Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln
Der zu bewältigende Dienst der Beamten der Polizei ist sehr unterschiedlich. Eine Aufgabe ist die Durchsetzung von Recht und Gesetz in der Gesellschaft. Beamte der Polizei haben daher häufig Kontakt zu unterschiedlichsten und manchmal schwierigen Menschen, um für Recht und Ordnung sorgen zu können.
Dabei geraten Beamte der Polizei sogar in körperliche Auseinandersetzungen, wenn sie beispielsweise Täter verfolgen, Opfern oder hilflosen Personen helfen. Weitere Aufgaben sind das Absichern von Großveranstaltungen oder Demonstrationen, die Unterstützung bei Evakuierungsmaßnahmen oder ein Einsatz bei Gefahrenabwehr.
Ebenso müssen Beamte der Polizei bei Diebstahlsdelikten oder Schlägereien eingreifen. Polizeibeamte können bei Einsätzen enorm verletzt oder gar getötet werden, weshalb ein Beamter der Polizei immer und jederzeit mit allem rechnen muss.
Beamte der Polizei erleben dabei psychisch, physisch oder moralisch sehr belastende Situationen. Die gestellten Dienstanforderungen nehmen ebenfalls kontinuierlich zu, so dass bereits jeder fünfte Beamte aufgrund von Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt wird.
Was ist Dienstunfähigkeit?
§ 44 des Bundesbeamtengesetzes (BBG):
„Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist.
Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.“
Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit?
Als Beamter wird man dienst- und nicht berufsunfähig. Beamten der Polizei ist aufgrund einer Dienstunfähigkeit die Ausübung ihres Dienstes nicht mehr möglich. Die Voraussetzungen einer Berufsunfähigkeit sind wesentlich geringer als die der Berufsunfähigkeit.
Werden Beamte aufgrund einer Erkrankung entlassen oder in Ruhestand versetzt, sind diese dienstunfähig. Voller Versicherungsschutz besteht bei Beamten der Polizei nur mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel in deren Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei Dienstunfällen leistet eine „normale“ Berufsunfähigkeitsversicherung womöglich nicht.
Berufsunfähigkeit muss bei einer unechten Dienstunfähigkeitsklausel, meist durch Versicherungsgutachter, nachgewiesen werden. Erst dann erhält der dienstunfähige Beamte überhaupt eine Rente. Dabei besteht die Gefahr, dass die Dienstunfähigkeit, die durch einen Arzt festgestellt wurde, nicht als Berufsunfähigkeit anerkannt wird und damit kein Berufsunfähigkeitsrentenanspruch besteht.
Daher ist auf eine echte Dienstunfähigkeitsklausel im Vertrag unbedingt zu achten! Diese gewährleistet, dass Leistungen der Versicherung auch dann erfolgt, wenn Sie zwar als dienstunfähig gelten, allerdings andere Arbeiten ausführen könnten.
Auf eine eigene Prüfung wird nur bei echten und vollständigen Dienstunfähigkeitsklauseln durch Versicherungen verzichtet, da dann dem Arzturteil sowie Dienstherrnurteil entsprochen wird. Bei echten Dienstunfähigkeitsklauseln existiert kein Verweis auf Berufsunfähigkeitsprüfung nach Versicherungskriterien.
Einem großen Gesundheitsrisiko sind Beamte im Sicherheitsbereich sowie Beamte im Polizei-, Bundespolizei- oder Strafvollzugsdienst ausgesetzt, weshalb sie besonderem Schutz bedürfen. Als Experte für den öffentlichen Dienst bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln eine adäquate Dienstunfähigkeitsversicherungen.
Diese sichert über das Risiko einer allgemeinen Dienstunfähigkeit hinaus ab. Sollte es einem Beamten der Polizei nicht mehr möglich sein, vorgesehene gesonderte Tätigkeiten auszuüben, beispielsweise Dienstwaffengebrauch, gilt er als vollzugsdienstunfähig.
Ein Arzt stellt Dienstunfähigkeit fest, wobei der Dienstherr amtsärztliche Gutachten aufgrund begründeter Zweifel der Dienstunfähigkeit einfordern kann.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung bietet viel!
Verluste aufgrund Inflation beispielsweise können mit Dynamikoption aufgefangen werden, damit Ihr Erspartes nicht in der Inflation untergeht.
Wir beraten Sie gerne
Gerne berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln zu allen Versicherungsfragen. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!
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