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DBV Claus Decker oHG in Köln Pflegepflichtversicherung

Beamte der Polizei: Die Pflegepflichtversicherung

Seit dem Jahr 1995 müssen alle in Deutschland lebenden und gegen Krankheit versicherten Personen zusätzlich eine Pflegeversicherung abschließen. Durch die gesetzliche Vorschrift wird sie auch Pflegepflichtversicherung genannt. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln informiert Sie in diesem Artikel über wichtige Einzelheiten.

Der Sinn der Pflegepflichtversicherung

Durch die Pflegeversicherung sollen alle Menschen, die aufgrund ihres Alters oder einer Behinderung nicht mehr imstande sind, ihren Alltag vollständig selbst zu managen, unterstützt werden. Da alle Mitglieder der Pflegepflichtversicherung monatliche Beiträge entrichten, nicht alle aber hohe Leistungen in Anspruch nehmen müssen, handelt es sich um ein sogenanntes Solidarsystem: Alle zahlen in einen Topf und alle erhalten dieselben Leistungen aus diesem Topf. 

Falls Sie sich jetzt fragen, wann Sie als Beamter der Polizei überhaupt pflegebedürftig sind, ein kurzes Zitat aus dem Sozialgesetzbuch. Hier findet sich eine grundlegende Definition dieses Begriffs. Sie lautet: „Pflegebedürftig sind „Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen… Personen […], die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.“ 

Beamte der Polizei sind jeden Tag einer hohen körperlichen Belastung ausgesetzt, die später durchaus zu einer frühen Pflegebedürftigkeit führen können. Hier ist daher unerlässlich, sich ausführlich und fachkundig beraten zu lassen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln ist Ihr Ansprechpartner im Hinblick auf die Pflegepflichtversicherung. Auch bei anderen Anliegen stehen wir gerne mit Rat und Tat zur Seite. 

Private und gesetzliche Pflegepflichtversicherung

In Deutschland gibt es die gesetzliche und die private Pflegeversicherung. Wie Sie vielleicht schon vermuten, sind diese an Ihre Krankenversicherung gekoppelt. Das bedeutet: Sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung, sind Sie auch in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sind Sie als Beamter der Polizei hingegen privat krankenversichert, müssen Sie auch eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Wir erklären die Unterschiede.

Die gesetzliche Pflegeversicherung

Sind Sie Mitglied in der GKV, gehören Sie automatisch auch der gesetzlichen Pflegeversicherung an. Sie sind also verpflichtet, einen prozentualen Anteil Ihres Einkommens jeden Monat in die Kasse einzuzahlen. Allerdings entfällt bei Beamten der Polizei der Anspruch auf Beihilfe, wenn sie gesetzliche versichert sind. Daher wird auch der Beitrag für die Pflegepflichtversicherung nicht übernommen – Sie müssen ihn in voller Höhe selbst zahlen. 

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist ebenfalls ein Solidarsystem, bei dem Ihr gesundheitlicher Zustand keine Rolle spielt. Sie zahlen einfach einen Anteil Ihres Gehaltes in die Versicherung ein. Dafür erhält jedes Mitglied im Alter oder bei Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit auch dieselben Leistungen. Sie sind gesetzlich geregelt, sodass es keine Unterschiede zwischen den gesetzlichen Pflegeversicherungen gibt. 

Allerdings sind die wenigsten Beamten der Polizei in der gesetzlichen Krankenkasse versichert – damit müssen Sie sich auch nach einer privaten Pflegepflichtversicherung umschauen. Sie wird üblicherweise direkt mit der privaten Krankenversicherung abgeschlossen. Dennoch empfehlen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln: Vergleichen Sie beide Wege. Wir helfen Ihnen dabei! 

