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DBV Claus Decker oHG in Köln Krankenversicherung für Referendare

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung stellt sicher, dass jeder, unabhängig von seinen finanziellen Möglichkeiten, im Krankheitsfall die notwendige medizinische Versorgung erhält. Damit ist die Krankenversicherung eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt und für alle mit Wohnsitz in Deutschland eine Pflichtversicherung. Eine Krankenversicherung kann bei einer gesetzlichen oder unter bestimmten Voraussetzungen bei einer privaten Krankenkasse abgeschlossen werden. Beamten steht die private Absicherung offen, ohne über ein Mindesteinkommen zu verfügen. Arbeitnehmer mit einem Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze sind zur Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse verpflichtet.

Das Krankheitsrisiko von Studenten und Referendaren

Referendare beziehungsweise Beamte auf Widerruf können wie Beamte auf Lebenszeit frei entscheiden, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern. Nur wenn Sie bereits während des Studiums privat versichert waren, müssen Sie dies auch weiterhin bleiben. Für Referendare, die als Student noch über die Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert waren, bietet sich zu Beginn des Referendariats die Möglichkeit, sich in der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln kostengünstig abzusichern.

Krankenversicherung für Referendare im Detail

Beihilfe für Referendare

Lehrer und Referendare haben aufgrund des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses Ihrem Dienstherrn gegenüber Anspruch auf Schutz und Fürsorge. Der Dienstherr gewährt Referendaren im Rahmen der Krankenfürsorge Beihilfe. Mit der Beihilfe wird ein Teil der Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt oder Tod sowie für Vorsorgemaßnahmen erstattet. Der Dienstherr Nordrhein-Westfalen hält sich an die vom Bund vorgegebenen Beihilfebemessungssätze:

  • für Beamte ohne oder mit einem Kind werden 50 %
  • für Beamte mit mindestens 2 Kindern und für beihilfeberechtigte Ehe- oder eingetragene Lebenspartner 70 %
  • für Beamte im Ruhestand 70 %
  • für Kinder und Waisen 80 %

der Kosten übernommen.

Die restlichen 20 bis 50 % der Aufwendungen müssen mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden.

Beihilfekonforme Tarife als Ergänzung der Beihilfe werden ausschließlich von privaten Versicherern, wie der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln, angeboten. Beihilfe und private Krankenversicherung funktionieren nach dem Kostenerstattungsprinzip. Rechnungen werden zunächst privat beglichen und anschließend bei der Krankenkasse und Beihilfestelle ein Antrag auf Kostenerstattung gestellt.

Bei gesetzlich Versicherten rechnet der Leistungserbringer die Kosten direkt und komplett mit der Krankenkasse ab. Eine Kostenerstattung an den Versicherten ist nicht notwendig.

Gesetzlichen Krankenversicherungen für Studenten und Referendare

Leistungen

Gesetzlich Versicherte hat jeder Anspruch auf die gleichen Leistungen. Welche Leistungen das genau sind, wird vom Gesetzgeber vorgegeben. Das Leistungsangebot ist bei allen gesetzlichen Krankenversicherungen zu etwa 96 % identisch.

Der Gesetzgeber hat das Recht, jederzeit Leistungen zu kürzen oder zu streichen. Laut Sozialgesetzbuch § 12 gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“

Die Versicherungsbeiträge richten sich ausschließlich nach der Höhe des Einkommens. Gesundheitliche Risiken oder das Alter sind weder für die Aufnahme noch die Beiträge relevant. Beamte, die meist recht gut verdienen, müssen bei der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechend hohe Beiträge zahlen.

Der Dienstherr erfüllt seine Fürsorgepflicht, indem er seinen Beamten Beihilfe gewährt und Ihnen einen Teil der tatsächlich entstandenen Kosten erstattet. An den Versicherungsbeiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung beteiligt er sich nicht. Freiwillig gesetzlich Versicherte müssen daher den gesamten Krankenversicherungsbeitrag aus eigener Tasche bezahlen.

