Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung kann im Ernstfall Ihre Existenz sichern und wird im Idealfall zu Beginn des Referendariats abgeschlossen. Schutz und Fürsorge des Dienstherrn sind zwar sehr umfangreich, weisen allerdings während des Referendariats und in den ersten Dienstjahren noch Lücken auf.

Anspruch auf Fürsorge bei Dienstunfähigkeit haben Beamte auf Lebenszeit, die eine fünfjährige Wartezeit erfüllen. Referendare werden bei Dienstunfähigkeit entlassen.

Im Referendariat wird schon viel von Ihnen verlangt. Sie stehen unter dem Druck, den Ansprüchen von Schülern, Eltern und der Schulleitung gerecht zu werden. Referendare unterrichten bereits selbstständig, bereiten Unterricht vor und nach, beaufsichtigen Schüler und übernehmen oftmals zusätzliche Aufgaben, wie Vertretungsstunden für erkrankte Kollegen.

Ständige Überforderung löst nicht selten psychische Erkrankungen, wie Burn-out oder Depressionen aus. Betroffen sind Dienstanfänger genauso wie erfahrene Lehrer, die schon lange unterrichten. Auch Krankheiten und Unfälle können zur Dienstunfähigkeit führen.

Wann ist ein Student und Referendar dienstunfähig?

Wenn Sie in den letzten sechs Monaten weniger als drei Monate Ihren Dienst ausüben konnten und nicht absehbar ist, dass Sie innerhalb der nächsten sechs Monate wieder voll dienstfähig sein werden, können Sie von Ihrem Dienstherrn als dienstunfähig erklärt werden.

Erfüllen Beamte die fünfjährige Wartezeit, können sie mit einem Ruhegehalt in den Ruhestand versetzt werden. Referendare können dem Dienstherrn gegenüber noch keine Ansprüche geltend machen. Sie können nur bei einer unverschuldeten Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall mit einem Unfallruhegehalt in den Ruhestand versetzt werden.

Schutz der Existenz bei Dienstunfähigkeit für Studenten und Referendare

Ihre finanzielle Situation wird sich bei Dienstunfähigkeit zu jeder Zeit gravierend verschlechtern. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln ist sowohl für Lehrer, die schon viele Jahre Ihren Schuldienst leisten als auch für Referendare und Dienstanfänger die beste Möglichkeit, um im Ernstfall die eigene finanzielle Existenz zu sichern.

Studenten und Referendare benötigen eine spezielle Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Referendaren keinen ausreichenden Schutz. Bei einer klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung beurteilt die Versicherung, trotz der Feststellung der Dienstunfähigkeit des Dienstherrn, nach ihren Kriterien und durch ihre eigenen Gutachter, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt.

Manche Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten unvollständige Dienstunfähigkeitsklauseln, die besagen, dass Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente nur bei der Versetzung in den Ruhestand besteht. Werden Referendare und Dienstanfänger entlassen, erhalten sie von der Versicherung keinen Cent.

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel. Nur mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel können Sie davon ausgehen, dass Ihnen bei Dienstunfähigkeit und darauf folgender Entlassung die Ihnen zustehenden Leistungen ohne weitere Prüfungen gezahlt werden.

Vorteile der Dienstunfähigkeitsversicherung für Studenten und Referendare

Referendaren und Dienstanfängern bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln eine spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung - die Dienstanfänger- Police -, zu besonders günstigen Konditionen an. Die Dienstanfänger-Police ist die Kombination einer Dienstunfähigkeitsversicherung mit einem Produkt der Altersvorsorge.

Sie profitieren von finanzieller Sicherheit bei Dienstunfähigkeit und beginnen gleichzeitig mit dem Aufbau Ihrer privaten Altersvorsorge.

Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln:

  • Garantie auf die vertraglich vereinbarte, monatliche Rente
  • Hohe Absicherungen, abhängig von der Besoldungsgruppe und dem persönlichen Bedarf, können vereinbart werden
  • Problemlose Anpassungen im Absicherungsbedarf, zum Beispiel bei Heirat oder Hausbau
  • Teil- und Nachversicherungen sind möglich
  • Referendare profitieren von speziellen und besonders preiswerten Konditionen
  • Dynamikoption - Ausgleich der Verluste durch Inflation

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln erkennt die Dienstunfähigkeitserklärung Ihres Dienstherrn an und zahlt ohne weitere Überprüfung auch dann eine Dienstunfähigkeitsrente, wenn Sie zwar als dienstunfähig, aber nicht als berufsunfähig gelten.

Wir beraten Sie gerne

Gerne berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln zu allen Versicherungsfragen. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!

DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG
Hauptstraße 122-124
50996 Köln
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