Die Diensthaftpflichtversicherung für Beamte der Feuerwehr

Als Beamter der Feuerwehr haben Sie einen Beruf, der eine Vielzahl an Aufgaben und damit auch eine Menge Verantwortung mit sich bringt. Vor allem in stressigen Situationen passieren schnell Fehler, gegen deren finanzielle Folgen Sie sich mit einer Diensthaftpflichtversicherung absichern. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln bringt Ihnen die Police in diesem Artikel etwas näher. 

Die Frage der Haftung: oft kompliziert

Wer bei einem Schaden haftet, ist auf den ersten Blick meistens eindeutig: Der, der ihn verursacht hat. Allerdings ist diese Frage bei Beamten der Feuerwehr nicht ohne weiteres zu beantworten. Regressforderungen im Rahmen der Amtshaftung, Haftungsprivilegien und die grundlegende Klärung des Sachverhaltes stellen den Dienstherrn oft vor große Herausforderungen. Grundsätzlich gilt aber auch für Beamte der Feuerwehr: Wer den Schaden verursacht, haftet für ihn. 

Zunächst möchten wir auf das sogenannte Haftungsprivileg eingehen, das auch andere Beamtengruppen (etwa die Polizei) betrifft. Es sagt aus, dass Sie als Beamter von den Folgen eines Schadens nicht betroffen sind, wenn er dienstlich notwendig war. Müssen Sie etwa eine Tür eintreten, um eine dahinter eingesperrte Person zu befreien, können Sie im Anschluss nicht auf Schadenersatz verklagt werden. Das gilt allerdings nur, wenn die Zerstörung der Tür das sogenannte „mildeste Mittel“ war. 

Im Falle des Haftungsprivilegs greift die Diensthaftpflichtversicherung nicht, da gar nicht erst eine Haftung entsteht. Es soll Beamte der Feuerwehr davor schützen, dienstlich notwendige Maßnahmen – die etwa zur Rettung einer Person notwendig sind – aus Angst vor Schadenersatzforderungen nicht zu ergreifen. Von diesem Privileg zu unterscheiden ist die „normale“ Haftung, die Sie als Beamter betrifft, wenn Sie im Dienst einen Schaden anrichten, der nicht unbedingt erforderlich war. 

Sie können zum Beispiel haftbar gemacht werden, wenn Sie bei einem Einsatz ohne besondere Gefahrenlage grob fahrlässig handeln und die notwendige Sorgfalt außer Acht lassen. Brechen Sie etwa eine Tür auf, obwohl der Weg durch das Fenster offensichtlich der bessere ist, kann der Eigentümer des Hauses den entstandenen Schaden von Ihnen fordern. In diesem Fall greift die Diensthaftpflichtversicherung, da Sie fahrlässig eine dienstliche Pflicht (Sorgfaltspflicht) verletzt haben. 

Grundsatz: Der Dienstherr haftet für alle Schäden

Als Beamter der Feuerwehr sind Sie kein normaler Angestellter, sondern stehen in einem besonderen Treueverhältnis zu Ihrem Dienstherrn. Zunächst gibt es für Geschädigte daher keine Möglichkeit, direkt gegen Sie vorzugehen – vielmehr muss an erster Stelle „die Feuerwehr“ haftbar gemacht werden. Ist das der Fall, ermittelt der Dienstherr, welcher Beamte den Schaden verursacht hat und hat die Möglichkeit, gegen ihn vorzugehen. 

Dieses System wird Amtshaftung genannt, in deren Rahmen Ihr Dienstherr Sie in Regress nehmen kann. Wird er verklagt oder werden Forderungen gegen ihn geltend gemacht, kann er entscheiden, ob er den Schaden selbst übernimmt oder die Kosten von Ihnen zurückfordert. Letzteres ist allerdings fast immer der Fall, wenn Sie den Schaden eindeutig verursacht haben. Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln ist genau für diese Konstellation notwendig. 

