Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist mit einer großen Verantwortung verbunden. Lehrer und Referendare haben hier eine umfangreiche Aufsichtspflicht. Allerdings liegt es gerade in der Natur aufgeweckter Kinder und Jugendlicher, nicht nach Plan zu handeln. Es genügt bereits, wenn ein Schüler Risiken falsch bewertet.
Schlimmstenfalls führt ein Fehlverhalten eines Schülers zu einem großen Schaden, für den der zuständige Lehrer oder Referendar verantwortlich gemacht werden kann. Am größten sind die Risiken bei Wandertagen, Pausen auf dem Schulhof und Klassenfahrten. Missachten Sie hier Ihre Aufsichtspflicht, können Sie zur Verantwortung gezogen werden.
Sollte es zum Schadensfall kommen, wird zunächst Ihr Dienstherr Adressat des Schadensersatzanspruchs. Allerdings sind Sie damit noch nicht sicher. Ihr Dienstherr kann Sie im Wege der Amtshaftung in Regress nehmen. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht grob fahrlässig oder gar vorsätzlich missachtet haben.
Sollten Sie ursächlich für einen Schaden geworden sein, können die Schadenssummen sehr hoch ausfallen. Vor allem Personenschäden können teilweise in Millionenhöhe gehen. Mit unserer Unterstützung können sich Lehrer und Referendare für den Ernstfall wappnen.