Die Krankenversicherung für Referendare der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln
Die Krankenversicherung stellt sicher, dass jeder, unabhängig von seinen finanziellen Möglichkeiten, im Krankheitsfall die notwendige medizinische Versorgung erhält. Damit ist die Krankenversicherung eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt und für alle mit Wohnsitz in Deutschland eine Pflichtversicherung.
Eine Krankenversicherung kann bei einer gesetzlichen oder unter bestimmten Voraussetzungen bei einer privaten Krankenkasse abgeschlossen werden. Beamten steht die private Absicherung offen, ohne über ein Mindesteinkommen zu verfügen.
Arbeitnehmer mit einem Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze sind zur Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse verpflichtet.

Das Krankheitsrisiko von Studenten und Referendaren
Referendare beziehungsweise Beamte auf Widerruf können wie Beamte auf Lebenszeit frei entscheiden, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern. Nur wenn Sie bereits während des Studiums privat versichert waren, müssen Sie dies auch weiterhin bleiben. Für Referendare, die als Student noch über die Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert waren, bietet sich zu Beginn des Referendariats die Möglichkeit, sich in der privaten Krankenversicherung kostengünstig abzusichern.
Krankenversicherung für Referendare im Detail
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