Beihilfe für Lehrer und Referendare der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln
Die Kosten für eine hochwertige und verlässliche Gesundheitsversorgung können im Krankheitsfall erheblich sein. Durch die Beihilfe für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln erhalten Lehrer eine finanzielle Unterstützung.
Die Krankenkassenbeiträge fallen hierdurch deutlich niedriger aus. Zusätzlich erhalten die Lehrkräfte eine besonders moderne, schnelle und hochwertige Behandlung.

Eine staatliche Krankenfürsorge für Beamte
Eine wichtige Aufgabe des Staates ist es, seinen Kindern und Jugendlichen eine bestmögliche Ausbildung zukommen zu lassen. Hierfür ist er bereit, in seine Lehrkräfte zu investieren. Unter anderem erhalten Lehrer eine Beihilfe der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln.
Diese sorgt dafür, dass die Krankenkassenbeiträge niedrig bleiben und sich Lehrer somit eine hervorragende private Krankenversicherung leisten können.
Im Rahmen dieser Versicherung erhalten die Lehrkräfte eine ausgezeichnete Behandlung. Die Therapien sind immer auf dem neuesten Stand und es kommen moderne Hilfsmittel und Verfahren zum Einsatz.
Sowohl der Bund als auch die Länder übernehmen als Dienstherren einen Teil der Krankheitskosten, damit die Lehrer stets gesund und fit den Unterricht gestalten und die Entwicklung der Kinder unterstützen können.

Wer hat einen Anspruch auf Beihilfe?
Die Beihilfe für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln bekommen Lehrer auf ganz unterschiedlichen Sprossen der Karriereleiter. Anspruch auf Beihilfe haben:
- Beamte auf Widerruf, z. B. Lehramtsanwärter und Referendare
- Beamte auf Probe
- Beamte auf Lebenszeit
Das sind die Beihilfesätze für Lehrer
Wie hoch die Beihilfe für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
- 50 % für ledige Lehrer
- 70 % für Ehepartner mit geringem Einkommen und berücksichtigungsfähige Kinder
Die restlichen 30-50% müssen die Lehrkräfte dann über eine private Krankenversicherung selbst bezahlen. Die Beihilfesätze bei Referendaren unterscheiden sich in den verschiedenen Bundesländern. Sie liegen hier bei 50-70%.
Grundsätzlich ist es möglich, verschiedene Eigenbehalte und Selbstbehalte zu vereinbaren. Dann kann es passieren, dass Lehrer für bestimmte Medikamente selbst zahlen müssen. Außerdem liegen häufig Ausschlüsse bei einzelnen Leistungen vor. So sind zum Beispiel Schönheitsoperationen nicht beihilfefähig.
Zu beachten ist ebenfalls, dass bei bestimmten Leistungen Erstattungshöchstbeträge vorliegen. So werden Brillen oder ein Zahnersatz nur bis zu einem bestimmten Wert vollständig ersetzt.
Hinzu kommt, dass es bei der privaten Krankenversicherung keine Familienversicherung gibt, sondern Ehepartner und Kinder separat versichert werden müssen. Aufgrund der Beihilfesätze ist dies aber finanzierbar.

Für Sie da
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Häufig gestellte Fragen zur Beihilfe für Lehrer
Lehrer tragen Verantwortung für Bildung und Zukunft – zugleich stellt ihre Gesundheit das wichtigste Gut im Berufsleben dar. Die Beihilfe der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln unterstützt Beamte finanziell bei Krankheitskosten und schafft Zugang zu hochwertigen Leistungen. Um den passenden Schutz zu finden, haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.
Was ist die Aufgabe der Beihilfe für Lehrer?
Die Beihilfe für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln ist eine staatliche Unterstützungsleistung für Lehrer. Sie senkt die Kosten für eine Krankenversicherung erheblich und ermöglicht den Beamten besonders hochwertige Leistungen im Krankheitsfall.
Warum ist eine private Krankenversicherung zusätzlich notwendig?
Da die Beihilfe nur einen Teil der Aufwendungen übernimmt, ist eine private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln erforderlich, um die verbleibenden Restkosten abzusichern und eine umfassende Gesundheitsversorgung sicherzustellen.
Welche Rolle spielt die Beihilfe bei der Absicherung von Angehörigen?
Auch Ehepartnerinnen, Ehepartner und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen beihilfeberechtigt sein. Damit sinkt der private Absicherungsbedarf für die gesamte Familie erheblich.
Wir beraten Sie gerne
Gerne berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln zu allen Versicherungsfragen. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!
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