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DBV Franca Bartjes-Kehr in Bonn Pflegepflichtversicherung

Pflegepflichtversicherung

Bereits als junge Beamte der Polizei sollten Sie sich um eine umfassende Absicherung kümmern. Dies gilt nicht nur für Ihren Gesundheitsschutz und Ihre Altersvorsorge. Auch über gewisse Ernstfälle sollten Sie sich Gedanken machen. Was passiert beispielsweise, wenn Sie pflegebedürftig werden? Dann ist eine leistungsstarke Pflegepflichtversicherung der Bestandteil eines umfangreichen Versicherungsschutzes. Hierbei spielt nicht nur Ihr Alter eine Rolle. Zum Pflegefall kann man auch durch eine plötzliche Krankheit oder einen Unfall werden. Dann ist es nicht nur wichtig, dass Sie einen umfassenden Gesundheitsschutz genießen. Darüber hinaus sollten Sie finanzielle Aspekte im Hinterkopf behalten. Mit der Pflegebedürftigkeit geht nämlich auch eine hohe wirtschaftliche Belastung einher. Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn stellen Ihnen die Pflegepflichtversicherung vor.

Die Versicherungspflicht

Sie müssen sich nicht die Frage stellen, ob Sie überhaupt eine Pflegepflichtversicherung abschließen müssen. Hier hat der Gesetzgeber ähnliche Regelungen vorgenommen wie bspw. bei der Krankenversicherung oder der Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie sind von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, eine Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Warum ist das so? Ganz einfach: Wie bei den beiden anderen Beispielen auch, möchte der Gesetzgeber Sie vor einer allzu hohen finanziellen Belastung bewahren. Wenn Sie pflegebedürftig sein sollten, soll Ihnen eine menschenwürdige Pflegeleistung zuteilwerden. Dies soll nicht an finanziellen Engpässen scheitern. Ansonsten droht im Zuge von Altersarmut oder anderweitigen Sparmaßnahmen der Verzicht auf gesundheitliche und soziale Betreuung.

Gesetzliche oder private Pflegepflichtversicherung

Es spielt keine Rolle, ob Sie als Beamte der Polizei freie Heilfürsorge oder aber Beihilfe von Ihrem Dienstherrn beziehen. Eine Pflicht zum Abschluss einer Pflegepflichtversicherung besteht immer. Doch eine gewisse Wahlfreiheit haben Sie dennoch. Zumindest dann, wenn Sie Beihilfe beziehen. Wie im Rahmen der Krankenversicherung können Sie sich nämlich auch hier zwischen gesetzlich und privat entscheiden. Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und Beamte der Polizei mit Anspruch auf Heilfürsorge müssen sich indes um keine separate Absicherung kümmern. Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ist man automatisch Mitglied der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung.

Die Leistungskataloge

Die Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Pflegepflichtversicherung fallen nicht so stark aus, wie es im Rahmen der Krankenversicherung der Fall ist. Dies macht vor allem ein Blick auf die Leistungskataloge deutlich. So sind die Leistungen von gesetzlicher und privater Krankenversicherung in etwa gleich. Ein entscheidender Unterschied ist jedoch im Bereich der Kostenerstattung angesiedelt. Bei der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung gilt das Prinzip der Sachleistungen. Hierbei übernimmt die Versicherung die anfallenden Kosten für Leistungen aus dem Leistungskatalog unmittelbar. Im Rahmen der privaten Pflegepflichtversicherung gilt hingegen das Anwartschaftsprinzip. Dieses besagt, dass der Versicherungsnehmer zunächst in Vorkasse tritt. Anschließend kann er oder sie die Kosten bei der Versicherung geltend machen.

Anspruch auf Leistungen besteht, wenn

  • die Pflegebedürftigkeit mindestens sechs Monate besteht
  • Hilfe bei alltäglichen Dingen wie Waschen, Essen oder eigener häuslicher Versorgung benötigt wird
  • ein Pflegebedarf von mindestens 90 Minuten am Tag besteht
  • ein Pflegebedarf von mindestens 45 Minuten am Tag für die Grundversorgung besteht
  • eine ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflege benötigt wird

Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung

Die Beiträge in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung werden ähnlich berechnet wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Folglich spielt hier lediglich Ihr Einkommen eine Rolle. Punkte wie Alter und Gesundheitszustand werden bei der Beitragsberechnung nicht beachtet. Weiterhin lassen sich Parallelen bei der Teilung der Kosten feststellen. So übernimmt bei Arbeitnehmern der Arbeitgeber einen gewissen Prozentsatz der monatlich anfallenden Versicherungsbeiträge. Im Umkehrschluss erhalten Freiberufler, Selbstständige und beihilfeberechtigte Beamte keine Unterstützung bei der Zahlung der monatlichen Beiträge für die Pflegepflichtversicherung. Damit müssen Sie als Beamte der Polizei aufgrund Ihres guten Einkommens mit einer hohen finanziellen Belastung rechnen.