Die private Pflegeversicherung

In Vergleich zur gesetzlichen Pflegekasse gibt es zur privaten Pflegepflichtversicherung zwei gravierende Unterschiede: Die Art der Leistungen sowie die Berechnung Ihrer Beiträge. Denn: In der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten Sie vor allem Sachleistungen. In der privaten Pflegekasse zahlen Sie die notwendigen Dienstleister selbst und reichen die Rechnung im Anschluss bei der Versicherung und Ihrer Beihilfestelle ein. 

Der Vorteil für Beamte der Polizei ist, dass sich die private Pflegepflichtversicherung nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem körperlichen Zustand bei Abschluss des Vertrages richtet. Außerdem wird ein Teil der Pflegekosten durch die Beihilfe abgedeckt, weshalb Sie sich nur für die verbleibenden Kosten versichern müssen. Da die Pflegeversicherung an die Beihilfeverordnungen der einzelnen Dienstherrn angepasst ist, zahlen Sie auch hier (wie in der PKV) einen niedrigeren Beitrag. 

Der Wechsel: Von gesetzlich zu privat und anders herum

Als Beamter der Polizei sind Sie möglicherweise vor dem Dienstantritt in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung versichert und möchten in die private Kasse wechseln – oder umgekehrt. Daher haben wir in den nächsten Abschnitten die wichtigsten Hinweise zusammengesucht, die es hierbei zu beachten gibt. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln informiert Sie über diese Thematik außerdem gerne im persönlichen Gespräch!

Von gesetzlicher zu privater PV

Ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Pflegeversicherung ist bei nahezu allen Beamten der Polizei ohne Probleme möglich. Der Grund: Durch die freie Wahl der Krankenversicherung haben Sie automatisch auch die Möglichkeit, die Pflegeversicherung zu wechseln. Wichtig ist, dass Sie beide Verträge immer zusammen und im Optimalfall schon vor Dienstantritt abgeschlossen haben.

Als Arbeitnehmer funktioniert dieser Wechsel ebenfalls. Das ist allerdings nur der Fall, wenn Ihr Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt oder Sie bei Ihrem Ehegatten in die private Pflegepflichtversicherung einsteigen (gesonderter Vertrag). Eine Familienversicherung gibt es in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung nicht. 

Von der privaten in die gesetzliche Pflegekasse

Anders herum ist der Wechsel leider nicht ganz so unkompliziert. Sind Sie als Beamter der Polizei einmal privatversichert, funktioniert das „Zurück-Wechseln“ nur unter bestimmten Bedingungen. Dazu gehören vor allem diese Punkte: 

  • Sie verlieren Ihren Status als Beamter, werden anderswo als Angestellter beschäftigt und verdienen weniger als die Jahresentgeltgrenze. Verdienen Sie mehr, erfüllen Sie die Voraussetzungen für die private Versicherung und müssen in ihr verbleiben.
  • Sie treten der Familienversicherung Ihres Ehegatten bei. Das funktioniert, wenn er der Hauptverdiener und in der gesetzlichen Kranken- sowie Pflegepflichtversicherung versichert ist. 
  • Sie verlieren gänzlich Ihren Job und werden arbeitslos. In diesem Fall trägt der Staat alle Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Als Beamter der Polizei sind die genannten Punkte aber relativ unwahrscheinlich. Denn: Aus dem Beamtenverhältnis werden Sie im Grunde genommen gar nicht, bei Dienstunfähigkeit oder schweren Dienstvergehen entlassen. Am wahrscheinlichsten ist daher der Wechsel in die Kranken- und Pflegepflichtversicherung Ihres Ehegatten. 

Warum gibt es überhaupt diese Einschränkungen? Der Gesetzgeber möchte damit verhindern, dass Sie als junger Beamter der Polizei von niedrigen Beiträgen profitieren und – sobald die Beiträge steigen – in die gesetzliche Versicherung zurück wechseln. Denn: Hier findet keine Gesundheitsprüfung statt, wodurch Ihre Beiträge stets konstant bleiben.  

Wir beraten Sie gerne

Gerne berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG zu allen Versicherungsfragen in Köln. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!

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