Gründe für eine Dienstunfähigkeit
Gründe gibt es viele. In den Schulklassen ist es stets unruhig, die nächste Unterrichtsstunden vorzubereiten kostet Mühe, das Korrigieren von Klassenarbeiten raubt Zeit und der pädagogische Bildungsauftrag muss obendrein erfüllt werden. Sie als Referendar oder Lehrer tragen eine große Verantwortung. Darüber hinaus stehen oftmals Rechtfertigungen und Auseinandersetzungen mit dem Schuldirektor und besorgten Eltern an. Diese Umstände können eine psychische Erkrankung forcieren und erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer Dienstunfähigkeit. Die häufigsten Ursachen für das (frühzeitige) Ausscheiden aus dem Lehrberuf sind:
- 31 % Nervliche und psychische Erkrankungen
- 22 % Erkrankungen des Bewegungsapparates
- 15 % sonstige Erkrankungen
- 14 % Krebserkrankungen
- 10 % Unfälle
- 8 % Herz- und Gefäßerkrankungen
Welche Versorgung können Sie erwarten?
Wenn Sie als verbeamteter Lehrer ein früheres Nettoeinkommen von 2.460 Euro bezogen haben, steht Ihnen im Falle einer Dienstunfähigkeit ein Nettoruhegehalt von 1.429 Euro zu. Dieses erhalten Sie als Versorgung von Ihrem Dienstherrn. Es ist sofort erkennbar, dass dieses Ruhegehalt nicht sonderlich üppig ausfällt. 1.031 Euro weniger im Monat ist eine merkliche Summe. Mit diesen finanziellen Mitteln werden Sie Ihren Lebensstandard nicht aufrechterhalten können. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn legt Ihnen nahe, diese Versorgungslücke mittels einer Dienstunfähigkeitsversicherung zu schließen.
- Beamter auf Probe oder Widerruf
Beamte auf Probe oder Widerruf können Ihren Job bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit nicht länger nachkommen, erhalten keine Leistungen Ihres Dienstherrn und werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. - Beamter auf Lebenszeit
Bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit kann ein verbeamteter Lehrer nach einer Wartezeit von fünf jahren das Ruhegehalt in Anspruch nehmen. Das ist jedoch von der bereits geleisteten Dienstzeit abhängig. Das Ruhegehalt erhöht sich künftig jährlich.
Tarifvergleich
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn helfen Ihnen als Referendar oder Lehrer gerne bei der Suche nach der bestmöglichen Dienstunfähigkeitsversicherung. Hierzu benötigen wir einige persönliche Angaben zu Ihrer Person. Anschließend erhalten Sie kostenlos und unverbindlich eine E-Mail mit einer Übersicht der besten Angebote und Tarife. Wir suchen Ihnen gerne eine auf Sie passende Dienstunfähigkeitsversicherung heraus.
Was ist maßgeblich für die Beiträge?
- Eintrittsalter
Sie profitieren von günstigen Beiträgen, da im jungen Lebensalter eine Dienstunfähigkeit kaum zu erwarten ist. - Rentenhöhe
Sie bestimmen Ihre monatliche Rente bei eintretender Dienstunfähigkeit selbst. Daher variieren die monatlichen Versicherungsbeiträge. - Risikozuschläge
Einige Versicherer berechnen bei bestimmten Vorerkrankungen einen höheren Beitrag oder schließen ein gewisses Risiko im Vorhinein aus. - Krankenakte
Das Versicherungsunternehmen möchte über Ihre Krankheitsgeschichte informiert werden, um die Wahrscheinlichkeit einer Dienstunfähigkeit einschätzen zu können. - Laufzeit
Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit einer Dienstunfähigkeit zu erliegen. Bei einer kürzeren Laufzeit sind jedoch günstigere monatliche Beiträge zu erwarten. - Beruf
Sie werden aufgrund Ihres Berufes in eine Risikogruppe eingestuft. Als Referendar oder Lehrer zahlen Sie weniger als Dachdecker, aber mehr als Bürokaufleute.
Was geschieht bei einer Dienstunfähigkeit?
In der Regel haben Sie als Referendar oder Lehrer dann Anspruch auf die vereinbarte Rente, wenn Sie Ihren Lehrberuf voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können. Verbeamtete Lehrer können bereits dann in den Ruhestand versetzt werden, sobald sie wegen einer Erkrankung, innerhalb von sechs Monaten länger als drei Monate, ihrem Beruf nicht mehr nachgehen können. Darüber hinaus darf nicht davon ausgegangen werden, dass die Dienstfähigkeit innerhalb weiterer sechs Monate wieder komplett hergestellt ist. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn legt Ihnen, als Referendar oder Lehrer, den Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Dienstunfähigkeitsversicherung nahe. Achten Sie dabei auf die Dienstunfähigkeitsklausel. Für die Zahlung ist ein Attest vom Amtsarzt ausreichend.
Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung
Von einer Berufsunfähigkeit spricht man nur bei angestellten Referendaren und Lehrern. Der Grad der Berufsunfähigkeit wird von einem Gutachter ermittelt. Oft zieht das langwierige und kostenintensive Auseinandersetzungen nach sich.
Verbeamtete Lehrer hingegen können nur dienstunfähig werden. Im Idealfall pflichtet die Versicherung der Entscheidung des Dienstherrn bei und zahlt Ihnen anstandslos die festgelegte Rente aus. Das Entlassungs- bzw. Ruhestandszeugnis und das amtsärztliche Zeugnis müssen Sie als Referendar oder Lehrer jedoch eingereicht haben. Ein besonderes Augenmerk sollten Sie beim Vertragsabschluss auf die feinen Unterschiede zwischen der “richtigen” und “falschen” Dienstunfähigkeitsklausel legen.
Richtige Klausel
“... Bei einem Beamten des Öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit oder die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit…”
Falsche Klausel
“... Wird ein Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, beurteilt sich die Berufsunfähigkeit des Beamten nach der Anwendung der allgemeinen Absätze…”
Benötigen Referendare und Lehrer eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
Viele Studien belegen, dass eine der häufigsten Ursachen für die Dienstunfähigkeit bei Lehrkörpern Nervenerkrankungen sind. Das ist größtenteils die Folge von einem zu hohen Stresslevel. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn rät Referendaren und Lehrern deshalb zum Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung. Insbesondere in jungen Jahren profitieren Sie von preiswerten Versicherungsbeiträgen. Die Stiftung Warentest-Finanztest sowie der Bund der Versicherten empfiehlt diese Ergänzung zur Absicherung Ihrer Arbeitskraft.