Verwaltungsbeamte treffen Entscheidungen, bearbeiten Bescheide und verwalten teilweise erhebliche finanzielle Werte. Fehler können deshalb zu Schadenersatz- oder Regressforderungen führen. Die Diensthaftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen bestimmter dienstlich verursachter Schäden. Sie prüft außerdem, ob geltend gemachte Forderungen berechtigt sind.
Besonders bei grob fahrlässig verursachten Schäden kann der Dienstherr unter bestimmten Voraussetzungen Regress gegenüber dem Beamten nehmen. Eine auf den öffentlichen Dienst abgestimmte Diensthaftpflichtversicherung gehört daher zu den zentralen wichtigen Versicherungen für Verwaltungsbeamte.
Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kann diesen Schutz ergänzen, wenn durch eine dienstliche Pflichtverletzung ein finanzieller Schaden entsteht, ohne dass zugleich eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt wird. Das kann beispielsweise bei Tätigkeiten mit Entscheidungs-, Prüfungs- oder Kontrollbefugnissen eine Rolle spielen.
Typische Risiken in diesem Bereich sind:
- dienstliche Haftungs- und Regressforderungen
- reine Vermögensschäden
- dienstrechtliche Auseinandersetzungen
- Disziplinarverfahren
- bestimmte strafrechtliche Vorwürfe
- Anwalts- und Gerichtskosten im versicherten Umfang
Ein entsprechender Rechtsschutz kann zusätzlich Kosten rechtlicher Auseinandersetzungen übernehmen. Damit bieten die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln und ihre Versicherungslösungen eine Absicherung für unterschiedliche Haftungs- und Rechtsrisiken des Verwaltungsdienstes.