Üblicherweise ist es so, dass der Dienstherr 50% Beihilfe für ledige Lehrer bereitstellt. Sind die Lehrkräfte mit Partnern verheiratet, die ein geringes Einkommen haben, oder haben Sie eigene Kinder, steigt die Beihilfe auf 60-70%. Die verbleibenden 30-50% müssen sie selbst übernehmen.
In einigen Bundesländern gelten zudem Sonderregelungen. So können sich Referendare zum Beispiel in Berlin, Bremen und Hamburg alternativ für eine pauschale Beihilfe in Kombination mit einer gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden.
Ein Vorteil der Beihilfe für Referendare der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln ist, dass sie auch für die Familienmitglieder der Lehrkräfte gilt. Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung, gibt es in der privaten Krankenversicherung nämlich keine Familienversicherung.
Das bedeutet, dass die Eheleute und Kinder individuell versichert werden müssen. Da diese aber ebenfalls eine finanzielle Unterstützung erhalten, bleiben die Versicherungskosten überschaubar.