Polizisten sind bei ihrer Arbeit – vor allem im Außendienst – teils extremen Ausnahmesituationen ausgesetzt. Gelegentlich müssen sie innerhalb weniger Sekunden entscheiden, wie sie reagieren. Hierdurch entsteht oft ein hohes Gefahrenpotenzial.
Beispielsweise kann es bei einer Verfolgungsjagd zu Dienstfahrzeugschäden kommen, aber auch polizeiliche Maßnahmen wie eine Hausdurchsuchung ziehen gelegentlich Schäden nach sich.
Ausgesprochen dramatisch wird es, wenn es zu einem Schusswaffeneinsatz kommt. Die Kombination aus Stress und kurzer Reaktionszeit führt dazu, dass im Arbeitseinsatz von Polizisten die Gefahr von Schäden überdurchschnittlich groß ist.
Damit Polizisten ihrer Arbeit gezielt nachgehen können und bei Schadenersatzforderungen nicht mit ihrem Privatvermögen haften, gibt es die Diensthaftpflichtversicherung für Polizisten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln. Diese übernimmt die Kosten für entstandene Schäden, die sich entweder aus unübersichtlichen Situationen oder einer Fehleinschätzung ergeben.
Die Haftungsansprüche können hierbei gegenüber Bürgern oder dem Dienstherrn bestehen. Die Diensthaftpflichtversicherung greift in beiden Fällen. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Staat üblicherweise für Schäden haftet, die durch Polizisten ausgelöst werden. Lediglich bei Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nimmt er die Beamten in Regress.