Das Solidaritätsprinzip von gesetzlicher Pflegepflichtversicherung und Krankenversicherung fußt auf der Idee, dass Gutverdiener Geringverdiener sowie ältere Mitglieder unserer Gesellschaft unterstützen sollen. Doch was in der Theorie gut klingt, hat einen entscheidenden Haken. Mit zunehmendem medizinischem Fortschritt schreitet auch der demographische Wandel weiter voran. Dementsprechend gibt es immer mehr hochbetagte Menschen, die von den Pflegekassen profitieren und auf der anderen Seite immer weniger einzahlende Mitglieder der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Über kurz oder lang muss es also entweder zu einer Beitragserhöhung oder zu Leistungskürzungen kommen.

Die private Pflegepflichtversicherung

Hier werden die Beiträge auf andere Art berechnet. Ihr Einkommen spielt dabei keine Rolle. Stattdessen legt die private Pflegepflichtversicherung ihren Fokus auf persönliche Faktoren des Versicherungsnehmers. Insbesondere kommen hierbei Gesundheitszustand und Eintrittsalter in Betracht. Im Umkehrschluss lohnt sich für Beamte der Polizei ein möglichst frühzeitiger Eintritt in die private Pflegepflichtversicherung. Schließlich sichern Sie sich dann möglichst günstige Versicherungsbeiträge. Über Leistungskürzungen oder Ähnliches müssen Sie sich indes keine Sorgen machen. Schließlich sorgt bei der privaten Pflegepflichtversicherung jeder für sich selbst vor.

Orte der Pflege

Jede pflegebedürftige Person hat das Recht, sich für die Art der Pflege zu entscheiden. Es sei denn, sie ist dazu nicht in der Lage. Zu der Pflegeart gehört selbstverständlich auch der Ort der Pflege. Hierbei gibt es drei unterschiedliche Möglichkeiten. Zum einen ist eine ambulante Pflege möglich. Diese findet in den eigenen vier Wänden statt. Dabei pflegen entweder Sie oder aber ein professioneller Pflegedienst Ihre Angehörigen. Ihre Angehörigen erhalten für die Pflege ein bestimmtes Pflegegeld. Für die übrigen Kosten können Sie eine Kostenübernahme zum geltenden Höchstbetrag in Anspruch nehmen.

Weiterhin ist eine Tages- oder Nachtpflege möglich. Hierbei befindet sich der Pflegebedürftige abwechselnd in den eigenen vier Wänden und in einer professionellen Pflegeeinrichtung. Neben den Sachleistungen beziehen die Angehörigen hier weiterhin ein Pflegegeld. Zu guter Letzt gibt es noch die stationäre Pflege. Diese Möglichkeit ist für Beamte der Polizei gedacht, die zu einem besonders schweren Pflegefall geworden sind. Im Rahmen der stationären Pflege werden die Kosten bis zur Höhe der gesetzlichen Pflegesätze erstattet.

Die Pflegezusatzversicherung

Der Leistungskatalog der Pflegepflichtversicherung mag dem einen oder anderen nicht umfangreich genug sein. Sollte dies der Fall sein, kann man über passende Pflegezusatzversicherungen nachdenken. Damit werden beispielsweise auch Leistungen erteilt, die über die gesetzlich geltenden Höchstgrenzen hinaus gehen.

Hierbei gibt es drei unterschiedliche Formen von Pflegezusatzversicherungen:

  • Pflegerentenversicherung
  • Pflegekostenversicherung
  • Pflegetagegeldversicherung

Wir sind für Sie da

Es ist uns bewusst, dass sich kein Mensch gerneGedanken über die Folgen der Pflegebedürftigkeit macht. Dennoch sollten Sie Ihnen und vor allem Ihren Angehörigen zuliebe bereits frühzeitig entsprechende Vorkehrungen treffen. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn haben für Beamte der Polizei maßgeschneiderte Lösungen im Angebot.

Weitere leistungsstarke Produkte der DBV für Polizei

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