Ein Arbeiter mit Schutzhelm und Sicherheitsausrüstung hängt gesichert an einem Seil in luftiger Höhe vor blauem Himmel. Er trägt festes Schuhwerk und ist mit Karabinern und Klettergurten ausgestattet.

DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln Unfallversicherung für die Feuerwehr Köln

Die Unfallversicherung für die Feuerwehr der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln

Die Unfallversicherung gehört aus unserer Sicht zu den Versicherungen, auf die kein Beamter der Feuerwehr verzichten sollte und kann. Denn: Unfälle, sowohl in der Freizeit als auch im Dienst, können jedem passieren. 

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln bringen Ihnen in diesem Artikel die wichtigsten Informationen zur Unfallversicherung für Beamte der Feuerwehr etwas näher. 

Die Grundlagen der Unfallversicherung

Grundsätzlich wird in Deutschland zwischen zwei Formen der Unfallversicherung unterschieden: gesetzlich und privat. Sie unterscheiden sich vor allem dadurch, dass die gesetzliche Unfallkasse nur in bestimmten Fällen leistet – es gibt einen abgeschlossenen Katalog von Leistungen.

Die private Unfallversicherung hingegen erbringt die vereinbarte Leistung immer, wenn Sie einen Unfall erleiden und kein Vorsatz vorliegt. Als Beamter der Feuerwehr erhalten Sie unter anderem in diesen Fällen eine Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung:

  • Unfälle, in die Sie auf dem Weg zur Arbeit oder auf der Strecke von der Arbeit nach Hause verwickelt werden. Für Schüler gilt der Schulweg als Arbeitsweg – das gilt auch in der Ausbildung für den Weg zur Bildungseinrichtung (zum Beispiel zur Feuerwehrschule).
  • Unfälle, die Beamten der Feuerwehr im Dienst passieren (zum Beispiel, wenn Sie bei der Rettung einer Person selbst verletzt werden). Hier greift zusätzlich die Leistungspflicht Ihres Dienstherrn.
  • Durch Ihre berufliche Tätigkeit verursachte Krankheiten (Berufskrankheiten).
  • Gesundheitliche Schäden, die ausschließlich durch Ihre Tätigkeit bei der Feuerwehr verursacht werden (etwa eine psychische Beeinträchtigung).

Durch zahlreiche Vorschriften im Straßenverkehr und dem Arbeitsschutz ist es allerdings fast ausgeschlossen, dass Sie im Dienst oder auf dem Weg dorthin einen Unfall mit schwerwiegenden Folgen erleiden, bei dem die gesetzliche Unfallversicherung greifen würde.

Statistisch passieren die meisten Unfälle daher im privaten Umfeld – hier leistet die gesetzliche Unfallkasse allerdings in keinem Fall. Für Beamte der Feuerwehr ist es – wie in anderen Berufen auch – daher unerlässlich, eine private Unfallversicherung als Ergänzung zum gesetzlichen Schutz abzuschließen. 

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Unser Tipp

Wir von der DBV und die Stiftung Warentest empfehlen für die Unfallversicherung grundsätzlich eine Versicherungssumme von mindestens 100.000 Euro, die bei 50 Prozent Invalidität ausgezahlt wird. Für einen Invaliditätsgrad von 100 Prozent werden mindestens 500.000 Euro empfohlen – schließlich lassen sich die unter Umständen anfallenden Kosten nie voraussagen. 

Das steckt eigentlich hinter dem Begriff „Unfall“ 

Eine der am häufigsten aufkommenden Fragen im Hinblick auf die Unfallversicherung ist, wann Sie als Beamter der Feuerwehr überhaupt einen solchen erleiden und was sich hinter dem Begriff verbirgt. Gesetzgeber und Versicherungen haben das Wort „Unfall“ im Laufe der Zeit eindeutig definiert – in den meisten Verträgen ist daher dieser Satz zu finden:

„Ein Unfall ist ein plötzliches, von außen auf die versicherte Person einwirkendes, Ereignis, durch das die versicherte Person unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet“. 

Wichtig ist hier vor allem das Wort „unfreiwillig“ – Vorsatz ist also in jedem Fall aus Ihrer Unfallversicherung ausgeschlossen. Sobald Sie mit Absicht einen Unfall herbeiführen, muss die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln nicht mehr leisten. Grobe Fahrlässigkeit hingegen ist in den meisten Tarifen eingeschlossen. 

Die eigentliche Aufgabe der Unfallversicherung

In ganz Deutschland passieren Jahr für Jahr mehr als neun Millionen Unfälle, die zum größten Teil im privaten Umfeld geschehen. Auch Sie unterliegen – vor allem durch Ihren Beruf als Beamter der Feuerwehr – daher einem gewissen Risiko. Durch die lebenslangen Schäden, die viele dieser Unfälle zur Folge haben, hat die Unfallversicherung vor allem diese Aufgaben:

  • Ausgleich der finanziellen Einbußen nach dem Unfall
  • Deckung eventuell anfallender Pflegekosten
  • Ausgleich der unter Umständen notwendigen Umbaukosten im Haus oder der Wohnung
  • Ausgleich des Wegfalls der Besoldung für Beamte der Feuerwehr, vor allem, wenn Sie wegen dauerhafter Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden

Um einen realistischen Ausgleich dieser Belastungen zu schaffen, vereinbaren wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln eine passgenaue Unfallleistung mit Ihnen. Diese besteht auf der einen Seite aus Einmalzahlungen für bestimmte Unfälle, auf der anderen Seite aus einer Gesamtsumme und einer monatlichen Unfallrente.

Die monatliche Rente dient dabei vor allem dem Ausgleich der wegfallenden Besoldung oder dem Auffüllen der Lücke zu Ihrem früheren Nettoeinkommen, sofern Sie für dienstunfähig erklärt werden. 

Da Sie vor allem als Beamter der Feuerwehr ein hohes Risiko haben, einen Unfall zu erleiden oder aufgrund eines solchen dienstunfähig zu werden, sollten Sie sich mit dem Abschluss einer Unfallversicherung auseinandersetzen. 

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln stehen Ihnen dabei gerne mit Rat und Tat zur Seite. Vereinbaren Sie am besten noch heute eine erste Beratung bei uns! 

Wir beraten Sie gerne

Gerne berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln zu allen Versicherungsfragen. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!

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