Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte der Feuerwehr

Beamte der Feuerwehr sind durch ihre verantwortungsvolle Arbeit Tag für Tag einem hohen Risiko ausgesetzt. Hinzu kommt die körperliche Belastung – psychischer und physischer Stress sorgen auf Dauer dafür, dass das Risiko einer Dienstunfähigkeit steigt. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln bringen Ihnen daher in diesem Artikel die Dienstunfähigkeitsversicherung etwas näher.

Beamte der Feuerwehr: das Risiko der Dienstunfähigkeit

Grundsätzlich können auch wir nicht sagen, dass Sie als Beamter der Feuerwehr einem erhöhten Dienstunfähigkeits-Risiko ausgesetzt sind. Jeder Mensch ist individuell und reagiert anders auf bestimmte Situationen und Erfahrungen. Rein statistisch betrachtet haben Berufsgruppen, die mit besonders drastischen Bildern konfrontiert werden, allerdings ein erhöhtes Risiko, dienst- oder berufsunfähig zu werden.
 
Neben Beamten der Feuerwehr gehören dazu vor allem Ärzte, Polizisten und Soldaten. Insbesondere die Tatsache, teilweise hilflos zusehen zu müssen, sorgt für eine immense Stressbelastung. Auf Dauer zehrt diese bei einigen Menschen so stark an den Nerven, dass sie ihren Dienst nicht mehr weiter ausüben können. An dieser Stelle kommt die Dienstunfähigkeitsversicherung ins Spiel, die ab diesem Zeitpunkt Ihre finanzielle Existenz sichert.
 
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln kennen durch unsere langjährige Erfahrung den Bedarf von Beamten der Feuerwehr. Bevor Sie eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen, führen wir mit Ihnen eine ausführliche Beratung durch. So stellen wir sicher, dass Sie den für Sie optimalen Schutz erhalten. Vereinbaren Sie am besten noch heute einen Termin bei uns! 

Wann bin ich als Beamter eigentlich dienstunfähig?

Grundsätzlich ist die Dienstunfähigkeit klar von einer Berufsunfähigkeit abzugrenzen, auch wenn die Folgen nahezu identisch sind. Der Gesetzgeber hat im Bundesbeamtengesetz (BBG) eine Definition der Dienstunfähigkeit etabliert, die wir an dieser Stelle zitieren möchten. Die Länder haben gleichlautende Regelungen in ihren Beamtengesetzen.
 
§ 44 des genannten Gesetzes besagt:

„Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.“
 
Beamte der Feuerwehr sind nach diesem Paragrafen immer dann dienstunfähig, wenn sie nicht mehr bei der Feuerwehr eingesetzt werden können. Sobald allerdings eine andere Verwendung (etwa in der Verwaltung) möglich ist, erfolgt keine Versetzung in den Ruhestand. Werden Sie hingegen wegen Dienstunfähigkeit in die Frühpension versetzt, erhalten Sie sofort Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung.
 
Berufsunfähigkeit tritt hingegen erst dann ein, wenn Sie gar nicht mehr arbeiten können. Werden Sie also wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, können aber zum Beispiel noch als Angestellter im Büro arbeiten, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht. Die Dienstunfähigkeitsversicherung hingegen zahlt die vollen Leistungen aus, da Sie vom Dienstherrn für dienstunfähig erklärt wurden.
 
Daher ist es für Beamte der Feuerwehr nicht ratsam, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Falls doch, muss sie eine sogenannte Dienstunfähigkeits-Klausel enthalten, nach der Sie explizit fragen sollten. Die Klausel sagt aus, dass bei Beamten eine Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit gilt und Leistungen erbracht werden, selbst wenn Sie noch anderweitig arbeiten können.
 
Wichtig ist, dass Beamte der Feuerwehr eine echte von einer unechten Dienstunfähigkeitsklausel unterscheiden können. Denn: Viele Versicherer versuchen, den Versicherten mit komplexen Formulierungen zu verwirren. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln distanzieren uns von einem solchen Verhalten und erklären den Unterschied.

  • Echte Dienstunfähigkeitsklausel: Die vom Amtsarzt festgestellte Dienstunfähigkeit gilt bei Beamten als Berufsunfähigkeit.
  • Unechte Dienstunfähigkeitsklausel: Die Versicherung erbringt erst Leistungen, wenn die vom Amtsarzt festgestellte Dienstunfähigkeit von einem Arzt der Versicherung bestätigt wurde und tatsächlich eine Berufsunfähigkeit vorliegt.

