Die Krankenversicherung für die Feuerwehr der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln

Seit 2009 sind alle Menschen in Deutschland verpflichtet eine Krankenversicherung abzuschließen – demnach gilt das auch für Beamte der Feuerwehr. Allerdings gibt es aufgrund der Beihilfe und vielen weiteren Besonderheiten einiges zu beachten. 

Wir, von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln, haben in diesem Artikel die wichtigsten Informationen zur Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr zusammengefasst! 

Die Beihilfe – was ist das eigentlich?

Beamte der Feuerwehr erhalten früher oder später die sogenannte Beihilfe im Krankheitsfall – in der Regel, sobald sie keine freie Heilfürsorge erhalten. Im Unterschied zur freien Heilfürsorge werden durch die Beihilfe nicht alle, sondern nur ein Teil der Behandlungs- und Arztkosten übernommen.

Für den anderen Teil benötigen Sie eine private, beihilfekonforme oder gesetzliche Krankenversicherung

Wie hoch Ihre Beihilfe ausfällt, hängt von Ihrem persönlichen Beihilfesatz ab. Zu den genannten Anteilen werden die Kosten übernommen, für den jeweils verbleibenden Teil müssen Sie sich selbst versichern.

  • Ledige Beamte ohne Kinder erhalten 50 Prozent Beihilfe.
  • Beamte mit mindestens zwei Kindern erhalten 70 Prozent Beihilfe.
  • Der Ehegatte des Beamten erhält ebenfalls 70 Prozent Beihilfe.
  • Jedes Kind des Beamten (sofern privatversichert) erhält 80 Prozent Beihilfe.
  • Pensionierte Beamte der Feuerwehr erhalten 70 Prozent Beihilfe.

Die Öffnungsklausel der privaten Krankenversicherung

Um jungen Beamten der Feuerwehr den Einstieg in die private Krankenversicherung zu erleichtern, gibt es auch bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln eine sogenannte Öffnungsklausel. Denn: Die PKV kann im Gegensatz zur GKV Menschen ablehnen, die ein zu hohes Risiko für die Versicherung darstellen. Durch die Öffnungsklausel ist das nicht der Fall. 

Menschen mit schweren Vorerkrankungen, Operationen oder chronischen Krankheiten haben es schwer, sich zu einen vernünftigen Beitrag privat gegen Krankheit zu versichern. Die Öffnungsklausel der DBV erleichtert vor allem diesen Personengruppen den Zugang zur privaten Krankenversicherung, da der Beitrag auf bestimmte Höchstsätze gedeckelt ist. 

Konkret profitieren Sie als Beamter der Feuerwehr von diesen Vorteilen:

  • Wir lehnen kein Mitglied aufgrund von Vorerkrankungen oder des generellen gesundheitlichen Risikos ab.
  • Wir schließen keine Leistungen aus Ihrem Vertrag aus (etwa die Übernahme bestimmter, riskanter Behandlungen). 
  • Zuschläge für ein erhöhtes Risiko sind auf maximal 30 Prozent des tariflichen Beitrages begrenzt – im Vergleich zu einem vollständig gesunden Mitglied zahlen Sie also maximal ein Drittel mehr.

Wir beraten Sie gerne

Gerne berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln zu allen Versicherungsfragen. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!

DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG
Hauptstraße 122-124
50996 Köln
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