Die gesetzliche Grundlage für diese sogenannte Durchgriffshaftung findet sich in unterschiedlichen Paragrafen des Bundesbeamtengesetzes (BBG), die inhaltlich auf die einzelnen Länder übertragbar sind. Hinzu kommt Artikel 34 des Grundgesetzes, der gleichermaßen für alle Bundesländer gilt und folgendes besagt: 

„Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegender Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.“

Die Rolle der Diensthaftpflichtversicherung

Beamte der Feuerwehr, die eine hohe Verantwortung tragen und durch eine falsche Entscheidung große Schäden anrichten können, profitieren von einer Diensthaftpflichtversicherung. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln ist dabei einer der wenigen Versicherungen in Deutschland, die maßgeschneiderte Lösungen für Mitarbeiter der Feuerwehr anbieten. Konkret bedeutet das: Unsere Tarife sind, anders als bei anderen Versichern, individuell auf Ihre Tätigkeiten bei der Feuerwehr zugeschnitten. 

Grundsätzlich ist die Diensthaftpflichtversicherung dabei mit der Kfz-Haftpflicht vergleichbar. Letztere deckt alle Schäden ab, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anrichten. Die Diensthaftpflicht hingegen übernimmt Schäden, die während des Dienstes entstehen. Anders als etwa die Privathaftpflicht, ist die Diensthaftpflichtversicherung damit eine Police, die speziell auf einen Bereich zugeschnitten ist und auch nur in diesem Umfang Leistungen erbringt. 

Kommt es im Rahmen der Amtshaftung zu einer Regressforderung Ihres Dienstherrn, prüfen wir zunächst den tatsächlichen Anspruch und ob dieser berechtigt ist. Falls nein, wehren wir die Forderung für Sie ab und übernehmen alle damit zusammenhängenden Kosten (zum Beispiel für Anwälte und Gerichte). Falls ja, regulieren wir den Schaden in voller Höhe, sodass Sie keinerlei finanzielles Risiko mehr tragen. 

Die Leistungen der DBV in der Diensthaftpflicht für Beamte der Feuerwehr

Als Beamter der Feuerwehr profitieren Sie mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln von einem leistungsstarken Versicherer, der Sie in allen Bereichen bestmöglich schützt. Die Leistungen der Diensthaftpflichtversicherung gehen daher durch zusätzliche Bausteine weit über den dienstlichen Bereich hinaus, sofern Sie das wünschen. Konkret erbringen wir diese Leistungen:

  • Regulierung von Schäden, die an Einsatzfahrzeugen und anderem Eigentum Ihres Dienstherrn entstehen.
  • Übernahme von berechtigten Ansprüchen wegen Beschädigung von fiskalischem Eigentum.
  • Abdeckung des Schlüsselverlustrisikos, zum Beispiel für die Schlüssel der Wache.
  • Kombination mit der privaten Haftpflichtversicherung möglich.
  • Abschluss zusätzlicher Bausteine, etwa einer Vermögensschadenhaftpflicht, möglich.

Diese und auf Wunsch weitere Leistungen erbringen wir bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Darunter wird der Betrag verstanden, den wir im Leistungsfall maximal auszahlen. Die Versicherungssumme bezieht sich immer auf den einzelnen Schaden. Verursachen Sie in zwei Jahren zum Beispiel zwei Schäden, kann die gesamte Leistung durchaus über die Versicherungssumme hinausgehen. 

Durch die Kombinationsmöglichkeiten der Diensthaftpflichtversicherung mit anderen Versicherungen, etwa der Privathaftpflicht, bringen Sie Ordnung in Ihre Verträge. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, von sogenannten Bündelrabatten zu profitieren. Je mehr Versicherungen Sie bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln abschließen, desto günstiger wird der einzelne Vertrag.

Als Beamter der Feuerwehr ist es durchaus sinnvoll und notwendig, sich neben der Diensthaftpflichtversicherung um weitere Versicherungen zu kümmern. Durch das hohe dienstliche Risiko und die Privilegien als Beamter empfehlen wir grundsätzlich den Abschluss dieser Policen:

  • Private Krankenversicherung
  • Anwartschaftsversicherung für den Fall, dass Sie freie Heilfürsorge erhalten
  • Dienstunfähigkeitsversicherung
  • Dienst-, Privat- und gegebenenfalls Kfz-Haftpflicht

Wir beraten Sie gerne

Gerne berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG zu allen Versicherungsfragen in Köln. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!

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50996 Köln
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