Nur mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel genießen Sie in vollem Umfang den Schutz der Dienstunfähigkeitsversicherung. Fragen Sie daher unbedingt nach und bestehen Sie auf diese zusätzliche Vereinbarung. Denn: Tritt tatsächlich eine Dienstunfähigkeit ein, kann es ohne die richtige Klausel passieren, dass Sie keinerlei Ansprüche gegen die Versicherung haben. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln erklären Ihnen im persönlichen Gespräch gerne die Details.

Die Folgen der Dienstunfähigkeit: Beamte auf Widerruf, Probe und Lebenszeit

Eine Dienstunfähigkeit hat unterschiedliche Folgen, je nachdem in welchem Stadium des Beamtenverhältnisses Sie sich befinden. Zu unterscheiden ist zwischen Beamten auf Widerruf und Probe sowie Beamten auf Lebenszeit. Beamte der Feuerwehr haben aufgrund dieser Stufen unterschiedliche Ansprüche gegen ihren Dienstherrn, die auch Auswirkungen auf den benötigten Schutz der Dienstunfähigkeitsversicherung haben. Grundsätzlich gilt Folgendes:

  • Für Beamte auf Widerruf und Probe: Werden Sie dienstunfähig, erfolgt die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Sie erhalten keinerlei Leistungen durch den Dienstherrn und werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
  • Für Beamte der Feuerwehr auf Lebenszeit: Sie werden in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, erhalten die Mindestpension von rund 1400 Euro und zusätzlich für jedes bis zur Dienstunfähigkeit geleistete Dienstjahr einen Zuschlag von rund 1,7 Prozent.

Durch dieses System unterscheidet sich der Bedarf von Beamten auf Widerruf und Probe erheblich von dem der Beamten auf Lebenszeit. Während Sie als Dienstanfänger bei einer Dienstunfähigkeit keinerlei Leistungen erhalten, steht Beamten auf Lebenszeit eine Mindestpension zu. Werden Beamte der Feuerwehr in der Probezeit dienstunfähig, brauchen Sie eine deutlich bessere Absicherung als vergleichbare Feuerwehrbeamte auf Lebenszeit.

Die Vorteile der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV

Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung erhalten Beamte der Feuerwehr den bestmöglichen Schutz, sollten sie vor der eigentlichen Versetzung in den Ruhestand dienstunfähig werden. Zu den Leistungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln gehören dabei unter anderem:

  • Sie erhalten eine garantiere, bei Abschluss des Vertrages vereinbarte Rente, die monatlich ausgezahlt wird.
  • Wir bieten spezielle Tarife für Beamte auf Widerruf und Probe an, damit Sie als Dienstanfänger nicht leer ausgehen.
  • Bei Eintritt einer Dienstunfähigkeit übernehmen wir die Beiträge zur Lebens- und/oder Rentenversicherung.
  • Sie haben die Möglichkeit, eine sogenannte Dynamik zu vereinbarten. So passt sich die monatliche Rente stets an die zu füllende Versorgungslücke bei einer Dienstunfähigkeit an.
  • Beamte der Feuerwehr können ohne großen Aufwand die Leistung der Dienstunfähigkeitsversicherung anpassen (etwa mit Nachversicherungen).
  • Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, die Dienstunfähigkeitsversicherung mit Geldanlage- oder Altersvorsorgeverträgen zu kombinieren.
  • Bedarfsgerechte Absicherung in Abhängigkeit zur Berufs- und Besoldungsgruppe.

Die Stiftung Warentest empfiehlt hinsichtlich der Höhe der Rente, eine Absicherung von mindestens 75 Prozent des letzten Nettogehaltes zu vereinbaren. So sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite und können Ihrem Lebensstandard halten. Weniger als 1000 Euro sollte die monatliche Rente allerdings in keinem Fall betragen. Beamte der Feuerwehr sollten darüber hinaus bei der Bestimmung der Rente berücksichtigen, welche finanziellen Belastungen (etwa durch Familie oder Hausbau) noch auf sie zukommen.

Wir beraten Sie gerne

Gerne berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG zu allen Versicherungsfragen in Köln. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!

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50996 Köln
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