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DBV Claus Decker oHG in Köln Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung für Beamte der Feuerwehr

Beamte der Feuerwehr tragen aufgrund der dienstlichen Stellung und der großen Verantwortung ein hohes Risiko, das alleine durch die private Haftpflicht nicht abgedeckt werden kann. Eine Rechtsschutzversicherung ist an dieser Stelle daher das Mittel der Wahl. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln informieren Sie in diesem Artikel über die Einzelheiten und Leistungen dieser Police.

Der Rechtsschutzbedarf von Beamten der Feuerwehr

Als Beamter der Feuerwehr haben Sie einen weit gefächerten Bedarf nach Rechtsschutz, der sowohl Ihr privates als auch das dienstliche Umfeld betrifft. Die dienstliche Sphäre wird dabei als Innenverhältnis, die private Sphäre als Außenverhältnis bezeichnet. Die Rechtsschutzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln ist auf den Bedarf von Feuerwehrbeamten angepasst und deckt daher beide Bereiche ab. Im Folgenden stellen wir Ihnen mögliche Konstellationen vor.

Arbeits- und Dienstrecht: das Innenverhältnis

In das Innenverhältnis fallen alle Differenzen und Streitigkeiten zwischen Ihnen und Ihrem Dienstherrn (dem Staat). Begehen Sie auf der Arbeit zum Beispiel einen Fehler, werden nicht direkt Sie, sondern erst Ihr Dienstherr verklagt. Dieser nimmt Sie über die Amtshaftung in Regress, wodurch Sie und Ihr Dienstherr einen Rechtsstreit beginnen. Hier kommt die Rechtsschutzversicherung ins Spiel. 

Das klassische Beispiel an dieser Stelle wäre der Verlust des dienstlichen Schlüssels. Ihr Dienstherr muss aufgrund dieses Fehlverhaltens die gesamte Schließanlage der Feuerwache austauschen lassen und fordert die entstandenen Kosten von Ihnen zurück. Sie gehen gegen diese Entscheidung vor und bringen den Streit vor das zuständige Verwaltungsgericht. 

Darüber hinaus gibt es weitere Formen der Klage, die gesetzlich eindeutig definiert sind. Die häufigsten Fälle sind hierbei:

  • Die Anfechtungsklage: Hier geht der Beamte der Feuerwehr gegen eine ihm gegenüber erteilte Maßnahme – zum Beispiel eine Versetzung an eine andere Wache – vor. Damit fechtet er den Entschluss des Dienstherrn unmittelbar an.
  • Die Verpflichtungsklage: Diese Klage dient dazu, eine Genehmigung zu erwirken oder eine andere Entscheidung des Dienstherrn herbeizuführen. Beispiel: Ihr Dienstherr versagt Ihnen die Ausübung einer Nebentätigkeit und Sie gehen gegen diese Entscheidung vor.
  • Die Feststellungsklage: Mit der Feststellungsklage möchte der Beamte der Feuerwehr erwirken, dass eine bestimmte Tatsache (zum Beispiel ein Recht auf eine Leistung) festgestellt wird.
  • Die Leistungsklage: Sie soll den Dienstherrn zu einer Leistung oder Unterlassung verpflichten. Unterlässt es Ihr Arbeitgeber zum Beispiel, Ihnen die vollen Bezüge auszuzahlen, verpflichten Sie ihn mit einer erfolgreichen Leistungsklage dazu.

Alle genannten Formen der Klage sind mit erheblichen Kosten verbunden, die die meisten Beamten der Feuerwehr nicht aus eigener Tasche bezahlen können oder möchten. Mit der Rechtsschutzversicherung wirken Sie diesem Problem entgegen, da sie alle notwendigen Kosten übernimmt. Dazu gehören zum Beispiel die Gebühren für Rechtsanwälte oder die gesetzlich vorgeschriebenen Gerichtsgebühren. 

Wenn Sie vorhaben, eine der genannten oder eine andere Klage gegen Ihren Dienstherrn zu erheben, müssen auch Beamte der Feuerwehr hier den Dienstweg einhalten. Zunächst legen Sie Widerspruch gegen die entsprechende Entscheidung oder den erlassenen Verwaltungsakt ein. Erfolgt hierauf keine Reaktion oder ändert der Dienstherr seine Entscheidung nicht, können Sie vor dem für Sie zuständigen Verwaltungsgericht Klage erheben. Dieses Verfahren ist in fast allen Bundesländern einheitlich. 

Zivil- und Strafrecht: das Außenverhältnis

Im Gegensatz zum Innenverhältnis haben Sie beim Außenverhältnis keinen direkten Rechtsstreit mit Ihrem Dienstherrn, sondern einer dritten Person oder dem Staat (im Strafrecht). Allerdings kommt es häufig vor, dass strafrechtlich relevante Taten im Außenverhältnis sich über das Disziplinarrecht auch im Innenverhältnis auswirken. Die Rechtsschutzversicherung für Beamte der Feuerwehr deckt allerdings beide Seiten in vollem Umfang ab. 

