Die Krankenversicherungspflicht
Es ist keine Frage, ob Sie sich absichern müssen, sondern wie. Schließlich gilt für Sie als Verwaltungsbeamte genauso gut die Krankenversicherungspflicht wie für alle anderen auch. Mit der Krankenversicherungspflicht hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass eine angemessene medizinische Behandlung nicht an finanziellen Engpässen scheitert.
Da jeder im Besitz einer Krankenversicherung sein muss, kann er sich bei Bedarf auch in die geschulten Hände eines Arztes begeben. Doch anders als Angestellte haben Sie als Beamte im Allgemeinen und Verwaltungsbeamte im Besonderen eine einkommensunabhängige Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.
Egal wie Sie sich schlussendlich entscheiden: Sie müssen sich entscheiden. Denn zusätzlich zur allgemein gültigen Krankenversicherungspflicht gilt für Sie als Beamte eine Pflicht zur Restkostenversicherung. Hiermit möchte Ihr Dienstherr Sie davor bewahren, dass die Kosten, welche nicht von der Beihilfe übernommen werden zur finanziellen Belastung für Sie werden.
Mit der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln haben Sie auf jeden Fall eine Krankenversicherung an Ihrer Seite, auf die Sie sich blind verlassen können.