Man sollte einen genaueren Blick auf die Unterschiede zwischen Arbeitnehmern und Beamten werfen, um die große Bedeutung der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln hervorzuheben. Anders als bei klassischen Arbeitnehmern steht für Sie kein Arbeitgeber ein, wenn Sie einen Schaden verursachen.
Ihr Dienstherr kann, muss aber nicht für den Fehler einstehen, den Sie verursacht haben. Dies wird wohl dann passieren, wenn Sie den Schaden „nur“ fahrlässig verursacht haben. Allerdings nimmt er Sie mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit dann in Regress, wenn Sie für den Schaden zumindest grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich verantwortlich sind.
Die daraus resultierenden Schadensersatzansprüche müssen Sie dann aus eigenen Mitteln befriedigen.