Das Außenverhältnis beschreibt sowohl dienstliche Fehler, die sich zivilrechtlich auswirken, als auch privates Fehlverhalten. Hierzu einige Beispiele, die in der Rechtsschutzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln mit abgedeckt sind:

  • Sie werden verklagt, weil Sie als Beamter der Feuerwehr im Dienst eine Person beleidigt haben.
  • Sie treten bei einem Einsatz eine Tür ein, obwohl es nicht zwingend notwendig war. Im Anschluss verklagt der Eigentümer nicht Ihren Dienstherrn, sondern unmittelbar Sie.
  • Sie werden privat in einen Autounfall verwickelt, möchten sich scheiden lassen oder erhalten eine Abmahnung wegen Lärmbelästigung.

Für Beamte der Feuerwehr ist der Unterschied zwischen privater und dienstlicher Sphäre selten eindeutig, da es über das Disziplinarrecht eine Verbindung zwischen beiden Bereichen gibt. Anwaltlicher Rat ist insbesondere aufgrund der weitreichenden Konsequenzen immer zu empfehlen. Damit ist die Rechtsschutzversicherung der DBV für Beamte der Feuerwehr eine unverzichtbare Absicherung gegen die hohen Kosten, die ein gerichtlicher Streit mit sich bringen kann.

Rechtsschutz von ROLAND: die Experten

Im Bereich der Rechtsschutzversicherung für Beamte der Feuerwehr arbeitet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln mit den Experten von ROLAND zusammen. So haben wir die Möglichkeit, Ihnen maßgeschneiderte und kostengünstige Lösungen anzubieten, die genau zu Ihren Interessen passen. Individuelle Anpassungen der Verträge sind bei uns ohne Probleme möglich. Zu den Konditionen der Rechtsschutzversicherung gehören unter anderem:

  • Flexible Anpassung des Vertrages durch unterschiedliche Bausteine.
  • Im Rahmen der Familienversicherung können Ehegatte und Kinder, möglicherweise sogar die Eltern mitversichert werden.
  • Kinder sind automatisch und kostenfrei mitversichert, solange sie nicht verheiratet sind und kein festes Einkommen haben.
  • Für alleinerziehende Eltern haben wir spezielle, beitragsreduzierte Rechtsschutzversicherungen im Angebot.
  • Vereinbarung einer Selbstbeteiligung möglich, aber nicht verpflichtend.


Zu den Leistungen der Rechtsschutzversicherung für Beamte der Feuerwehr gehören vor allem diese Punkte:

  • Wir übernehmen die Kosten in Höhe von bis zu einer Million Euro für das gerichtliche Verfahren, Anwälte, Gutachter und die Zeugen vor Gericht.
  • Die Absicherung von ROLAND gilt auf der ganzen Welt.
  • Sofern Sie Ihr Haus oder das Krankenhaus nicht verlassen können, besucht Sie der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens vor Ort.
  • Bonussystem: Nach drei Jahren, in denen Sie keine Leistungen der Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen haben, erhalten Sie jedes Jahr eine kostenfreie Rechtsberatung zu einem selbst gewählten Thema, sofern sie nicht mehr als 1.000 Euro kostet.
  • Telefonische Beratung möglich (JurLine).


Alle Klagen und Forderungen, die gegen Sie als Beamter der Feuerwehr geltend gemacht werden, prüfen wir auf ihre Berechtigung. Das bedeutet: Wir schauen uns an, ob die Forderung überhaupt gerechtfertigt und vor Gericht durchsetzbar ist. Ist das nicht der Fall, wehren wir sie ab – ist der Anspruch hingegen berechtigt, übernehmen wir alle Kosten für Anwälte, Gericht und Co. Darüber hinaus können Sie Ihre Rechtsschutzversicherung mit verschiedenen Bausteinen erweitern:

  • Beruf: Für Beamte der Feuerwehr unverzichtbar, da dienstliche Streitigkeiten durch die hohe Verantwortung schnell aufkommen.
  • Verkehr: Vollständiger Verkehrsrechtsschutz, etwa beim Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung.
  • Immobilie: Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Wohnung oder dem Eigenheim.
  • PlusPrivat: Erhöhen Sie Ihre Versicherungssumme.
  • StrafrechtPlus: Beim Vorwurf einer vorsätzlichen Straftat.
  • 55+-Zielgruppe: Für Vorwürfe, die zum Beispiel mit Altersvorsorge oder der Pension in Zusammenhang stehen.

Wir beraten Sie gerne

Gerne berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG zu allen Versicherungsfragen in Köln. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!

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Hauptstraße 122-124
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