Beihilfe für Referendare der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln
Damit schon angehende Lehrer ihre Schützlinge stets tatkräftig und engagiert unterrichten, gibt es die Beihilfe für Referendare der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln. Diese senkt die Kosten einer Krankenversicherung für Referendare erheblich. Trotzdem erhalten die angehenden Lehrer eine exzellente Versorgung im Krankheitsfall und sichern auch ihre Familien preiswert ab.

Die Beihilfe für Referendare deckt ein breites Leistungsspektrum ab
Über die Beihilfe für Referendare der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln haben Lehrer eine große Auswahl an Leistungen, die sie im Krankheitsfall nutzen, unter anderem:
Die Höhe der Beihilfe für Referendare variiert
Üblicherweise ist es so, dass der Dienstherr 50% Beihilfe für ledige Lehrer bereitstellt. Sind die Lehrkräfte mit Partnern verheiratet, die ein geringes Einkommen haben, oder haben Sie eigene Kinder, steigt die Beihilfe auf 60-70%. Die verbleibenden 30-50% müssen sie selbst übernehmen.
In einigen Bundesländern gelten zudem Sonderregelungen. So können sich Referendare zum Beispiel in Berlin, Bremen und Hamburg alternativ für eine pauschale Beihilfe in Kombination mit einer gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden.
Ein Vorteil der Beihilfe für Referendare der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln ist, dass sie auch für die Familienmitglieder der Lehrkräfte gilt. Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung, gibt es in der privaten Krankenversicherung nämlich keine Familienversicherung.
Das bedeutet, dass die Eheleute und Kinder individuell versichert werden müssen. Da diese aber ebenfalls eine finanzielle Unterstützung erhalten, bleiben die Versicherungskosten überschaubar.

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Die Beihilfe mühelos beantragen
Ein Merkmal der Beihilfe für Referendare der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln ist, dass sie nicht automatisch ausgezahlt wird, sondern ausdrücklich beantragt werden muss.
Hierfür lassen sich die Lehrkräfte eine Rechnung beziehungsweise ein Rezept von ihrem Arzt geben. Diese müssen sie dann sowohl bei der Krankenkasse als auch bei der Beihilfestelle einreichen. Nach der Bearbeitung erfolgt die Auszahlung des Rechnungsbetrags. Gelegentlich ist es so, dass die Lehrer in Vorleistung gehen müssen. Sie erhalten dann den Rechnungsbetrag von der Beihilfestelle zurück.
Mittlerweile ist die Antragstellung für die Beihilfe angenehm einfach. Oft lassen sich die nötigen Formulare online ausfüllen und abschicken. Das verkürzt den Bearbeitungsprozess und die Auszahlung des Geldes enorm. Ebenso ist es in einigen Bundesländern möglich, Originalbelege digital einzureichen oder hochzuladen.
Ob die Beantragung nun analog oder digital erfolgt, in jedem Fall ist es wichtig, die bestehenden Fristen einzuhalten. Üblicherweise ist es nötig, die Beihilfe innerhalb von 12 Monaten nach Rechnungsausstellung zu beantragen.
Häufige Fragen zur Beihilfe für Referendare
Warum gibt es die Beihilfe für Referendare?
Der Dienstherr fördert die Gesundheitsvorsorge seiner Referendare durch eine finanzielle Unterstützung bei den Krankenkassenbeiträgen. Das Ziel ist es, stets gesunde, fitte und engagierte Lehrkräfte zu haben.
Wie hoch fällt die Unterstützung durch die Beihilfe für Referendare aus?
Die Höhe der Beihilfe hängt unter anderem vom Familienstand (ledig oder verheiratet) und der Frage ab, ob die Referendare Kinder haben. Sie liegt üblicherweise bei 50-70 % der Kosten. Die restlichen 30-50% müssen die Referendare selbst in eine private Krankenversicherung investieren.
Welche Leistungen werden von der Beihilfe für Referendare übernommen?
Die Beihilfe für Referendare übernimmt unter anderem einen Teil der Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen, Heil- und Hilfsmittel, Zahnbehandlungen, eine Psychotherapie sowie die Kosten für Geburt und Vorsorgeuntersuchungen.
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