Private Krankenversicherung für Studenten und Referendare

Leistungsspektrum an, aus dem jeder Versicherte individuell Leistungen nach seinem persönlichen Bedarf auswählt. Diese werden in einem privatrechtlichen Vertrag fest mit der DBV vereinbart. Die Versicherungsprämien richten sich nach dem Gesundheitszustand und dem Alter bei Versicherungsabschluss, dem gewählten Tarif sowie dem Beihilfebemessungssatz.

Mit der Beihilfe werden bereits mindestens 50 % der Krankheitskosten abgedeckt. Absichern müssen Sie nur noch die Restkosten. Die Beiträge zur Versicherung sind daher besonders gering. Privat bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln krankenversicherte Referendare profitieren zudem von speziellen Anwärtertarifen. Sie zahlen nochmals ermäßigte Prämien und erhalten dafür eine ausgezeichnete medizinische Versorgung.

Vorteile der privaten und gesetzlichen Absicherung von Studenten und Referendaren

Gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung bietet die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln Beamten einige Vorteile:

  • Sie müssen sich nicht mit einer einheitlichen Grundversorgung begnügen
  • Garantie auf mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln vertraglich vereinbarten Leistungen, Streichungen und Änderungen sind ausgeschlossen.
  • Sie erhalten die bestmögliche Behandlung und haben Zugang zu den innovativsten Therapien und Medikamenten
  • Hohe Erstattungen im Bereich zahnärztliche Versorgung, für Brillen und Medikamente
  • Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit über einen gewissen Zeitraum

Es muss für jedes beihilfeberichtigte Familienmitglied, das ebenfalls privat versichert werden soll, ein separater Vertrag abgeschlossen werden.

Bei gesetzlichen Krankenversicherungen hingegen ist eine Familienversicherung möglich. Das heißt, mit nur einem Mitgliedsbeitrag kann unter Umständen die gesamte Familie krankenversichert werden.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Gern unterstützen wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln, Sie unverbindlich, die für Sie beste Form der Krankenversicherung zu finden.

FAQ - Krankenversicherung für Referendare

Jeder, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, ist seit 2009 verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Der Grund:

Wird bei Krankheit eine Behandlung durch einen Arzt oder ein Krankenhaus in Anspruch genommen, entstehen hohe Kosten für die medizinische Versorgung. Privat können diese Kosten im Ernstfall kaum aufgebracht werden. Die Krankenversicherung stellt die Finanzierung der medizinischen Leistungen sicher und ist damit eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt.

Wie können sich Studenten und Referendar krankenversichern?

Studenten und Referendare können einkommensunabhängig eine private oder gesetzliche Krankenversicherung abschließen. Viele Studenten sind über die Eltern in der Familienversicherung der Eltern krankenversichert. Mit dem Einstieg ins Referendariat müssen sie eine eigene Krankenversicherung abschließen und haben jetzt die Chance, sich kostengünstig privat zu versichern.

Wie hoch sind die Beiträge zur Krankenversicherung für Studenten und Referendare?

Die Versicherungsbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nur nach der Höhe des Einkommens. Umso höher das Einkommen, desto höher sind die Beiträge.

Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln werden anhand individueller Faktoren, wie Alter und Gesundheitszustand bei Versicherungsabschluss, Tarif und Beihilfebemessungssatz ermittelt.

Welche Leistungen bieten gesetzliche und private Krankenversicherungen Studenten und Referendaren?

In der gesetzlichen Krankenversicherung haben alle Versicherten Anspruch auf die gleichen Leistungen, die vom Gesetzgeber für alle Krankenkassen einheitlich vorgegeben werden. Die Leistungen dürfen das Maß des Notwendigen nicht übersteigen, stellen eine Regelversorgung ohne Komfort dar und können jederzeit eingeschränkt oder gestrichen werden.

Privat Krankenversicherte entscheiden selbst, welche Leistungen sie absichern möchten und schließen mit der Versicherung einen privatrechtlichen Vertrag ab. Die vereinbarten Leistungen werden garantiert, solange der Vertrag besteht.

Sie haben weitere Fragen? Gern stehen Ihnen unsere fachkundigen Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln für eine individuelle Beratung zur Verfügung.

Wir beraten Sie gerne

Gerne berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG zu allen Versicherungsfragen in Köln. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!

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