Wie erfolgt die Feststellung der Berufs- oder Dienstunfähigkeit?
Berufsunfähigkeitsversicherung: Aufgrund einer Erkrankung stellen Sie bei Ihrer Versicherung einen Berufsunfähigkeitsantrag. Die Versicherung prüft Ihren Antrag und beauftragt eventuell einen Gutachter. Häufig wird durch Gutachter festgestellt, dass Sie zwar Ihren Dienst nicht mehr, jedoch eine andere Tätigkeit ausüben können.
Sie gelten dann nicht als berufsunfähig und erhalten keine Versicherungsleistungen.
Dienstunfähigkeitsversicherung: Aufgrund einer Erkrankung gehen Sie zum Arzt, der Sie für dienstunfähig erklärt, worauf eine Versetzung in Ruhestand durch Ihren Dienstherrn erfolgt, oder eine Entlassung, bei Nichterfüllung der Wartezeit
Aufgrund der bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln bestehenden Dienstunfähigkeitsversicherung beziehungsweise Dienstanfänger-Police wird Ihnen aufgrund ärztlicher Diagnose sowie Dienstherrenentscheidung eine vereinbarte Monatsrente gezahlt.
Klarer Vorteil einer Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln besteht darin, dass sogar Anwärter bei Entlassung aufgrund einer Dienstunfähigkeit bereits ab Vertragsabschluss abgesichert sind, durch die Zahlung der vereinbarten Monatsrente.
Ein weiterer Vorteil sind niedrige Beiträge in den Anfangsjahren. Ihr Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss ist maßgeblich für die Beiträge der Dienstanfänger-Police, wobei eine erneute Prüfung nicht stattfindet.