch von circa 35% als Bezüge, was einer Mindestversorgung von circa 1.400 Euro entspricht. Je geleistetem Dienstjahr steigt der Anspruch, weshalb die Bezugshöhe von der Dienstjahresanzahl abhängt. Deshalb besteht bei älteren Beamten der Polizei ein höherer Anspruch als bei jüngeren.

Jedoch sind auch Beamte, die schon lange im Dienst sind, bei Dienstunfähigkeit mit frühzeitiger Versetzung in den Ruhestand nicht vor finanziellen Folgen gefeit. Das Ruhegehalt erreicht nie das Ursprungsgehaltsniveau, so dass diese rechtzeitig für eine Absicherung der so entstehenden Versorgungslücke vorsorgen sollten. Denn zur Beibehaltung des gewohnten Lebensstandards sind zumindest 75% des bezogenen Gehalts notwendig, wobei selbst nach 40 Dienstjahren ein höchstmöglicher Betrag von 71,75% des Letztgehaltes erreicht werden kann.

Aufgrund der Reformgesetze vergangener Jahre werden Ruhegehaltsansprüche stetig gekürzt, weshalb deren kontinuierliches Absinken absehbar ist. Um dadurch entstehende Versorgungslücken bestmöglich abzusichern, empfiehlt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln die Dienstunfähigkeitsversicherung, wobei allerdings nur wenige Versicherungsunternehmen Schutz wegen Dienstunfähigkeit anbieten.

Sollten Sie trotz Dienstunfähigkeit einen anderen Berufe ausüben können, zahlt die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln trotzdem eine ergänzende Monatsrente zum Ruhegehalt.

Die DBV Dienstunfähigkeitsversicherung bietet viel!

  • Rente, die vertraglich festgelegt und garantiert ist
  • Renten- und Lebensversicherungsbeiträge werden für Gesamtlaufzeit übernommen
  • Nachversicherungsmöglichkeiten
  • Möglichkeit Absicherungsbedarf bei Änderungen, wie Heirat oder Hauskauf, anzupassen
  • Teilversicherungen zukünftig auch möglich
  • Durch Einteilung in Berufsklassen, risikogerechte sowie attraktive Beiträge
  • Besonders für Beamte der Polizei auf Probe sowie Widerruf bedarfsgerechter Dienstunfähigkeitsschutz
  • Besoldungsgruppen abhängige große Absicherung möglich
  • Relax-Rente, Klassik-Rente oder Fonds-Rente kombinierbar mit Dienstunfähigkeitsschutz
  • Umfassende Nachversicherungsgarantie, sowie Dynamikoptionen

Verluste aufgrund Inflation beispielsweise können mit Dynamikoption aufgefangen werden, damit Ihr Erspartes nicht in der Inflation untergeht.

Dienstunfähigkeitsrente Großzügig kalkulieren

Die Höhe der Dienstunfähigkeitsrente hängt auch von der Besoldungsgruppe des Beamten der Polizei sowie dessen Familienstand ab. Um den Lebensstandard zu erhalten, sollte die Versicherungssumme 75% des Nettosoldes betragen. Laut Rat der Stiftung Warentest sowie dem Bund der Versicherten, sollten zu mindestens 50% des Letztgehalts beziehungsweise zumindest 1.000 € je Monat angesetzt werden.

Da Versicherer im Leistungsfall die Krankengeschichte überprüfen können, ist eine korrekte und wahrheitsgetreue Beantwortung der Gesundheitsfragen bei Antragstellung der Dienstunfähigkeitsversicherung enorm wichtig. Bei Falschangaben oder beim Verschweigen kann die Auszahlung sogar dann verweigert werden, wenn der Dienstunfähigkeitsgrund nicht in Verbindung mit verschwiegenen Krankheiten steht. Um sich bereits im Vorfeld abzusichern, sollten Sie sich bei der Beantwortung der Fragen ausreichend Zeit nehmen und gegebenenfalls Ihren Arzt nebst Krankenakte beim Ausfüllen einbeziehen.

Wir beraten Sie gerne

Gerne berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG zu allen Versicherungsfragen in Köln. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!

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Hauptstraße 122-124
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