Polizeibeamte treffen im Dienst regelmäßig Entscheidungen, die erhebliche Auswirkungen haben können. Personen-, Sach- oder Vermögensschäden sowie dienstrechtliche oder strafrechtliche Auseinandersetzungen lassen sich trotz sorgfältiger Arbeit nicht vollständig ausschließen.
Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt Polizisten, wenn im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit schuldhaft ein Schaden entsteht und daraus berechtigte Schadenersatz- oder Regressforderungen resultieren. Sie prüft die Haftungsfrage, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und übernimmt berechtigte Forderungen im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen.
Ein ergänzender Rechtsschutz kann unter anderem bei dienstrechtlichen Auseinandersetzungen, Disziplinarverfahren oder bestimmten strafrechtlichen Vorwürfen relevant werden. Abhängig vom vereinbarten Leistungsumfang können beispielsweise Kosten für Rechtsanwälte und Gerichtsverfahren übernommen werden.
Typische Bereiche dieser Absicherung sind:
- dienstliche Haftungs- und Regressforderungen
- Disziplinar- und Dienstrechtsverfahren
- bestimmte strafrechtliche Auseinandersetzungen
- Anwalts- und Gerichtskosten im versicherten Umfang
Diensthaftpflicht und Rechtsschutz zählen damit zu den wichtigen Versicherungen für Polizisten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln, da sie typische rechtliche und finanzielle Risiken des Polizeidienstes berücksichtigen.