Die Diensthaftpflichtversicherung für Polizisten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln
Es bleibt nicht aus, dass Polizisten bei ihrer wichtigen Arbeit Schäden verursachen. Gerade in Stresssituationen und im Umgang mit Kriminellen kommt dies immer wieder vor. Die Diensthaftpflichtversicherung für Polizisten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln springt dann ein.
Sie sichert die Beamten finanziell ab, sodass diese nicht mit ihrem Privatvermögen haften. Hierbei kommt es auf einen individuellen Versicherungsschutz an, der den jeweiligen Bedarf der Beamten optimal abdeckt.

Für wen eignet sich eine Diensthaftpflichtversicherung für Polizisten?
Die Diensthaftpflichtversicherung für Polizisten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln richtet sich an Polizisten während ihrer gesamten Laufbahn:
- Polizeianwärter (erhalten häufig besonders günstige Tarife)
- Polizisten auf Bundes- und Länderebene
- Kriminalbeamte
- Einsatzleiter sind auch für Schäden haftbar, die ihre Teammitglieder zu verantworten haben
- Hundeführer sind auch für Schäden haftbar, die ihre Tiere zu verantworten haben
Hohes Gefahrenpotenzial durch Stress in Ausnahmesituationen
Polizisten sind bei ihrer Arbeit – vor allem im Außendienst – teils extremen Ausnahmesituationen ausgesetzt. Gelegentlich müssen sie innerhalb weniger Sekunden entscheiden, wie sie reagieren. Hierdurch entsteht oft ein hohes Gefahrenpotenzial.
Beispielsweise kann es bei einer Verfolgungsjagd zu Dienstfahrzeugschäden kommen, aber auch polizeiliche Maßnahmen wie eine Hausdurchsuchung ziehen gelegentlich Schäden nach sich.
Ausgesprochen dramatisch wird es, wenn es zu einem Schusswaffeneinsatz kommt. Die Kombination aus Stress und kurzer Reaktionszeit führt dazu, dass im Arbeitseinsatz von Polizisten die Gefahr von Schäden überdurchschnittlich groß ist.
Damit Polizisten ihrer Arbeit gezielt nachgehen können und bei Schadenersatzforderungen nicht mit ihrem Privatvermögen haften, gibt es die Diensthaftpflichtversicherung für Polizisten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln. Diese übernimmt die Kosten für entstandene Schäden, die sich entweder aus unübersichtlichen Situationen oder einer Fehleinschätzung ergeben.
Die Haftungsansprüche können hierbei gegenüber Bürgern oder dem Dienstherrn bestehen. Die Diensthaftpflichtversicherung greift in beiden Fällen. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Staat üblicherweise für Schäden haftet, die durch Polizisten ausgelöst werden. Lediglich bei Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nimmt er die Beamten in Regress.
Die beiden großen Schadensbereiche einer Diensthaftpflichtversicherung
Es gibt zwei große Schadensarten, bei denen eine Diensthaftpflichtversicherung für Polizisten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln greift.
Individueller Schutz für Polizeibeamte
Bevor sich Polizisten für eine bestimmte Diensthaftpflichtversicherung für Polizisten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln entscheiden, sollten sie vielfältige Kriterien in den Blick nehmen. So ist sichergestellt, dass der Versicherungsschutz auf sie zugeschnitten ist und sie ausschließlich für Leistungen bezahlen, die ihnen wichtig sind.
Besonders relevant ist die Deckungssumme. Diese sollte mindestens 5 Millionen Euro betragen und sowohl für Personen- als auch Sachschäden eingesetzt werden können. Gerade bei Sachschäden kommt es nämlich leicht einmal vor, dass ein Millionenbetrag zu zahlen ist.
Außerdem ist es wichtig, dass möglichst viele Leistungen im Versicherungsschutz enthalten sind. So sollte die Diensthaftpflichtversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit greifen und Dienstfahrzeuge, den Schusswaffeneinsatz und einen Schlüsselverlust mitversichern.

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Häufige Fragen zur Diensthaftpflichtversicherung für Polizisten
Polizisten tragen im Dienst ein besonders hohes Haftungsrisiko – schon kleine Fehler können große finanzielle Folgen haben. Eine Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln schützt vor solchen Belastungen und ergänzt die private Vorsorge sinnvoll. Damit Sie den passenden Schutz finden, haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.
Können Polizisten die Diensthaftpflichtversicherung steuerlich absetzen?
Ja, die Beiträge der Diensthaftpflichtversicherung für Polizisten können in der Regel als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Ab wann sollten Polizisten eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen?
Bereits ab Beginn der Ausbildung ist eine Absicherung durch die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln sinnvoll, da Polizeianwärter für Schäden im Dienst haftbar gemacht werden können.
Worauf sollten Polizisten beim Abschluss achten?
Wichtig sind der genaue Leistungsumfang, eine ausreichend hohe Deckungssumme und Zusatzleistungen, etwa Schutz bei Schusswaffengebrauch. Auch flexible Kündigungsoptionen können von Vorteil sein.
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